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Anlage N-AUS

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letzte Antwort am 17.01.2019 17:23:03 von aurora19
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aurora19
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Zur Anlage N-AUS habe ich zwei Fragen:

  • stellt die Unterbringung während eines viermonatigen Auslandsjobs einen "Wohnsitz im Ausland" dar (Z. 7)?
  • wie ist Z. 44 auszufüllen? Wird hier die Angabe aus Z. 43 wiederholt? Wird sie freigelassen?

Danke für sachdienliche Hinweise.

f_mayer
Fachmann
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Ich würde empfehlen stets das betreffende Jahr anzugeben, wenn Sie auf Zeilen verweisen und die Finanzverwaltung welche einfügt oder weglässt stimmt die Nummerierung nicht überein und man redet aneinander vorbei.

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aleitgebel
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Herr Rau,

Üblicherweise hat man innerhalb von vier Monaten keinen Wohnsitz im Ausland begründet - die Zeile kann leer bleiben. (kommt natürlich auf die persönliche Situation an, aber meist wohnen die Mitarbeiter im Ausland im Hotel oder Kurzzeitappartments und haben in Deutschland Ihren Wohnsitz beibehalten)

Zeile 44 kommt zum Tragen, wenn Sie mehrere Anlagen N-AUS haben. Bei nur einer Anlage N-AUS bleibt die Zeile leer.

Da die Anlage N-AUS tricky ist, rate ich immer dazu, das gewünschte Ergebnis mit der Berechnungsliste abzustimmen - andernfalls wird womöglich Arbeitslohn zusätzlich versteuert oder zu wenig im Progressionsvorbehalt erfasst. Melden Sie sich gerne bei Fragen.

Viele Grüße

Annett Leitgebel

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aurora19
Beginner
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Danke für den Hinweis. Bezugsjahr ist 2017.

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letzte Antwort am 17.01.2019 17:23:03 von aurora19
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