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Rechtliche Zulässigkeit Forderungen bei 4/3 EStG?

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Im Dokument Dok.-Nr.: 0906049 weis die DATEV mit folgendem Satz auf die Beurteilung des StB bei Forderungen / OPOS beim 4/3-Rechner hin.

"Achtung: Rechtliche Zulässigkeit prüfen!

Die nachfolgende Darstellung zeigt Ihnen die DV-technischen Möglichkeiten für das Buchen mit Forderungskonten. Die rechtliche Zulässigkeit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG im Falle der Aufzeichnung von Forderungen ist im Einzelfall tatbestandsmäßig durch den Berufsangehörigen zu prüfen (▶die Rechtsprechung des BFH)."

Ist dies nur ein Hinweis auf das altbekannte Problem - je mehr Buchführung (Forderungen, Kasse, Bestände) desto weniger 4/3-Rechnung oder gibt es da konkrete neue Erkenntnisse?

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