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Lohnart der AV nach Arbeitgeberwechsel geändert

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stephans
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 1
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Hallo,

nach meinem letzten Arbeitgeberwechsel hat sich die Bezeichnung der Lohnart meiner betrieblichen Altersvorsorge folgendermaßen geändert.

Bisher in den Dezemberabrechnungen:

- Betr.AV.AG EBZ ST-pau

im Dezember 2018:

- Betr.AV.AG lfd.ST-pau

Von der Berechnung her wurde der Beitrag zur Direktversicherung, meines Erachtens, genauso behandelt wie auch in den Vorjahren.

Dennoch würde ich gerne Wissen wo genau der Unterschied zwischen EBZ und lfd liegt.

Vielen Dank und Gruß

Stephan

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