Hallo,
wir übergeben Lohndaten mit Kostenstellen über die Bewegungsdaten. Bei der Abrechnung von Geringfügig Beschäftigten berechnet LuG dann die -2% Pauschalsteuer. Wir lesen die Lohndaten in unserer Kostenkontrolle ein und wie kann man es hingekommen, dass die -2% auch den entsprechenden Kostenstellen aus den Bewegungsdaten wieder zugeordet werden ? Im Moment ordnet LuG das der nicht existierenenden Kostenstelle null zu.
MfG,
Martin K.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Martin K.,
um Kostenstellen in Lohn und Gehalt zu verwenden, ist es zuerst notwendig diese auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Organisationseinheiten | Kostenstellen anzulegen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit Kostenstellen über die Schaltfläche "Importieren" aus dem Programm Kostenrechnung in Lohn und Gehalt einzuspielen.
Den Mitarbeitern können diese dann über "Mitarbeitern zuordnen" oder auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit | Reiter "Kostenstellenrechnung" zugeordnet werden. Dadurch wird für die abgerechneten Bezüge und Abzüge automatisch die hinterlegte Stammkostenstelle verwendet.
Wenn Sie in den Bewegungsdaten eine abweichende Kostenstelle hinterlegen, wird diese der Stammkostenstelle vorgezogen. Voraussetzung für das Hinterlegen von abweichenden Kostenstellen in den Bewegungsdaten ist die Aktivierung des Haken "Kostenstellen in Bewegungsdaten berücksichtigen", den Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Allgemeine Angaben im Reiter "Buchungsbeleg" finden.
Eine Kostenstellenverteilung können Sie ebenfalls in Lohn und Gehalt anlegen. Beachten Sie hierzu bitte den Punkt 2.3 im Dokument 9219366.
Wird einem Geringfügig Beschäftigten eine Kostenstelle zugeordnet, werden die 2% Pauschalsteuer im Buchungsbeleg ebenfalls auf dieser Kostenstelle berücksichtigt.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Heubeck,
bei unseren Geringfügig Beschäftigten ändern sich die Kostenstellen häufig und ist es möglich, dass die 2% Pauschalsteuer in den Kostenstellen berücksichtigt werden, die über die Bewegungsdaten mit den Lohnwerten importiert werden ?
Mit freundlichen Grüßen.
Martin K
Hallo Martin K,
die 2 % pauschale Lohnsteuer wird erstrangig auf die Stammkostenstelle oder Kostenstellenverteilung aus den Stammdaten verbucht.
Wie bereits von selinaheubeck erwähnt, wird eine hinterlegte Kostenstelle in den Bewegungsdaten der Kostenstelle aus den Stammdaten vorgezogen.
Somit wird die 2% Pauschsteuer in den Kostenstellen berücksichtigt, welche Sie über die Bewegungsdaten mit den Lohnwerten importieren.
Eine extra Kostenstelle für die 2 % Pauschalsteuer können Sie nicht hinterlegen.
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Hien,
wir übergeben für unsere Mitarbeiter mehrere Kostenstellen mit Lohndaten über die Bewegungsdaten. Die Pauschalsteuer wird in Summe der mehreren Kostenstellen aber nur für eine der Kostenstellen der MItarbeiter berücksichtigt. Eigentlich sollte es so sein, dass auf jede Kostenstelle die Pauschalsteuer "zurückfließt". Ist das möglich ?
MfG,
MK
Hallo MK,
in Lohn und Gehalt erfassen Sie über die Bewegungsdaten pro Mitarbeiter mehrere Buchungen mit den jeweiligen Kostenstellen.
Wie Sie bereits erläutert haben, wird die Pauschalsteuer immer als Summe berücksichtigt.
Eine Aufteilung der Pauschalsteuer anteilig auf die jeweilige Buchung bzw. Kostenstelle ist nicht möglich.
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG