Im Dokument Dok.-Nr.: 0906049 weis die DATEV mit folgendem Satz auf die Beurteilung des StB bei Forderungen / OPOS beim 4/3-Rechner hin.
"Achtung: Rechtliche Zulässigkeit prüfen!
Die nachfolgende Darstellung zeigt Ihnen die DV-technischen Möglichkeiten für das Buchen mit Forderungskonten. Die rechtliche Zulässigkeit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG im Falle der Aufzeichnung von Forderungen ist im Einzelfall tatbestandsmäßig durch den Berufsangehörigen zu prüfen (▶die Rechtsprechung des BFH)."
Ist dies nur ein Hinweis auf das altbekannte Problem - je mehr Buchführung (Forderungen, Kasse, Bestände) desto weniger 4/3-Rechnung oder gibt es da konkrete neue Erkenntnisse?