Hallo Datev,
ich fasse es nicht ... Bei der Jahresübernahme eines 4/3 Rechners ist die Auswahl "Bestandskonten" vorbelegt. Nach jahrelanger Diskussion hat man in Nürnberg immer noch nicht verstanden, dass eine Unterscheidung zwischen Geld- und Bestandskonten einfach falsch ist. Bestandskonten ist der Oberbegrif auch für Geldkonten. Gemeint sind statt Bestandskonten wohl die Anlagekonten - warum schreibt man das nach der langen Diskussion nicht hin? Ist da jemand wirklich so unwissend oder einfach stur? Und die Vorbelegung muss ja wohl "alle Konten" sein. Welchen Sinn soll es haben, das Anlagevermögen als Standard vorzugeben? Wenn ich alle anderen Konten schon übergeben habe und das Anlagevermögen als letztes nach Fertigstellung der 4/3 Rechnung übergeben möchte, ist durch die Vorbelegung "nur Konten mit Abweichungen" normalerwiese nur noch das Anlagevermögen zu übergeben - wenn nicht die Programmierung auch hier wieder mangelhaft wäre: Die USt Werte werden zwar durch den Extramenüpunkt "USt Werte übergeben" auf die richtigen Konten vorgetragen (ob das bei einer 4/3 Rechnung sinnvoll ist, frage ich mal nicht auch noch) - bei der Übergabe aller Konten hat das Datevprogramm das aber wieder vergessen und zeigt die ursprünglichen USt Konten wieder an.
Da braucht die Datev über ihre Zukunft nicht diskutieren...
.... fällt mir auch bei jeder Jahresübernahme auf, aber solange es noch wesentlich größere Haken und Ösen gibt, kann man über solche Kleinigkeiten hinweg sehen, meine ich.
Z.B. hatte uns der von Datev abgekündigte BranchenKontenrahmen (General Motors, SKR 53) viel Ärger und Arbeit 'beschert'.
VG
Michael Vogtsburger
Wird der SKR nun also auch überführt in den SKR51? Das Problem mit den Geldkonten hat doch aber nichts mit dem SKR zu tun, oder?
Interessanter ist die Abkündigung des SKR83 (Daimler). Hier gibt es ja schon Lösungen seitens Daimler, mit der DATEV sich ja schwertut. Aber keine Probleme, die in der Übernahme von Geld- oder Bestandskonten zu suchen sind....
... wollte eigentlich nur andeuten, dass beim Jahreswechsel / bei der Jahresübernahme evtl. auch größere Komplikationen auftreten könnten.
Über abgekündigte Branchenkontenrahmen könnte man sicher auch gut diskutieren. Und ja, der SKR93 wäre auch ein guter Kandidat.
Aber es stimmt, das gehört eigentlich nicht hierher.
Also 'back to the roots', zu den Eröffnungsbilanzwerten.
VG
Michael Vogtsburger
Hier gibt es diverse Beiträge zu der JÜ-Problematik. Herr Willi Müller hat dazu diverse Stellungnahmen und Anregungen in der Vergangenheit geäußert.
Vielleicht suchen Sie die mal und setzen die Diskussion wieder nach oben? Dann ist die Thematik im Fluss und muß nicht neu formuliert werden....
Die Übernahmelogik von DATEV kann ich zwar auch nicht so recht erkennen, da wie Sie richtiger Weise schon ausgeführt haben, die Betriebswirtschaftslehre folgende Kontenarten kennt:
1. Bestandskonten (Aktiv- u. Passivkonten = Bilanzkonten)
2. Erfolgskonten (Aufwands- und Ertragskosten = GuV-Konten)
Die Logik von DATEV, die Geldkonten separat zu führen und nicht unter Bestandskonten zu führen, resultiert wohl daraus, dass die Geldkonten immer sofort vorgetragen werden sollen/müssen, während die restlichen Konten erst nach dem Jahresabschluss.
Dies ist wiederum dem Umstand geschuldet, das EB-Werte immer sofort festgeschrieben werden. Was aus meiner Sicht falsch ist, da ein EB-Wert sich immer aus dem Endbestand des Vorjahres ergibt (Bilanzzusammenhang). Ergo darf ein EB-Wert nicht festgeschrieben werden, solange es den Abschluss noch nicht endgültig gibt. So macht es die DATEV notgedrungen ja auch bei den OPOS-Salden. Diese Inkonsequenz, denn OP-Salden sind ja auch Bestandskonten, da es Unterkonten von Ford. LuL/Verb. LuL sind, ist einfach nicht logisch nachvollziehbar. Entweder ganz oder gar nicht. Aber die DATEV schert sich ja eh einen Dreck um die Belange der Anwender. Umsatzsteigerungen sind das einzige Mantra der DATEV.
Wir können ja DATEV vorschlagen, dass wir für jede EB-Wertübernahme eine extra Gebühr bezahlen, wenn die Logiken endich umgestellt werden. Dann sollten Sie mal sehen, wie schnell die DATEV da eine Lösung gefunden hat.
Diese ganze EB-Wertübernahme ist eine Peinlichkeit ohne gleichen. Selbst Shareware-Programme wie Lexware haben eine vernünftige EB-Wertübernahme.
Gruß A. Martens
... gute Idee, Herr Hofmeister !
Danke !
Das Thema "Abkündigung von Branchenkontenrahmen / SKR-Überleitungen" hätte einen eigenen Thread 'verdient'.
Vielleicht gibt es schon einen oder mehrere.
Ich beherrsche die 'Klaviatur' dieses Forums noch nicht 'im Schlaf', höchstens im Wachkoma.
VG
Michael Vogtsburger
Die Logik, dass "Geldkonten" gesondert vorgetragen werden liegt m.E. nur am eigentlichen "Missbrauch" eines Buchführungsprogramms für einen 4/3-Rechner. 4/3-Rechner haben (rechtlich) keine Konten (Doppik) und schon gar keine Geld- oder übergeordnete Bestandskonten / Anlagekonten.
Eine bloße Liste über die Betriebseinnahmen und -Ausgaben und die EÜR reichen dem Steuerrecht völlig. Es ist aber eben üblich und natürlich auch sinnvoll/praktisch, dass zur besseren Kontrolle alle Geldbewegungen auch über Bank/ggf. Kasse gebucht werden - Abstimmung mit dem Saldo = Alles erfasst.
Das Festschreiben von EB-Werten bzw. der EB-Wert an sich hat bei der 4/3-Rechnung ebenso wahrscheinlich keinerlei rechtliche Relevanz. Anstelle des Vortrags des Bankkontosaldos des Vorjahres kann dieser auch einfach per 1371 rechnerisch eingebucht werden.
Allein das Wort "EB-Werte vortragen" bei der Jahresübernahme beim 4/3-Rechner ist rechtlich in sich nicht schlüssig, da es um BILANZENzusammenhang geht, den es hier gar nicht gibt.
Kanzlei-Rewe für einen 4/3-Rechner zu nutzen ist so ähnlich wie einen 400-PS Sportwagen nur in der 30er-Zone zu bewegen. DATEV muss hier eben den Spagat zwischen Praxis und Recht machen und dieser ist wahrscheinlich immer holperig...
Anstelle des Vortrags des Bankkontosaldos des Vorjahres kann dieser auch einfach per 1371 rechnerisch eingebucht werden.
das Konto 1371 mag die Datev aber bei einem 4/3er nicht mehr...
was erlaubt ist, habe ich noch nicht herausbekommen 😞
Schön ist auch die Feststellung, dass kein EB-Wert auf den GuV Konten erfasst wurde.
Das liegt wohl daran, dass 1371 gegen 1800 / 1890 (Abziehbarkeit von Zinsen) am Jahresende aufgelöst werden muss. Daher sollte/könnte m.E. der Banksaldo per 01.01. des neuen Jahres einfach per Bank an 1371 (oder umgekehrt) eingebucht werden (und eben nicht per "EB"). Es ist ja auch kein echter Bestand, sondern nur eine Kontrollhilfe.
Das habe ich mir aber alles nur über die Jahre mit DATEV zusammengereimt (29 Lenze).....muss nicht unbedingt stimmen
Hallo zusammen,
zu den noch nicht beantworteten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
- Zur Anfrage bzgl. der Festschreibung der EB-Werte :
Nach dem allgemeinen Grundsatz der Unveränderbarkeit, der aus § 146 Abs. 4 AO, § 239 Abs. 3 HGB abgeleitet wird, dürfen Eintragungen im Hauptbuch nicht derart verändert werden, dass deren ursprünglicher Inhalt nicht mehr feststellbar ist oder deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder später gemacht wurden. Die Übernahme der vorgetragenen FIBU-EB Werte stellen eine Erfassung im Hauptbuch der doppelten Buchführung i.e.S. dar und sind ab Buchungszeitpunkt unveränderbar im System vorzuhalten. Der "Buchungszeitpunkt" bestimmt somit bei der doppelten Buchführung i.e.S. das Einsetzten der Unveränderbarkeit. Bei DATEV wird dies durch die Festschreibung gewährleistet (Buchungszeitpunkt = Festschreibezeitpunkt).
Die Offene-Posten-Buchführung stellt ein Nebensystem zur Finanzbuchführung dar, das in der Praxis in unterschiedlicher Art und Weise mit dem Hauptbuch verbunden ist. Dazu gehören auch spezielle Logiken, die die EB-Wert-Übernahmen der OPOS-Konten betreffen. Diese werden in einem internen Stapel geführt, der aus der OPOS-Buchführung resultiert und per se keine Funktion für die OPOS-Buchführung selbst im Sinne einer Jahresübernahme hat. Vielmehr kann zum relevanten Zeitpunkt eine Übernahme der EB-Werte angestoßen werden, die die OPOS-Buchführung selbst im Kern nicht tangiert. Insofern werden die OPOS-EB-Wertübernahmen getrennt von den FIBU-Sachkonten-EB-Werten gehalten und verwaltet. Erneute OPOS-Saldenübergaben werden insofern stets gesondert geführt (eigene Kennung) und dokumentiert, so dass die Übernahmen jederzeit nachvollziehbar sind.
- Zum Konto 1371:
Wir haben die Saldenübergabe des Kontos 1371 getestet. Das Konto 1371 wird bei der Saldenübergabe sowohl bei den Bestandskonten, als auch bei den Geldkonten angezeigt. In der Kontenzweckprüfung wird es nicht als Fehler angezeigt. Prüfen Sie bitte deshalb die Einstellungen in den Grunddaten Rechnungswesen bei Rechtsform und Gewinnermittlungsart.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Nach dem allgemeinen Grundsatz der Unveränderbarkeit, der aus § 146 Abs. 4 AO, § 239 Abs. 3 HGB abgeleitet wird, dürfen Eintragungen im Hauptbuch nicht derart verändert werden, dass deren ursprünglicher Inhalt nicht mehr feststellbar ist oder deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder später gemacht wurden.
Sorry, aber dieser Logik mag ich nicht folgen. Die EB-Werte sind Vortragswerte aus dem Vorjahr und können nie abweichen. Es kann also sich nicht um die "Eintragungen im Hauptbuch" handeln. Vielmehr verstehe ich hier die laufende Buchführung und da gebe ich Ihnen unumwunden recht, das diese zeitnah (spätestens bei der USt-VA) festgeschrieben werden müssen.
Aber da die DATEV sich hier sowieso nie bewegen wird, hake ich das ganze Thema ab und lebe damit. Es sind ja nur noch 10 Jahre, wo ich mich damit abärgern muss.
Ein schönes Wochenende.
Gruß A. Martens
Rein vorsorglich: Die richtige Gewinnerermittlungsart ist aber definitiv eingestellt? Die war ja in den vorangegangenen KRW-Versionen u.U. falsch voreingestellt.*
Ansonsten wird vielleicht #1693 das neue #1371 sein?:
*Nachtrag: Hier wird #1371 nicht bemängelt (Buchungsjahr 2018)?:
Hallo zusammen,
zu den noch nicht beantworteten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
Das Konto 1371 wird bei der Saldenübergabe sowohl bei den Bestandskonten, als auch bei den Geldkonten angezeigt
EB-Wert Übernahme: Bei der Datev sind Geldkonten immer noch keine Bestandskonten
Nach jahrelanger Diskussion hat man in Nürnberg immer noch nicht verstanden, dass eine Unterscheidung zwischen Geld- und Bestandskonten einfach falsch ist. Bestandskonten ist der Oberbegrif auch für Geldkonten. Gemeint sind statt Bestandskonten wohl die Anlagekonten - warum schreibt man das nach der langen Diskussion nicht hin?
Hallo Frau Schönweis,
hierzu hat die Datev sich noch nicht geäußert: Warum werden die Geldkonten bei der Datev nicht als Bestandskonten betrachtet? Für die Kontenzweckzuordnung sehe ich schwarz, wenn solche Basics nicht beachtet werden.
Hallo,
Geldkonten sind auch in den Bestandskonten enthalten. Der Filter "Geldkonten" ist eine eigene Option um Arbeitsabläufe zu unterstützen, da im Rahmen der Jahresübernahme oft als erster Schritt zunächst nur die Geldkonten in das neue Wirtschaftsjahr übernommen werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen,
DATEV eG
Selina Gottwald
Programmservice Rechnungswesen (FIBU)
Für so einen Quatsch hat die DATEV Resourcen, aber wichtige Dinge werden nie angefasst.
Ich kann immer nur wieder den Kopf schütteln über soviel Unvermögen!
Gruß A. Martens
Hallo Herr Martens,
unabhängig davon, ob die Bezeichnung in der strengen Theorie unsauber sein mag, ist es vor allem bei selbstbuchenden Mandanten sehr sinnvoll, zunächst nur die Geldkonten vorzutragen (auch wenn #9000 - #9009 dann erstmal ungleich 0 sind). Zumindest, seitdem für die EB-Werte leider der Festschreibezwang eingeführt wurde.
Viele Grüße und einen entspannten Tag.
Das sehe ich anders. Ich muss nicht nur die Geldkonten, sondern mindestens auch die Verbindlichkeitskonten übernehmen und daher ist diese Option einfach sinnlos!
Besser wäre es gewesen, man hätte z. B. die USt.-Kontenvortrag mit in den normalen EB-Wertübernahme integriert und nicht dafür ein eigenes Menü spendiert. Jetzt muss man immer alles Beenden um nur die USt. vorzutragen. Aber wahrscheinlich war der Programmierer wieder mit dem Workflow überfordert, oder aber er hat den bisherigen Programmcode nicht begriffen und lieber eine eigene Lösung gebastelt.
Gruß A. Martens
Hallo Frau Gottwald,
ich darf aus aktuellem Anlass die Kritik der Kollegen mal zusammen fassen und meine eigene zum Saldenvortrag dazu tun:
- Die "Geldkonten" sind bei Bilanzierern in der Auswahl "Bestandskonten" automatisch enthalten, bei der EÜR aber nicht. Alles sieht gleich aus, das verstehe wer will - ich nicht. Und die Kollegen offenbar auch nicht. Faktisch ist das auch nicht zu verstehen. Warum sieht das nicht bei allen gleich aus und man entscheidet sich für EINE einheitliche Variante? Im Moment muss man bei EÜR immer "rumklicken", bei Bilanz kann man komplett die Bestandskonten nutzen. Das ist wenig User-freundlich.
- Die "Umsatzsteuerkonten" haben eine eigene Vortragskarte erhalten (die ich als solche sehr begrüße). Sie sind aber weiter in den "Bestandkonten" enthalten. Trägt man sie dort vor, erhält man jedes mal eine Meldung, dass man die neue Vortragskarte nutzen soll. Warum nimmt man die Umsatzsteuerkonten nicht einfach endlich aus den Bestandkosnten heraus? Sie müssen seit Jahren immer übersprungen werden, dass macht es bei vielen Umsatzsteuerkonten extrem unübersichtlich. Besonders im Falle der Ist-Versteuerung, den "irgendwo dazwischen" sind die Konten "Umsatzsteuer nicht fällig", die natürlich weiter als Bestandskonten vorgetragen werden müssen. Neue Vortragskarte nutzen und fertig!
Ergänzent zu dem USt.-Vortrag:
Es will mir einfach nicht in den Schädel, warum es im Hauptformular EB-Werte nicht einfach ein Button/Option aufgenommen wurde und dann automatisch das EB-Wertvortragsformular für die USt. geöffnet wird. Warum immer alles so kompliziert.
Es ist doch völlig egal, wie ich das Formular öffne.
Gruß A. Martens
und wer auf die witzige Idee gekommen ist, bei der Auswahlmöglichkeit "alle Konten" tatsächlich alle Konten (also auch die GuV Konten) zur Saldenübernahme anzubieten, muss dringend mal an einem Buchhaltungsgrundkurs teilnehmen und sollte solange Programmierverbot haben...
Weil dieser Unfug schon vor zig Jahren in der alten Newsgroup diskutiert wurde, steckt wohl nicht nur fachliches Unwissen, sondern auch sonst etwas dahinter...
Hallo,
das Geldkonten bei EÜR nicht bei den Bestandskonten enthalten sind, stimmt nicht. Hier liegt ein anderes Problem vor. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zum Programmservice Rechnungswesen auf.
Zum Thema USt-Konten: USt-Konten sind Bestandskonten und daher im Kontenumfang bei der Fibu-Saldenübergabe enthalten. Im Kundeneinbezug hat sich herausgestellt, dass das Verhalten beim USt-Konten-Vortrag sehr heterogen ist, deshalb besteht weiterhin die Möglichkeit die Konten einzeln zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
DATEV eG
Selina Gottwald
Programmservice Rechnungswesen (FIBU)
Ergänzent zu dem USt.-Vortrag:
Es will mir einfach nicht in den Schädel, warum es im Hauptformular EB-Werte nicht einfach ein Button/Option aufgenommen wurde und dann automatisch das EB-Wertvortragsformular für die USt. geöffnet wird. Warum immer alles so kompliziert.
Es ist doch völlig egal, wie ich das Formular öffne.
Gruß A. Martens
Hallo Herr Martens,
diese Variante wurde in der ersten Stufe der Entwicklung verprobt, wurde aber in der Pilotphase nicht gut angenommen. Die zweite Variante mit dem extra Menüpunkt analog der Übergabe der Gesellschafterkonten wurde von den Piloten hingegen begrüßt.
Mit freundlichen Grüßen,
DATEV eG
Selina Gottwald
Programmservice Rechnungswesen (FIBU)
und wer auf die witzige Idee gekommen ist, bei der Auswahlmöglichkeit "alle Konten" tatsächlich alle Konten (also auch die GuV Konten) zur Saldenübernahme anzubieten, muss dringend mal an einem Buchhaltungsgrundkurs teilnehmen und sollte solange Programmierverbot haben...
Weil dieser Unfug schon vor zig Jahren in der alten Newsgroup diskutiert wurde, steckt wohl nicht nur fachliches Unwissen, sondern auch sonst etwas dahinter...
Hallo,
bereits seit einigen Jahren wird bei der Fibu-Saldenübergabe der Kontenzweck geprüft und nur Bestandskonten können übergeben werden. Wenn bei Ihnen weiterhin GuV Konten angeboten wernden, wenden Sie sich bitte beim Programmservice Rechnungswesen, sodass wir dies prüfen können.
Mit freundlichen Grüßen,
DATEV eG
Selina Gottwald
Programmservice Rechnungswesen (FIBU)
Hallo Frau Gottwald,
ich nehme das mal so zur Kenntnis und bedanke mich für die Info. Aber dennoch würde mich die Argumtation interessieren, warum dafür ein eigener Menüpunkt spendiert werden soll.
In diesem Zusammenhang, würde ich aber auch gerne wissen, warum mir dann die USt.- u. Vorsteuerkonten überhaupt angezeigt werden, wenn diese ja eh über ein eigenes Menü vorgetragen werden. Gleiches gilt natürlich auch für die Gesellschafterkonten. Insgesamt ist die EB-Wertübergabe insich unlogisch.
Aber das ist halt DATEV.
Gruß A. Martens
Grundproblem der Datev in allen Programmen:
Danke Frau Martens für die Antworten- die eindeutig wieder mal das Grundproblem aufzeigen: Die Programme und Anwendungen werden immer wieder weiter zerfusselt, weil versucht wird, gleichzeitig die Bedürfnisse aller zu befriedigen:
- der Alt-Anwender, die vom Altherbebrachten nicht lassen wollen
- der einzenlen Programmabteilungen
- der Modernisierung
- der Pilotkanzleien
Am Ende sind dann alle unzufrieden und alle müssen mit irgendwelchen Kompromissen leben. Die Programme müssen modernisiert werden. Das ist ein Fakt! Und aufgrund der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung unumgänglich und unumstößlich. Das geht aber nicht zufrieden stellend, wenn man nicht alte Zöpfe abschneidet.
Um bei der Umsatzsteuer/Gesellschafterkonten-Übernahme zu bleiben: Ich gebe in diesem Punkt den Piloten recht. Untergliedert in einzelnen Bereiche ist für die Mitarbeiter einfach übersichtlicher. Seit es sie gibt, produzieren meine Mitarbeiter deutlich weniger Fehler und müssen nicht mühsam mit der Hand die Umsatzsteuer-Konten und Gesellschafter-Vorträge abstimmen. Alles aber auch wirklich alles spricht für diese Strategie. Also wird das so eingeführt.
Und dann wird mit einer doppelten Rolle Rückwarts das Althergebrachte nicht ausgeführt, weil es manche ja noch nutzen. (Und immer weiter nutzen werden, weil es so schön bequem ist und man sich dann nicht verändern muss.) Das ist wie wenn jeder Mercedes Serienmäßig Sicherheitsgurt und Airbag erhält und diese dann nachträglich wieder ausgebaut werden für die Kunden, die sich mit derartig übergriffigen Innovationen nicht anfreunden können.
Wie wäre es damit: Wer den alten Kram behalten will, soll drei Jahre extra dafür zahlen. dann wird das alte abgeschafft. Sie werden nicht glauben, wie schnell die meisten Kanzleien die neuen Wege nutzen werden! Mit der Gesellschafterzuordnung geht das doch auch so konsequent.
Ich mache mal etwas Werbung in einer anderen Sache und freue mich, wenn viele User folgen!
Und warum kann man nicht eine ähnliche Aufrufoption integrieren?
Stellen Sie sich vor, diese Optionen wären einfache Menübefehle. Wo soll da das Problem sein? Ich begreife das nicht und wäre echt für eine Aufklärung dankbar.
Stattdessen klickt man sich durch div. Menüs durch bis man im dritten Untermenü endlich fündig wird
Gruß A. Martens
Wahre Worte!
Zu den USt-Konten: Bitte bedenken, dass beim abw. WJ die USt-Konten nicht über die entspr. Funktion vorgetragen werden können, sondern nur über die Fibu-Salden. Sobald diese Programmunschärfe beseitigt ist, können die USt-Konten aus den Fibu-Salden raus. Dann fällt mir kein sinnvoller Grund mehr ein, warum man die USt-Konten quasi-manuell über die Fibu-Salden vortragen sollte.
Herr Martens,
Sie können den Menüpunkt Jahresübernahme mit seinen Funktionen in den Baum links integrieren (wie einst die Aufträge & ProCheck ). Vielleicht hilft Ihnen das weiter.
Viele Grüße.