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Betriebliche Altersvorsorge

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letzte Antwort am 20.05.2022 15:58:28 von Wolfgang_Stein
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jotwe
Beginner
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Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage zur Abrechnung der bAV.

Mitarbeiter hat Direktvers §3 Nr. 63, Vertrag über 100,00 EUR abgeschlossen. Dieser setzt sich zusammen aus 58,41 Gehaltsumwandlung, AG-Zuschuss 15,00 (15% von 100,00), VwL 26,59  -  Gesamt 100,00

Er hat bisher keinen VL-Vertrag gehabt, hat auch keinen abgeschlossen, sondern nur den Anspruch auf den AG-Zuschuss. Der AG-Zuschuss zur VwL ist steuer- und sv-frei lt. Info Versicherung und nachgeschlagen

Auf der Abrechnung steht jetzt minus 85,00 Betr. AV. Gehaltsverzicht LLN, plus 85,00 Betr.AV.AN lfd. St-frei, plus 15,00 bAV AG-Zus. lfd.st-frei (LA 891) macht zusammen 100,00.

Netto-Abzug 85,00, da die 15,00 vom AG gezahlt werden, also Überweisung über 100,00

Wie bekomme ich aber die 26,59 VwL in diese Berechnung,

Die 15% Zuschuß von 100,00 bekomme ich nur hinein, wenn ich als Gesamtbetrag 100,00 EUR eingebe, Kürze ich den Betrag um die VwL dann kürzt das Programm auch den Zuschuß, was nicht ok ist.

Darf ich unter Entlohnung eine Lohnart eingeben, AG-Anteil VL zur bAV, steuer-, sv-frei und diese einfach abrechnen ohne sie in die Berechnung einzubauen? Ich habe schon mit der DATEV telefoniert, eine abschließende Lösung habe ich nicht heraus gehört.

Bekomme ich das hin, wenn ich für den einen Vertrag zwei Verträge in Datev anlege (1 x 26,59 - Bezugslohnart VWL) und 1 x 73,41 Bezugslohnart Gehalt.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 10
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Hallo,

Sie möchten eine betriebliche Altersvorsorge abrechnen. Bitte schildern Sie genau, um welche Besonderheiten es hierbei geht.

Eine Gehaltsumwandlung erfassen Sie unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten auf der Registerkarte Gehaltsumwandlung.

Den Arbeitgeber-Pflichtzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge legen Sie unter Mandantendaten | AG-Pflichtzuschuss bAV an und hinterlegen die Variante unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten auf der Registerkarte Allgemeine Angaben im Feld AG-Pflichtzuschuss bAV/Bez.

Wie soll die VWL berücksichtigt werden? Handelt es sich um einen AVWL Vertrag? Wenn ja, dann aktivieren Sie das Kontrollkästchen AVWL-Altersvermögenswirksame Leistung unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten auf der Registerkarte Allgemeine Angaben

Weitere Informationen zum Thema betriebliche Altersvorsorge finden Sie unter der Dok.-Nr. 1020917 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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jotwe
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Vielen Dank für die Antwort.

Das Einrichten der bAV hatte ich bereits erledigt, das ist nicht schwer. Es geht darum:

Mitarbeiter schließt vertrag über    100,00  EUR ab.

15% = 15,00 EUR zahlt der Arbeitgeber. Netto-Abzug 85,00 EUR. Die "Diff." von 15,00 EUR wird ja durch die Banküberweisung gezahlt. Das ist geschlüsselt und erledigt.

Jetzt zahlt aber der AG noch 26,59 wie AG-Beitrag VwL, lt. Anbieter steuer- und sv-frei.

Also setzen sich die 100,00 wie folgt zusammen

26,59 VL-AG-Beitrag (ohne VL-Vertrag) weil der AN den Anspruch hat.

15,00 Zuschuss AG

58,41 Gehaltsumwandlung

in der Summe also 100,00

Wenn ich aber die Gehaltsumwandlung von 85,00 EUR (15% von hundert) auf den Wert

58,41 ändere, kommt das Programm nicht auf 15,00 AG-Beitrag.

Somit stehen derzeit auf der Abrechnung:

Gehaltsverzicht  L L   N                         85,00-

bAV AN lfd. st-frei   F F N                       85,00

bAV AG-Zus. lfd.st-frei  F F N                 15,00

VL-AG Anteil zur bAV  st.-sv-frei F F J    26,59

Netto-Abzug 85,00

Mit freundlichen Grüßen

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andrea_23
Beginner
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Hallo,

automatisch kann dies von Lodas nicht gerechnet  werden.

Ich würde hier für den zusätzlichen AG Beitrag nicht mit 15% rechnen, sondern mit einem indiv. Prozentsatz, dass ich auf die 100 Euro insgesamt komme. Das kann über eine Probeabrechnung ausprobiert werden. Eine andere Lösung sehe ich nicht. Gruß A. Angel

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huegele1
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

darf ich auf diesen Zug noch einmal aufspringen?

 

Ab Januar 2022 ändert sich ja die Lage auch für  Altverträge, weshalb ich auch jetzt an diesem Thema dran bin.

 

Bei uns gibt es mehrere AN, die sagen, die VWL möchte ich nicht in einen Bausparvertrag o.ä. zahlen, sondern möchte die für meinen Betriebl. Altersvorsorgevertrag verwenden. 

 

Bisher war dieser Betrag von (bei uns) 34 Euro auf der Registerkarte "Arbeitgeberanteil" steuerfrei eingetragen. Der Rest des Beitrags auf der Registerkarte "Gehaltsumwandlung".

 

Wenn ich jetzt noch den ab Januar 2022 verpflichtenden AG-Anteil von 15 % dazu  nehme, wird bei den Arbeitnehmern, die die 34 Euro mit drin haben, der Zuschuss von 15 % zu niedrig ausgerechnet, weil LODAS das wohl nicht als zuschusswürdig erkennt.

 

Gibt es denn seit der letzten Antwort von 2019 hier neue Erkenntnisse, wie das einzugeben ist, damit die Berechnung richtig läuft?

 

Und eine grundsätzliche Frage hat sich uns auch noch gestellt: Aus welchem Betrag werden denn die 15 % genau gerechnet? Nur aus dem Teil, den der AN umwandelt oder aus dem gesamten Betrag (also der Umwandlung des AN und der 34 Euro AG, als dem Gesamtbetrag, der in die Versicherung eingezahlt wird)?

 

Also ein Beispiel in Zahlen:

Beitrag insgesamt 100 Euro pro Monat

 

66 Euro Gehaltsumwandlung

34 vom AG (lt. Vertrag VWL, der AN möchte das aber in die Betr. AV einzahlen)

 

15 % Pflichtzuschuss wird jetzt gerechnet aus 66 Euro oder aus 100 Euro?

 

Viele Grüße

M. Hügel

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TN
Fachmann
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Der Pflichtanteil bezieht sich auf die eingesparten SV-Beiträge. Da SV-Beiträge nur bei Gehaltsumwandlung eingespart werden können, beziehen sich die 15% auf den Betrag € 66,00.

 

Da bei der bAV meiner Ansicht nach hohe Haftungsrisiken herrschen (bei Fehlern ist die bAV keine solche mehr mit den entsprechenden Folgen für alle Beteiligten u. U. auch rückwirkend) wäre meine Empfehlung, sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen (Rehm + Seminare).

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo M. Hügel, 


wenn Sie bei der Abrechnung einer Gehaltsumwandlung und einer VWL den AG-Pflichtzuschuss mit 15% berechnen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor: 


Für die Erfassung der VWL legen Sie bitte im entsprechenden Monat die Stammlohnart 865 an.


Es ist nicht zwingend notwendig die VWL über Personaldaten | Entlohnung | Vermögenswirksame Leistungen anzulegen.


Sie können den entsprechenden Betrag und die Stammlohnart 865 für den AG-Anteil der VWL auch unter Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge erfassen.


Unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten, Register Gehaltsumwandlung ist Summe aus dem Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers und des AG-Anteils für die VWL zu erfassen.


Bitte wählen Sie in der Spalte "Bezugs LA 1" die Stammlohnart 865 aus. In der selben Zeile wählen Sie dann bitte in der letzten Spalte über das "grüne Pluszeichen" die weitere Bezugslohnart (Stammlohnart für das Gehalt oder den Stundenlohn) aus.


In der Abrechnung werden somit die gesetzlichen 15% sowohl für den AG-Anteil der VWL, als auch für Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers berücksichtigt.


Bei Fragen zum AG-Pflichtzuschuss, wenden Sie sich bitte an das zuständige Versicherungsunternehmen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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huegele1
Einsteiger
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Hallo Frau Schön,

 

vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Genau in dieser Richtung hatte ich mir schon vorgenommen, es zu versuchen.

Da ich bisher nicht wusste, dass bei der Gehaltsumwandlung mehrere Lohnarten ausgewählt werden können, wollte ich erst das Gehalt einfach um 34 Euro erhöhen. Aber Ihre Lösung ist natürlich die richtigere!

 

Ein Test meinerseits hat auch schon - zumindest auf der Probeabrechnung - das richtige Ergebnis gebracht.

 

Vielen Dank!

 

M. Hügel

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fehrenbacher
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Hallo Frau Schön,

 

ich habe die baV wie von Ihnen beschrieben bei mehreren Mitarbeitern angelegt.

Bei einigen Mitarbeitern fasst es den Umwandlungsbetrag LA 914 zusammen und bei zwei Mitarbeitern 

weist es die Umwandlung LA 914 getrennt aus 

914 betr. AV An. lfd Geh.Ver    26,59-

914 betr. AV An. lfd Geh.Ver  100,08-

 

Woran liegt das? 

 

MFG 

Heidrun Fehrenbacher

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. 

 

 

Wurde die betriebliche Altersvorsorge nachberechnet? In diesem Fall wird die Lohnart zwei mal ausgewiesen. Wenn keine Nachberechnung erfolgt ist würden wir uns den Sachverhalt gerne anschauen. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.05.2022 15:58:28 von Wolfgang_Stein
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