Ein fröhliches Hallo am Mittwoch in die Community,
Wenn ich im Nachhinein (Februar oder März 2019)
bei einer GmbH einen Arbeitnehmer ab Januar 2018 anmelde,
erhalte ich dann auch die Elektronische Jahreslohnsteuerbescheinigung für 2018?
Die Lohnsteuer brauche ich nicht zwigend in 2018 ausgewiesen aber den Bruttobezug für 2018
Was muss ich beachten?
Danke vorab und Gruß
C. Nohl
Hallo Frau Nohl,
um eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2018 mit einer Abrechnung in 2019 zu erhalten, ist für den Mitarbeiter im aktuellen Monat unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg. im Feld "Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr" das Entstehungsprinzip zu hinterlegen.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Info-Dokument 1070821 "Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr (NBVJ)" unter Punkt 5.
Bitte beachten Sie, dass das Entstehungsprinzip nur in den ersten drei Januarwochen zulässig ist. Sprechen Sie vor der Abrechnung bitte mit dem zuständigen Finanzamt, ob in diesem Fall noch eine Lohnsteuerbescheinigung für den Mitarbeiter für das Meldejahr 2018 übermittelt werden darf.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke