Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der neuen Netto-Lohnart 9977 - Doppelte Haushaltsführung seit Januar 2019.
Wir hatten in der Vergangenheit 2 verschiedene Brutto-Lohnarten für den steuerfreien Mietzuschuss aufgrund von Doppelter Haushaltsführung und die steuerfreien Familienheimfahrten aufgrund von Doppelter Haushaltsführung.
Ist es korrekt, dass die beiden Brutto-Lohnarten ab diesem Jahr auf einer Netto-Lohnart 9977 zusammengefasst werden? Wir wollten nämlich eine neue Netto-Lohnart 9975 anlegen, aber damit bekamen wir eine Fehlermeldung. Aber es wäre doch viel eindeutiger, wenn man auch in Zukunft auf der Gehaltsabrechnung eindeutig sehen könnte, ob es sich um einen Mietzuschuss oder Familienheimfahrten handelt.
Wie haben das andere gelöst?
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße
Julia Hacker
Hallo Frau Hacker,
es ist richtig, dass die Doppelte Haushaltsführung mit dem Nettobezug 9977 ausbezahlt wird.
Ein Beispiel finden Sie auch im Dokument 5303231 - Doppelte Haushaltführung (Beispiele für LODAS).
Wenn Sie die Trennung nach Mietzuschuss und Familienheimfahrten getrennt ausweisen möchten, können weitere "eigene" Netto-Bezüge angelegt werden. Es können jedoch nur Stamm-Nettobezüge für den Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung verwendet werden. Eine Kopie dieser - analog der Lohnarten - ist aktuell nicht möglich.
Sie können für den Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung z. B. den Nettobezug 9977 für die Summe der Beträge verwenden und mit einem eigenen Netto-Abzug ins Minus buchen.
Durch die Verwendung und Buchung von eigenen Nettobezüge kann eine Aufteilung erreicht werden.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Wir haben einen Mitarbeiter welcher aus der bayrischen Niederlassung nach Berlin gewechselt ist. Laut Vertrag soll er einen Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung monatlich bis zu 700 EUR erhalten. Laut seiner Aussage wird er an beiden Standorten eine Wohnung haben.
Wie müsste ich das in meinem Beispiel machen?
Vielen Dank im Voraus!
viele Grüße,
Nicole Häusler
Hallo Frau Häusler,
bitte klären Sie zunächst, welchen Betrag in Ihrer Beschäftigung als doppelte Haushaltsführung über den Nettobezug 9977 abzurechnen ist.
Halten Sie hierzu Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
Liebe Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG