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Probleme mit der BG - Umstieg von LODAS nach Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 31.01.2019 09:34:01 von Kristin_Frohmeyer
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louise77
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Hallo!

Wir rechnen die Löhne ab Januar 2019 mit dem Programm Lohn und Gehalt ab. Bis Dezember 2018 noch mit Lodas.

Ich habe zwei Mandanten, bei denen ich Probleme mit der Berufsgenossenschaft habe:

1. Die BG nimmt nicht an der elektronischen Übermittlung teil (muss noch auf Papier gemeldet werden)

2. Der Mandant muss keine Meldung an die BG erstellen

Da das Programm aber alle Daten fordert, ich aber gar nicht alles eintragen kann, erscheint immer wieder eine Fehlermeldung und es ist nicht möglich eine Abrechnung zu generieren, solange noch Fehler bestehen.

Wie kann ich das umgehen? Bzw. was muss ich tun?

Vielen Dank für eine Antwort!

Jennifer Janßen

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

der digitale Lohnnachweis ist seit dem Meldejahr 2018 verpflichtend. Die Schlüsselungen sind somit in den Mitgliedsdaten erforderlich.

Wird für den Mandanten kein Lohnnachweis erwartet, z.B. bei Privathaushalten, muss dennoch einmal die Abfrage der Stammdaten erfolgen und eine Gefahrtarifstelle in den Mandantenstammdaten zugeordnet werden.

Beste Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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meysa
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Es ist natürlich so wie Frau Schauer schreibt.

Aber Interessehalber:

Um welche BG handelt es sich im ersten Fall denn?

Ich weiß, dass zumindest bisher die landwirtschaftliche BG eine Ausnahme war: Hier konnten keine Daten abgerufen und auch kein Lohnnachweis übermittelt werden. Das lag auch daran, dass der Beitrag in dem Fall ganz anders berechnet wird (anhand der Stunden und unter Einbeziehung des Unternehmers).

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louise77
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Hallo!

Der 1. Fall ist tatsächlich eine landwirtschaftliche BG. Ich habe auch mit denen telefoniert. Es wird dort, wie schon erwähnt, nach Stunden abgerechnet. Ich kann keine Daten abrufen. Also weiß ich immer noch nicht, wie ich das regeln soll?!

Der 2. Fall ist ist die BG "UK Nordrhein Westfalen". Die Mandantin pflegt Ihren Mann und erhält dafür ein Entgelt. Das ist nicht meldepflichtig.

Ich stehe also noch vor einem Rätsel!!

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meysa
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Für den 2. Fall ist die Lösung einfach:

Das ganze ist meldepflichtig (und war es auch schon immer).

Der UV-Beitrag der UK-NRW wird aber nach der Anzahl der Beschäftigten berechnet. Zu melden sind deshalb nur Änderungen in der Beschäftigtenanzahl.

Ein Entgeltnachweis wird also nicht erstellt, die Mitgliedsdaten müssen aber eingegeben werden. Dann erfolgt ein Stammdatenabruf und es wird eine Rückmeldung geben "kein Entgeltnachweis erwartet".

Damit funktioniert das Ganze dann problemlos.

Beim 1. Fall kann ich leider nicht sicher weiterhelfen. Ich hatte nur bis Mitte 2018 einen Mandanten in der landwirtschaftlichen BG. Was danach daraus geworden ist weiß ich nicht.

Damals hat die Datev mir erklärt ich könne die Fehlerhinweise in diesem Fall einfach ignorieren.

Ist denn die Mitgliedschaft mit allen Daten erfasst und der Haken "Mitgliedschaft in land-und forstwirtschaftlicher BG" gesetzt?

Bis Mitte 2018 gab es dann nämlich zwar einen Fehlerhinweis, dass der digitale Lohnnachweis nicht möglich ist, aber die Abrechnung war trotzdem möglich.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

grundsätzlich ist für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft kein UV-Stammdatenabruf durchzuführen. Es muss zudem kein digitaler Lohnnachweis übermittelt werden.

Die UV-Jahresmeldung 92 ist jedoch über das Programm zu erstellen. Aktivieren Sie hierzu bitte das Kontrollkästchen Mitglied bei einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft - Beitragsberechnung ohne Arbeitswert.

Erhalten Sie hierzu ein Fehlerprotokoll, dass die UV-Jahresmeldung nicht übermittelt werden kann?

Beste Grüße

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 31.01.2019 09:34:01 von Kristin_Frohmeyer
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