Hallo,
nach meinem letzten Arbeitgeberwechsel hat sich die Bezeichnung der Lohnart meiner betrieblichen Altersvorsorge folgendermaßen geändert.
Bisher in den Dezemberabrechnungen:
- Betr.AV.AG EBZ ST-pau
im Dezember 2018:
- Betr.AV.AG lfd.ST-pau
Von der Berechnung her wurde der Beitrag zur Direktversicherung, meines Erachtens, genauso behandelt wie auch in den Vorjahren.
Dennoch würde ich gerne Wissen wo genau der Unterschied zwischen EBZ und lfd liegt.
Vielen Dank und Gruß
Stephan