Wie kann ich DATEV-Software kündigen? Über Service-Kontakt oder DATEV-Mitteilungen? Finde leider kein Dokument zum Thema.
Wer hat den welchen Vertrag mit DATEV geschlossen?
Tip: Den eigenen Arbeitgeber oder als Firmenchef den betreuenden Steuerberater kontaktieren...
Wer hat den welchen Vertrag mit DATEV geschlossen?
Jup, das müsste erstmal geklärt werden.
Hinweis: wenn Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft sind, stehen diese im direkten Verhältnis zur DATEV und müssen auch aktiv selbst kündigen. Ggf. hilft hierbei der Berater.
Wenn, dann sollte das via ServiceKontakt gehen. Um auf Nummer sicher zu gehen, Schreiben aufsetzen, Unterschrift drunter und ans Logistikcenter faxen. Dann haben Sie im Zweifel eine Faxbestätigung.
Hallo Community,
der Titel dieses Threads schien mir passend zu sein, um die Frage zu klären, wie leicht oder wie schwer es sein könnte, die Datev-Software als Mandant oder gar als Kanzlei komplett zu kündigen
'Spaßeshalber' habe ich mal einen nur zu Testzwecken, aber mehrere Monate mit realen Daten gefütterten Lexoffice-Account gekündigt (siehe Screenshot)
Das ging überraschend einfach und schnell.
Nach dem Klick auf den "Vertrag Kündigen"-Button musste man die Kündigung nur noch per Klick auf einen Bestätigungslink in einer sofort zugesandten E-Mail bestätigen .... das war's ... eine Angelegenheit von wenigen Augenblicken
Die Informationen bzgl. dem weiteren Zugriff, dem Download und der Speicherung der Daten waren (für mich) sehr verständlich und ausreichend.
Da es hier ja um eine Kündigung ging, hoffe ich, dass dieser Post nicht als Werbung für einen Datev-Konkurrenten bzw. -Mitbeweber betrachtet wird.
Gretchenfrage:
Datev, nun sag', wie hältst Du's mit dem schnellen "Exit" aus der Datev-Welt ?
Das geht nur schriftlich. Am schnellsten über den Berater, der es (das Kündigungsschreiben in PDF-Format) an DATEV in Form eines Servicekontaktes an das Logistik-Center der DATEV weiterleitet.
Kost auch nix. Bestätigung kommt fast genauso schnell.
Fertig.
Nein, sonst gibt es keine andere Möglichkeit. Es sei denn es handelt sich um die Kündigung von Software der Kanzlei. Dann reicht ebenfalls ein SK (Servicekontakt) mit der entsprechenden Willenserklärung.
Fertig.
... aber was ist mit den Daten ?
Hab ich bzw. der Mandant nach dem Vertragsende dann noch Zugriff auf die Daten, und kann ich oder er sämtliche Daten herunterladen und bleiben sie ohne weitere Gebühren bei der Datev gespeichert ?
@vogtsburger , je nachdem wer Vertragsnehmer ist (MigMag oder Kanzlei)?
Da gibt es diverse Strategien. Wenn Sie eine Dienstleistung kündigen, sind die damit verbundenen Daten dann auch (nach Ablauf einer Frist) nicht mehr im Zugriff.
Ansonsten würde man die Dienstleistung ja nicht kündigen.
Darübe lässt sich trefflich streiten.
Wem gehören denn die Daten die in der Datev Cloud gegen Entgelt des Beraters oder Mandanten dort liegen.
M.E. dem Mandanten und nicht Datev.
Die Dienstleistung Datev zu kündigen dafür gibt es sicherlich andere Gründe und wie sie am Bsp. Lexoffice sehen ist das für die Konkurrenz wohl kein Problem. Bei der Datev muss man erstmal suchen wie man kündigt .
Hatte ja geschrieben, dass es vom Vertragsnehmer abhängt, @bodensee . Es war ja auch die Frage, wie bei DATEV gekündigt werden kann.
Wie es bei Lexoffice geht, hatte @vogtsburger ja eindrucksvoll dargestellt.
... was mich bei LexOffice 'begeistert', ist, ...
Das werde ich natürlich auch noch 'spaßeshalber' testen
(man gönnt sich ja sonst nichts 😉 )
Die 'Dienstleistung' "Speicherung der Daten für die vorgeschriebene Aufbewahrungszeit" (laut GoBD) ist also offenbar bereits beim Kauf des Produkts eingepreist. Das ist sehr transparent und fair.
Ich erinnere mich, dass man bei der Datev für die Langzeitspeicherung der eigenen Daten nochmal tief in's Portemonnaie greifen muss
etwas provokativ gesagt:
Vielleicht kündigt der Eine oder die Andere nicht, weil er/sie sich den 'Exit' nicht leisten kann 🤣
... wenn das Kündigen von Accounts, Verträgen und Abos immer so einfach wäre wie bei LexOffice, dann würde man viel mehr davon testen und nutzen😎
Darf ich fragen, was mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft bedeutet? Hintergrund: Unser Stb. hat DUO für uns im März bestellt. Jetzt hat er das Mandat niedergelegt und wir versuchen als Mandant, direkt über die Datev zu kündigen (neuer Stb. nutzt Lexware). Das ist jedoch schwieriger als gedacht. 🙂
Im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft stehen Sie in der direkten Vertrgagsbeziehung mit Datev, d. h. den Vertrag für Unternehmen online und ggf. Belege online können Sie selbst kündigen. Aber Achtung vor der Kündigung von Belege online, hier sollten Sie auf jeden Fall die Daten vorher sichern, z. B. über den (Ex)Berater eine Archiv-DVD anfordern. Ansonsten werden anders als bei anderen Anbietern die Daten rigoros gelöscht.
Die Beendigung des Mandats sollte meiner Auffassung nach jedoch noch ordentlich zu Ende gebracht werden, auch wenn man sich nicht mehr einig ist. Insb. bei der technischen Seite sollte die Beratung noch zur Seite stehen und Ihnen die Daten, die Ihnen gehören, herausgeben (Vorausgesetzt, die Honorare sind beglichen).
Zur Kündigung melden Sie sich bei Datev im Logostikcenter.
Danke für die Erklärung. Wir haben noch mal überlegt.
Aber wir haben nie zugestimmt, dass wir jetzt Vertragspartner der DATEV werden. Eigentlich hätten wir hierzu doch Vertrag, AGB, Begrüßungsschreiben, Preise, etc von der Datev bekommen müssen.
Zuletzt hatte der Stb. uns immer die DUO Gebühren weiterbelastet. Jetzt bekommen wir die Rechnungen auf einmal direkt von Datev und versuchen den Vertrag zu kündigen (den wir m.E. ja nie geschlossen hatten).