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A1-Bescheinigung

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letzte Antwort am 15.02.2019 15:33:47 von Verena_Heinlein
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cathi64
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Hallo an alle!

ich habe mich auch am 31.01. an meinen ersten A1-Bescheinigungen versucht. Heute konnte ich die dann auch in Auswertungen holen und drucken (war AOK). Aber bei immerhin 4 vollen Werktagen Bearbeitungszeit ist es u.U. erforderlich dem Arbeitnehmer ein Kopie des Antrages mitzugeben .... wie bekommt man den in gedruckter Form?

Ich habe alle erforderlichen Auswertungen (465,466,467 und 469) auf Rückübertragung geschlüsselt - aber in den Auswertungen war nur die Liste 469 zurückgekommen?

Kann hier jemand helfen?

Vielen Dank schonmal im Voraus!

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
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Hallo,

grundsätzlich sollten Sie beim Abruf der A1-Bescheinigung auch alle Auswertungen gemäß der Hinterlegung unter Mandantendaten / Auswertungssteuerung / Standardauswertungen erhalten. Die Auswertung 465 erhalten Sie nur, wenn die A1 Bescheinigung wegen der Ausnahmevereinbarung abgerufen wurde.

Wenn alle Auswertungen im Ausgabefach auf Rückübertragung aus RZ geschlüsselt wurden, können Sie diese wie folgt im Programm Auswertungen unter verschiedenen Monaten finden:

  • Die Auswertung 466 "DÜ Antrag Entsendung" bzw. 465 "DÜ Antrag Ausnahmevereinbarung" wird immer dem letzten komplett abgerechneten Monat zugeordnet.
  • Die Auswertung 467 "Meldeverlauf A1 Bescheinigung" wird erst mit der nächsten Monatsabrechnung erstellt und entsprechend diesem Monat zugeordnet.

Freundliche Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
cathi64
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Hallo Frau Mertel,

der Monat Januar wurde bei dem Mandanten abgerechnet, alle vier Auswertungen wurden auf Rückübertragung zusammen mit dem senden der ersten A1-Bescheinigung angelegt - ABER: sie ist wirklich nicht da! (nur die Liste 469 dann 4 Werktage später)

Am 06.02.19 habe ich einen weiteren A1-Antrag gesendet - er ist auch bei der Krankenkasse eingagangen - ABER: ich habe dazu in Auswertungen keinen Antrag!

Schlecht, da lt. Aussage der Krankenkasse diese 3 Tage Zeit hat um das zu bearbeiten, der Arbeitnehmer aber bereits am Montag auf Dienstreise fährt und wir ihm nicht mal den Antrag mitgeben können.

Also doch auf SV-Net ausweichen? tue ich grundsätzlich nicht gern.

Kann mich evtl. jemand informieren dass er einen Antrag drucken konnte? Oder bekomme ich den nicht in "Auswertungen" sonder auf einem anderen Weg?

Viele Grüße und Danke für Antworten.

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Verena_Heinlein
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Hallo,

mit dem Senden der A1-Bescheinigung werden die in den Mandanten angelegten Auswertungen nicht mit übermittelt. Diese können Sie entweder mit "nur Stammdaten" oder zusammen mit der nächsten Abrechnung senden.

In LODAS Auswertungen können die von den Institutionen elektronisch zurückgemeldeten A1-Bescheinigungen empfangen werden.

Um prüfen zu können, weshalb in Ihrem Fall die A1 Bescheinigung nicht erstellt/rückübertragen wird, benötigen wir Ihre Ordnungsbegriffe. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Weg an uns.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Verena Heinlein
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sandraoldach-viry
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Ich habe exakt das selbe Problem wie Cathrin. Vielen Dank für die Erklärung!

....aber das kann doch alles nicht wahr sein: Auswertungen in verschiedenen Monaten suchen müssen, spezielle Auswertungen per Hinweis anlegen lassen, die dann aber nicht übermitteln...

...es geht da ja nicht um Peanuts, wenn man diese A1-Bescheinigung nicht vorlegen kann. Gerade aus Frankreich hört man, dass sie richtig Ärger machen.

Da besteht wohl Nachbesserungsbedarf bei Datev...!

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Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

für den Abruf der A1-Bescheinigung ist es nicht zwingend erforderlich, die Auswertungen angelegt zu haben. Durch das Senden der A1-Bescheinigung über Mitarbeiter | DÜ A1-Bescheinigung wird die Übermittlung an die Krankenkasse durchgeführt. Sobald die Rückmeldung vorliegt, wird die A1-Bescheinigung für Sie zur Rückübertragung bereitgestellt.

Wir empfehlen Ihnen, die Auswertungen 465 DÜ-Prot. A1-Antrag Ausnahmevereinbarung und 466 DÜ-Prot. A1-Antrag Entsendung vor Senden des A1-Antrags anzulegen. Bis zum Erhalt der A1-Bescheinigung haben Sie damit einen Nachweis über den Abruf des Antrags für den Arbeitnehmer.

Im Programmteil Auswertungen werden Ihnen die Datenübermittlungsprotokolle (Auswertung 465 und 466) unter dem aktuellen Bearbeitungsmonat angezeigt. Das Fehler- und Hinweisprotokoll wird dem zuletzt abgerechneten Monat zugeordnet, wenn der Abruf nicht erfolgreich war. Die A1-Bescheinigung (Auswertung 469) wird in jenen Monat eingeordnet, in dem die Entsendung beginnt.

Bitte prüfen Sie, nach Senden des A1-Antrags, das Fehler- und Hinweisprotokoll auf eventuell fehlende Daten.

Hier nochmal ein Beispiel:

Für den Mandant wurde zuletzt der Lohn 01/2019 abgerechnet. Der aktuelle Bearbeitungsmonat in LODAS ist somit 02/2019. Der Mitarbeiter wird in der Zeit vom 18.02. bis 22.02.19 entsendet. Die Angaben für den Antrag zur Entsendung werden entsprechend erfasst und abgerufen.

  • War der Abruf aufgrund fehlender Angaben nicht möglich, erhalten Sie ein Fehler- und Hinweisprotokoll. Dieses finden Sie bei den Auswertungen unter Bearbeitungsmonat 01/2019.
  • Das Datenübermittlungsprotokoll wird dem Abrechnungsmonat 02/2019 zugeordnet.
  • Der A1-Antrag ist nach erfolgter Rückmeldung von der Krankenkasse im Programmteil unter Bearbeitungsmonat 02/2019 (Monat der Entsendung) zu finden.

Dieses Vorgehensweise ist jedoch nichts „Neues“. Bei dem Abruf einer EEL-Bescheinigung ist die Darstellung in LODAS Auswertungen identisch. Das Fehlerprotokoll wird dem zuletzt abgerechneten Monat zugeordnet und der EEL-Antrag wird unter dem Monat ausgegeben, indem der Arbeitnehmer unterbrochen ist.

Eine andere Darstellung ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Verena Heinlein
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letzte Antwort am 15.02.2019 15:33:47 von Verena_Heinlein
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