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SoPo mit Rücklageanteil

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letzte Antwort am 24.01.2019 13:15:20 von bfit
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steuerassistent
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Hallo Liebe Communitiy,

aufgrund der Kontenzweckprüfung bin ich folgendes Problem gestoßen:

Im Bereich Handelsrecht sind folgende Konten bebucht, die laut Prüfung nur im Steuerrecht bebucht sein dürfen

     Kto. 940       SoPo mit Rücklateanteil, Sonder-AfA

     Kto. 943       SoPo mit Rücklageanteil § 7 g Abs. 2 EStG

     Kto. 2739     Erträge Auflösung stl. Rücklage § 7g/2

     Kto. 2741     Erträge Auflösung stl. Sonderabschr.

Im Bereich Steuerrecht ist folgendes Konto bebucht, das laut Prüfung nur im Handelsrecht bebucht sein darf

     Kto. 949       Sonderposten für Zuschüsse u. Zulagen

Auf welche Konten sind die oben stehenden Sachverhalte umzubuchen (es handelt sich um den SKR 03)?

Sämtliche Salden auf den oben genannten Konten stammen aus den Vorjahren, weshalb eine Stornierung in einem der Bereiche keine Lösung ist.

Für eure Hilfe schon einmal Vielen Dank.

bfit
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

die Frage, die sich mir hier stellt, ist welche Sachverhalte Sie auf den Konten #0940 bzw. #2741 gebucht haben.

Auf den Konten #0943 bzw. #2741 dürfte bereits seit der Einführung des IAB statt der Ansparabschreibung nichts mehr gebucht werden, da der IAB außerhalb der Bilanz abgezogen bzw. bei Auflösung hinzugerechnet wird.

Auch bei dem Konto #0949 Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen wäre wichtig, wann und warum dieser Sonderposten gebildet wurde.

Sie sehen, dass eine Antwort nicht so einfach zu geben ist und es insbesondere nicht mit einer anderen Kontonummer getan ist.

Viele Grüße

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d_z_
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
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Ich habe auch noch ein Mandat mit der #940 / #2741 aus einer Übernahme vor Jahren.

Es handelt sich um den Bruttoausweis alter Sonderabschreibungen - in dem Fall nach Fördergebietsgesetz. Sprich im Anlagevermögen wurden die AfA und Buchwertentwicklung nur gemäß regulärer linearer AfA vorgenommen; die SonderAfA wurde zu Lasten des SoPo eingestellt. Dieser wird nun zur Korrektur der linearen AfA wieder aufgelöst (diese ist nach der Änderung der BMGL nach SonderAfA zu hoch). Bei Betriebsgebäuden dauert das etwas (25 Jahre). Die verbreitete Methode mit direkter Berücksichtigung der AfA im Anlagevermögen kennt diese Probleme nicht.

@ Datev - eine Idee zur gestellten Frage? 

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steuerassistent
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

#940 wurde im Jahr 2009 mit dem Text Einstellungen in Sonderposten bebucht (Gegenkonto #2345)

#2741 hier wurden die Erträge aus der Auflösung von der Programmschnittstelle gebucht

#943 wurde im Jahr 2008 bebucht. Eine Buchung mit Einstel Stfr. RL §7 Abs. 2 EStG (#2341) und einmal mit Etr. Aufl. Stfr. RL §7(2) EStG (#2741)

#949 wurde ebenfalls im Jahr 2008 bebucht mit dem Text GA-Zususch und einer Auflösung (#2743)

Die Buchungen stammen vom Vorberater.

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bfit
Meister
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Hallo,

mit den Informationen kommen Sie ja nicht weiter. Sie müssen doch bei Erstellung einer Bilanz die Hintergründe für die einzelnen Posten kennen.

Insofern: Fragen Sie den Vorberater, wie sich die einzelnen Positionen zusammensetzen.

Viele Grüße

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letzte Antwort am 24.01.2019 13:15:20 von bfit
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