abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung während Krankengeld

12
letzte Antwort am 12.04.2023 12:53:09 von Christopher_Fürther
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
schmidtland-undkommunalte
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 13
22124 Mal angesehen

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ein Mitarbeiter bezieht derzeit Krankengeld und bekommt somit keinen Lohn.

Aber es läuft eine Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung.

Der Arbeitgeberanteil läuft weiter (entsprechender Haken wurde gesetzt). Aber wie bekomme ich es gesteuert, dass wir als AG auch den Betrag der Gehaltsumwandlung weiterhin übernehmen. Die Bezugslohnart (bei mir Lohnart 02) kann ja nicht gezogen werden.

Ist es überhaupt steuerrechtlich erlaubt, dass der AG den vollen Betrag der Direktversicherung weiterhin übernimmt, auch wenn der MA krank ist?

Danke vorab.....

Nachtrag: mittlerweile habe ich herausgefunden, dass der AG die Beiträge komplett auch während einer längeren Krankheit übernehmen darf. Hierfür muss aber der Beitrag pauschal versteuert werden.

Da ich noch ein "Neuling" im Datev-Lohn bin, würde ich mich über eine Unterstützung zur Eingabe der entsprechenden Daten, freuen.

Nachricht geändert durch Anja Schmidt

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 13
20502 Mal angesehen

Hallo,

in LODAS kann keine Gehaltsumwandlung gerechnet werden, wenn aufgrund einer Unterbrechung keine Bezugslohnart abgerechnet wird. Bitte erfragen Sie beim Versicherungsinstitut, wie es in einem solchen Fall mit den Zahlungen weiter geht.

Möchten Sie einen Arbeitgeberanteil abrechnen, der pauschal versteuert werden muss, so erfassen Sie diesen manuell. Wählen Sie Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten Registerkarte Arbeitgeberanteil und hinterlegen sie im Feld Festbeiträge/prozentuale Beiträge Manuell ermittelte Beiträge. Erfassen Sie nun die Daten je nach Art der Arbeitgeberzuwendung.

Weitere Informationen finden Sie unter der Dok.-Nr. 1020917 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 unter Punkt 2.10 Arbeitgeberbeiträge erfassen

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
schmidtland-undkommunalte
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 13
20502 Mal angesehen

Hallo,

vielen Dank für die Informationen. Ich bin mir aber noch nicht sicher, ob das der richtige Weg ist.

Also derAN verzichtet auf rund 200,00 €

Die dadurch eingesparten Beitrage seitens des AG = rund 50,00 € werden vom AG in die Direktversicherung eingezahlt.

Der AG-Anteil in Höhe von 50 € wird auch korrekt abgerechnet, da ich das entsprechende Kreuz für die Weiterzahlung bei Abwesenheit gesetzt habe.

Mir geht es jetzt um die 200,00 €, welche die Direktversicherung auch direkt bei uns abbucht. Ich habe gelesen, dass wir als AG diese freiwillig übernehmen können. Es handelt sich aber „glaube ich jedenfalls“ somit nicht um einen Arbeitgeberanteil! Dürfte also nicht wie von Ihnen beschrieben darüber verbucht werden.

Aber wie dann? Ich hoffe Sie haben einen Lösung für mich. Irgendwie scheint sich niemand so recht damit auszukennen.

Danke vorab

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 13
20502 Mal angesehen

Hallo,


wenn der Arbeitnehmer in Unterbrechung ist, wird der Gehaltsverzicht ausgesetzt. Eine Abrechnung ist nicht möglich, da die Bezugslohnart fehlt.

Somit werden die 200 Euro zum AG-Anteil (freiwillig), wenn diese durch die Versicherung eingezogen werden.


Soll dies nicht so sein, sprechen Sie bitte mit dem Versicherungsunternehmen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
schmidtland-undkommunalte
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 13
20501 Mal angesehen

Hallo,

ja, so ähnlich habe ich mir das auch vorgestellt. Aber die abgebuchten 200,00€ muss ich ja noch irgendwie verbuchen. Kann ich die einfach auf "4900 Sonstige Kosten" oder "4140 Freiwillige soziale Aufwendungen" wegdrücken?

Gruß

Anja Schmidt

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 13
20501 Mal angesehen

Hallo Community,


können Sie hier Ihrer Berufskollegin weiterhelfen?

Mit freundlichen Grüßen


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 7 von 13
20501 Mal angesehen

Hallo Frau Schmidt,

wenn der Arbeitgeber nun freiwillig die Arbeitnehmeranteile der bAV bezahlt, dann werden daraus Arbeitgeberanteile zur bAV. Diese müssten steuerlich genauso behandelt werden, wie die anderen Arbeitgeberanteile zu dieser Versicherung auch.

Es müsste dann auch weiterhin eine monatliche Lohnabrechnung mit den Arbeitgeberanteilen bAV vorgenommen werden.

Es wäre  eine Lohnart zu verwenden, die eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung vorsieht. Die Verbuchung in der Fibu erfolgt dann wie für jede arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.

Viele Grüße

T. Reich

fraua
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 13
20501 Mal angesehen

Hallo Frau Schmidt,

falls die Frage noch aktuell ist,

ich hatte diesen Fall auch schon mal. Ich habe dann, sobald der Mitarbeiter wieder gesund war, die Monate, für die die Direktvers. nicht abgerechnet werden konnte, addiert und in dieser ersten Gehaltsabrechnung verrechnet.

Viele Grüße

0 Kudos
a_iodice
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 13
16674 Mal angesehen

Hallo, ich habe gerade das Problem bei L&G.

AN im Krankgengeld, es soll eine EZ gezahlt werden, damit die BAV abgerechnet werden kann.

 

Hilfe ....

 

A.Iodice

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 10 von 13
16670 Mal angesehen

Hallo,

 

Wo ist das Problem? Handelt es sich in der Regel um eine monatliche Versicherung? Wird die Versicherung immer einmal jährlich gewährt? Was klappt nicht? Haben Sie schon eine Probeabrechnung gemacht?

 

 

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
v_lenart
Beginner
Offline Online
Nachricht 11 von 13
9403 Mal angesehen

Hallo schmidtland-undkommunalte,

 

könntest du mir sagen, wo du die Information gefunden hast, dass ein Arbeitgeber die bAV während dem Krankengeldbezug übernehmen darf, und dass diese dann pauschal zu versteuern ist?

 

Ich kann dazu leider nichts finden und habe jetzt auch diesen Fall.

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Viele Grüße

0 Kudos
Jones
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 13
5190 Mal angesehen

Hallo T-R

 

ich habe den gleichen Fall,

 

Der AN bezieht seit 12-2021 bis 03-2023 Krankentagegeld und die Direktversicherung( 50€ monatlich) wurde vom AG weiter gezahlt.

 

abrechnet mit der LA 911 FFN und der LA 914 LLN -

 

Kann ich hier wirklich pauschale den AG-Anteil abrechnen wie oben beschrieben? Würde laut Probeabrechnung funktionieren.

 

Oder gibt es eine andere Lösung?

 

Vielen Dank im Voraus

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 13 von 13
5126 Mal angesehen

Hallo @Jones,


rechtlich können wir Sie hierzu leider nicht beraten.

Bitte wenden Sie sich hier an das zuständige Versicherungsunternehmen, wie der AG-Anteil abgerechnet werden soll.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
12
letzte Antwort am 12.04.2023 12:53:09 von Christopher_Fürther
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage