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Lohn und Gehalt Fehlzeiten Schädigung durch Dritte

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letzte Antwort am 05.06.2020 14:09:26 von Selina_Heubeck
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Gelöschter Nutzer
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Hallo zusammen,

wir hatten diesen Fall noch nie und bevor ich das jetzt erfasse wüsste ich gern, ob ich das richtig verstehe und was es auslöst. Die Krankenkasse war nur eine halbwegs gute Auskunft.


Eine Kollegin von uns hatte Ende letzten Jahres einen Autounfall, für den sie aber keine Schuld trägt. Ich habe nun die Fehlzeit mit der Fehlart Betriebsunfall erfasst. Aber zusätzlich habe ich ja noch die Möglichkeit, die Fehlzeit als "Schädigung durch Dritte" zu deklarieren. Was genau löst das aus ? Wenn ich es im Lexikon und bei der Krankenkasse richtig verstanden habe, treten wir dann die Forderung an die Krankenkasse ab, will heißen, wir bekommen das Geld von der Krankenkasse erstattet und sie fordert das dann zusammen mit allen Reha-Leistungen beim Unfallgegner an. Aber wie löse ich denn die Meldung an die Krankenkasse aus ? Habe die Häkchen gesetzt, aber wenn ich dann die Abrechnung fahre wird kein Datensatz erzeugt ... liegt es daran, dass die Fehlzeit bereits im letzten Jahr gestartet ist ?

Ich bin für Hilfe wie immer sehr dankbar.

Viele Grüße

S.Kittler

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
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Hallo S. Kittler,

liegt ein Betriebsunfall bei einem Mitarbeiter vor, erfassen Sie im Kalender den Ausfallschlüssel KB. Dabei handelt es sich um eine Krankheit mit Entgeltfortzahlung. Auf der Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten | Krankheitszeiten aktivieren Sie für den entsprechenden Krankheitszeitraum das Kontollkästchen "Schädigung durch Dritte". Daraufhin wird mit der Lohnabrechnung ein AAG-Antrag erstellt, der die ergänzende Angabe enthält, dass eine Schädigung durch Dritte vorliegt. Durch das Senden der Daten wird dieser an die Krankenkasse übermittelt.

Handelt es sich bei der Krankheit um eine Fehlzeit aus dem Jahr 2018, führen Sie für den Mitarbeiter eine Abrechnung durch mit der Nachberechnung auf den Monat in 2018. AAG-Anträge vor 2018 können über Lohn und Gehalt nicht mehr erstellt werden.

Weitere Informationen zur Fehlzeitenerfassung mit Angabe der Schädigung durch Dritte finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 1021676 unter Punkt 6.2.

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Selina Heubeck
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Hallo Frau Heubeck,

ich habe den Ausfallschlüssel erfasst, das Häkchen gesetzt ( auch bei Abtretung ) und eine Abrechnung mit Nachberechnung in 12/2018 gestartet. Im Verarbeitungsprotokoll wird mir auch angezeigt, dass eine Nachberechnung in 12/2018 stattgefunden hat, allerdings gibt es im Versand keine Formulare, die ich versenden könnte.

Ich scheine noch einen Punkt zu übersehen ....

Freundliche Grüße


S. Kittler

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cro
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Hallo,

bitte prüfen. Sind im Kalender ganze Tage sichtbar/ausgewiesen? Und wenn Ihre Kollegin nur Std.-Lohn bezieht, müsste im Kalender evtl. noch die Lohnart, z.B. 1650 bei den Kranktagen hinterlegt werden.

Gruß

C. Rohwäder

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Hallo Herr Rohwäder,

die Dame ist in der Tat Teilzeitkraft, aber im Fehlzeitenkalender werden Unter Stunden für jeden Tag die korrekten Stunden mit 6,4 und Tage mit 1 ausgewiesen.

Viele Grüße

Steffi Kittler

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Lara_Hien
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Hallo S. Kittler,

Sie haben im Kalender den Ausfallschlüssel KB erfasst. Wenn es sich bei dem Mitarbeiter um einen Stundenlohnempfänger handelt, erfassen Sie im Kalender zusätzlich zum Ausfallschlüssel KB z. B. die Lohnart 1650 für die erstattungsfähige Lohnfortzahlung.

Wenn der Mitarbeiter ein Gehaltsempfänger ist, reicht die Erfassung des Ausfallschlüssels.

Ein weiterer Faktor, ob ein AAG-Antrag erstellt wird, ist die Einstellung der Umlagepflicht.

Prüfen Sie dies auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten in der Registerkarte "Umlage / Erstattung". Hier ist die Umlagepflicht zu hinterlegen sowie die Angabe, dass der Mandant an der Teilnahme am maschinellen Erstattungsverfahren nach dem AAG teilnimmt.

Außerdem kann es sein, dass beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte "Umlage / Erstattung" eine abweichende Einstellung hinterlegt ist.

Prüfen Sie außerdem, ob im Verarbeitungsprotokoll Fehlermeldungen ausgewiesen werden.

Viele Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Hallo zusammen,

da leider auch die Hinweise nicht zu einem Ergebnis geführt haben ( Frau Hien, vielen Dank für Ihre Hilfe, leider war es das aber auch nicht ... ) habe ich den Fall nun direkt an Datev gegeben. Dort wird geprüft, woran es liegt.

Danke an alle für die Hilfe !

S. Kittler

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vh
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Hallo Frau Kittler 😊

 

mich wurde es interessieren, ob Sie diesbezüglich eine Antwort von DATEV erhalten haben.

 

Ich habe nämlich das gleiche Problem und finde nirgendwo die Abhilfe dafür.

 

Lieben Gruß

 

vh

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Selina_Heubeck
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Hallo vh, 


gerne können Sie sich zur Klärung Ihres Sachverhaltes auch an unseren Programmservice für Lohn und Gehalt wenden. 


Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier

 

Viele Grüße

 

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.06.2020 14:09:26 von Selina_Heubeck
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