Die Diskussion ist schon mal im Oktober 2018 geführt worden. Sie ging bis dahin, welches Dokument ausgefüllt werden muss.
Soweit bin ich schon gekommen. Die Mitarbeiter der Datev haben mir erklärt, dass das Einrichtung ihrerseits abgeschlossen wurde und mir aus Datenschutzgründen nicht mehr sagen können.
Die Steuerberater sagen mir, dass alle Berechtigungen eingerichtet wurden. Ich komme aber mit dem Smart Login immer direkt in das erste eingerichtete Konto. Was müsste denn passieren, wenn alles richtig eingerichtet wurde?
Wer hat damit Erfahrungen?
Viele Grüße
Matthias Gärtner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Was haben Sie denn vor? Wenn Sie den QR-Code sehen, der aber mit der anderen Beraternummer generiert wurde, müsste der doch mit Ihrem SmartLogin und Ihrer Beraternummer abzuscannen sein, und die Anwendung müsste sich öffnen.
Beim mIDentity steckt man ja auch nicht einen anderen an den PC, sondern kann man diesen mIDentity auch auf die andere Beraternummer zugreifen.
Ich habe zwei Beraternummern (privat für Steuer und dienstlich für Unternehmen online) und ein Mobiltelefon mit einem Smart Login.
Wenn ich mich anmelde, bin ich immer in dem ersten (privaten) Konto. Ich würde aber gern je nach Bedarf entscheiden können, auf welches Konto ich zugreifen möchte.
Ich würde aber gern je nach Bedarf entscheiden können, auf welches Konto ich zugreifen möchte.
Das wird nicht gehen. Wenn, können Sie sich mit dem privaten SmartLogin bei allen Sachen bei der anderen dienstlichen Beraternummer authentifizieren.
Das heißt, ich melde mich bei dem ersten Konto (privat) an und müsste von dort aus auch meine dienstlichen Dinge sehen.
Beide Steuerberater haben ja das Schreiben "Zuordnung in andere Mitgliedschaft" unterschrieben.
Richtig?
Hallo Herr Gärtner,
habe ich das richtig verstanden, dass Sie Mandant zweier (verschiedener) Steuerkanzleien sind und mit einem SmartLogin auf beide Mandate zugreifen wollen ?
... dann wäre es aus meiner Sicht viel unkomplizierter, für jedes Mandat ein eigenes SmartLogin zu haben
Gibt es einen besonderen Grund außer der Bequemlichkeit, beide Mandate miteinander zu verbinden ?
VG
Michael Vogtsburger
Gibt es einen besonderen Grund außer der Bequemlichkeit, beide Mandate miteinander zu verbinden ?
Pro Gerät kann es nur 1 SmartLogin geben. Dann müsste matthiasgärtner schon 2 Telefone mit sich rumtragen. Das möchte er nicht und ich auch nicht.
Richtig?
So müsste das funktionieren. Analog zum mIDentity eben. Da geht das ja auch. Ist bei der DATEV aber egal, da beide ja eine ID haben, anhand der das fest gemacht wird.
Und: was genau haben Sie denn mit dem SmartLogin vor? Bzgl. UO müsste man schauen, wie da die Rechte vergeben sind bzw. mit dem beraternummerübergreifenden Zugriff möglich sind, einzurichten.
Guten Morgen Herr Gärtner,
eigentlich müssten beide Steuerberater auf der selben ID die Rechte einrichten und dann sollten Sie eine Mandantenauswahl zuvor erhalten, inder Sie auswählen können, in welche Mandantennummer Sie nun möchten.
Wie gesagt die SmartLogin ist von dem Steuerberater A und der Steuerberater B muss quasi dem Steuerberater A mitteilen, welche Beraternummer und welche Mandantennummer Sie bei Steuerberater B haben und diese rechtetechnisch hinterlegen.
Funktioniert natürlich auch umgekehrt.
Da der SmartLogin von einem Steuerberater angelegt wurde, sieht nur ein Steuerberater von beiden diese ID Ihres SmartLogin und muss daher auch alle Rechte einrichten.
MFG
L.Dürr
Hallo zusammen,
vielen Dank für die guten Hinweise. Ich habe jetzt das SmartLogin auf das Konto für Unternehmen online umgestellt. Jetzt liegt es bei den beiden Steuerberatern, die Verknüpfung der Konten hinzubekommen.
Herzliche Grüße
Matthias Gärtner
edit: An anderen Beitrag angehängt.