Hallo,
wenn Mitarbeiterin A in Mutterschutz geht, sollte man die Direktversicherung schon während des Mutterschutzes stilllegen oder erst wenn sie in Elternzeit geht?
Gruß JB
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das kommt ja ein wenig darauf an, wie es normalerweise bei Ihnen (bzw. Ihren Mandanten) behandelt wird.
Bei uns ist es so, dass die DV solange bezahlt wird, wie auch eine Abrechnung erstellt wird. Heißt: Ist die MAin einen kompletten Monat in Elternzeit, gibt es auch keine DV.
Hallo Frau Bröhl,
wenn es eine DV mit Entgeltumwandlung ist, dann wird diese nur bis zu dem Monat berücksichtigt in dem letztmalig Gehalt fließt. Sobald nur noch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt wird, wird die Entgeltumwandlung nicht mehr berücksichtigt, da kein laufender Bezug mehr abgerechnet wird.