Hallo wir arbeiten seit paar Monaten mit UO und dem Kassenbuch. Jetzt haben wir festgestellt dass in Vormonaten Fehler passiert sind (zB. Zahlendreher) Wie kann ich das korriegieren wenn die Monate bereits festgeschrieben sind?
Exportieren, entsprechend korrigieren, in DUO löschen und dann wieder einlesen?
Haben Sie Belege verknüpft?
Die Kasse ist doch schon in der Fibu verbucht, oder?
Exportieren, löschen und wieder einlesen halte ich aus Sicht der GoBD für höchstkritisch.
Hallo zusammen,
Der Export der bislang erfolgten Kassenbewegungen und anschließende Reimport nach Kassenbuch online ist nicht empfohlen.
Hintergrund:
Bei diesem Prozess wird das Festschreibedatum aller Kassenbewegungen mit dem Datum des Imports überschrieben. Das Datum der Festschreibung dient jedoch als Nachweis des GoBD konformen Führens der Kasse. In der Folge müsste der Anwender dokumentieren, dass die Kasse bis zu diesem Zeitpunkt gemäß GoBD korrekt geführt wurde. Die eigenverantwortliche, revisionssichere Aufbewahrung dieser Dokumentation kommt noch dazu.
Unsere Empfehlung ist daher, dass bei solchen Fällen eine entsprechende Korrekturerfassung erfolgt, die idealerweise im Belegtext als solche ausgewiesen und in einer Dokumentation für zukünftige Prüffälle festgehalten wird.
Sollte sich die Korrektur auf den Anfangsbestand des Folgejahres auswirken, nehmen Sie auch hier eine Korrekturerfassung mit entsprechenden Belegtext vor.
Viele Grüße
Markus Götz
DATEV eG
Produktmanagement DATEV Unternehmen online
Eine technisch möglicherweise korrekte Antwort, allerdings für die Rechtmäßigkeit der Buchführung der Supergau......und eine Anleitung zur Steuerstraftat für diejenigen, die dieses negativ ausnutzen.
Eine abgeschlossene Kasse / abgeschlossener Kassentag kann systembedingt(rechtlich) niemals rückwirkend geändert werden. Wenn es trotzdem getan wird (auf welche Weise auch immer) hat man gleich selber dem Betriebsprüfer den Beweis geliefert, dass die Kasse nicht ordnungsgemäß geführt wurde, denn durch den Kassensturz am Tagesende (bei richtiger Führung) wäre der Fehler bemerkt worden, zudem wird das Importdatum als Festschreibungsdatum verwendet. Hallo Hinzuschätzungen!
Danke Herr Dostal,
ich habe aber nur durch das "?" ausdrücken wollen, ob es eine Möglichkeit wäre.
Da gehen die Meinungen eh auseinander. Ein Dokumentation des ganzen Sachverhaltes nebst entsprechender Erklärung nützt nichts?
Spannende Sache, sicherlich.
MfG
A. Hofmeister
Da gehen Meinungen nicht auseinander! Der von Ihnen beschriebene Weg (natürlich rein technisch und mit ?) ist eine illegale Kassenmanipulation. Die Dokumentation ist gut gemeint und sicherlich sinnvoll, wenn es um Abweichungen vom VORTAG geht, aber bei der Dokumentation und Nacherfassung von VORMONATEN ist dies aus meiner Sicht der Code für:
Es gab vor 10 Monaten einen Zahlendreher, die ganzen zwischenzeitlichen vergangenen Tage bis zur Korrekturerfassung (ca. 300 Tage) habe ich den falschen Kassenstand nicht bemerkt (trotz vorgeschriebenem Kassensturz - täglich).
Dies ist aus meiner Sicht Selbstbelastung in naivster Form (schützt aber ggf. vor dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ?) und ist für den Prüfer die sichere Aufforderung diese Kasse zu verwerfen.....hat der Kassenführer doch selbst dokumentiert, dass die Kasse 10 Monate lang nicht richtig geführt wurde.
Nur weil man dokumentiert, dass die Kasse falsch war, wird sie dadurch nicht automatisch richtig.
Eben.
Fragen, Meinungen, Technik, Dokumentation.
Da gehen Meinungen nicht auseinander! Der von Ihnen beschriebene Weg mit ? ist eine illegale Kassenmanipulation.
Herr Hofmeister hat hinzugefügt, dass der gesamte Sachverhalt dokumentiert wird.
Hier kann es doch eh nur darum gehen, die offensichtlich falsch geführte Kasse "zu heilen", die Fehler zu dokumentieren und offen zu kommunizieren.
Es geht hier um Zahlendreher und eine nicht ordnungsgemäße Kassenführung. Nicht um illegale Kassenmanipulationen.
Außerdem: Vielleicht ist der mittlerweile gelöschte Themenersteller gar nicht zur Buchführung verpflichtet...
Außerdem: Vielleicht ist der mittlerweile gelöschte Themenersteller gar nicht zur Buchführung verpflichtet...
Das hilft nicht, wer sie führt muss sie auch als nicht-Buchführungspflichtiger richtig führen.
Jede Manipulation der Kasse / Kassendaten ist automatisch illegal. Eine Kasse (die Kasse der buchführungspflichtigen - in rechtlicher Hinsicht) kann nur am selben oder am darauffolgenden Tag (Sonderfälle) korrigiert werden.
Aber wer es nicht glaubt, kann sich natürlich gerne bei der BP mit dem Prüfer darüber auseinandersetzen. Ein gefährliches Spiel.
Eben.
Und: vielleicht war der Themenersteller ja auch wieder mal so ein Fake-Poster. Kommt ja mittlerweile jede Woche vor. Nervt irgendwie ein wenig. Aber zumindest haben wir mal die Facetten einer solchen Anfrage entsprechend betrachtet....
Hat ja dann doch was gutes...
Warum gibt es diese Fake-Nutzer? Was wollen die damit erreichen zu fragen und dann gleich verschwinden?
Die Frage wird Ihnen sicherlich niemand beantworten......
Bis auf den Blogger vor 2 Wochen, den man mal über andere Kanäle kontaktieren könnte.
Wenn man wollte.....
Schade, hätte ja sein können, dass sie ein paar Theorien haben, was diese Faker antreibt.
Ich? Falsche Adresse...
Habe nur Theorien, wie man es vermeiden könnte. Hatten wir alles schon. Bringt nix. Dafür ist das Wetter zu schön...
Vielleicht war das ja ein Betriebsprüfer.