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Gruppenunfallversicherung und Stammlohnart

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letzte Antwort am 09.08.2019 11:45:56 von Wolfgang_Stein
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rebecca
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Guten Tag,

kann mir bitte mal jemand sagen welche Stammlohnart ich für eine Gruppenunfallversicherung nehmen kann, die nicht pauschaliert wird. Ich kann weder was in Lexinform/Datenbank oder sonst wo finden.

Vielen Dank.

MfG

Rebecca Greth

oli83tut
Beginner
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Nachricht 2 von 8
1514 Mal angesehen

Hallo Frau Greth,

ich habe die Stammlohnart 235 (Sachbezug) genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Steinert

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Frau Greth,

Sie können für den Sachverhalt die Stammlohnart 203 nutzen. Weitere Informationen finden Sie unter der Dok.-Nr. 5303288 –Gruppenunfallversicherung (Beispiele für LODAS)

Für den rechtlichen Hintergrund empfehle ich Ihnen die Dok.-Nr. 5203741 - Unfallversicherung - Lexikon Lohn und Personal

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

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Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rebecca
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Danke

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rebecca
Beginner
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Nachricht 5 von 8
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Danke Frau Frohmeyer für Ihre Antwort.

Ich habe diese Dokumente bereits gelesen und verstehe sie nicht bzw. kann das Wirrwarr nicht umsetzen, darum habe ich hier die einfache Frage gestellt.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 8
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Hallo Frau Greth,

in dem von meiner Kollegin, Frau Frohmeyer mitgeteilten Dokument  Gruppenunfallversicherung (Beispiele für LODAS) wird unter Punkt 3. die Abwicklung von Gruppenunfallversicherungen, die nicht pauschalierungsfähig sind, beschrieben.

Bitte teilen Sie uns mit, an welcher Stelle Sie nicht weiter kommen, damit wir Sie dabei unterstützen können.

Freundliche Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
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am_ahg
Beginner
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Nachricht 7 von 8
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Schönen guten Tag,

ich hätte eine Frage bezüglich der Stammlohnart 203:

Muss für die Stammlohnart 203 ein bestimmter Netto-Abzug gewählt werden oder kann ein eigener Abzug benutzt werden?

Laut Dok.-Nr.: 5303288 sollte eigentlich automatisch der passende Netto-Abzug hinterlegt werden, jedoch ist dies bei mir nicht der Fall.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Ambros Mattias

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Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Ambros,

der Netto-Abzug ist bei der Stammlohnart 203 als manuell als Folgenettoabzug hinterlegt. Hierfür gibt es keinen bestimmten Netto-Abzug. Sie können einen eigenen anlegen und diesen anschließend in der Stammlohnart 203 als Folge-Nettoabzug hinterlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Wolfgang Stein
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letzte Antwort am 09.08.2019 11:45:56 von Wolfgang_Stein
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