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Belege mit USt-VA an das Finanzamt übermitteln

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letzte Antwort am 11.01.2019 19:19:44 von bodensee
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tschortsch
Einsteiger
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Hallo,

In Kanzlei Rechnungswesen gibt es die Möglichkeit Belege bei der USt-VA anzukreuzen.

Werden die Belege dann an das Finanzamt übermittelt?

Grüße Georg 

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Tags (1)
aschreiber
Fachmann
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

nein. Die müssen Sie separat an das FA senden.

Freundliche Grüße

Alexander Schreiber

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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tschortsch
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Herr Schreiber,

Vielen Dank für die prompte Antwort.

Für was ist diese Funktion dahin gedacht?

Grüße

Georg Hoffs

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w_paul
Erfahrener
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Nachricht 4 von 8
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Ganz einfach. Damit bei Erstattungen das Finanzamt weiß, dass Belege eingereicht werden. Eine Versendung von einem Brief ist nicht notwendig.

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tschortsch
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Danke,

So eine Funktion wäre sicher sinnvoll.

Dann könnte man sich auch das Versenden von Belegen sparen. Im digitalen Zeitalter...  

Was meint DATEV dazu?

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aschreiber
Fachmann
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Nachricht 6 von 8
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Das liegt weniger an DATEV, als vielmehr an der Finanzverwaltung, die das noch nicht unterstüzt.

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
w_paul
Erfahrener
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Nachricht 7 von 8
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Es wird wohl gerade in Zusammenarbeit zwischen Datev, Steuerberaterkammer und Finanzbehörde ein Verfahren entwickelt um Belege digital zu verschicken. Codename Nachdigal.

Nachtrag:

Quelle: https://www.digital-steuern.de/2018/02/22/wann-fliegen-nachdigal-und-rabe-digitale-vogelkunde-der-finanzverwaltung-und-d…

"NACHDIGAL steht für das „Nachreichen digitaler Belege“. Damit entfällt für die Kanzlei die Notwendigkeit, Belege analog vorzuhalten oder bei Anforderung ausgedruckt dem Finanzamt zu übermitteln. Aber die Vorhaltung müsste immer noch durch die Kanzlei organisiert werden.

RABE wiederum ist eine Lösung zur Referenzierung auf Belegen. Und genau dies würde eine durchgängig digitale Bearbeitung erlauben: Die zur Erstellung der Steuererklärung notwendigen Belege und Erläuterungen befinden sich in einem Portal. Bei der Erstellung der Erklärung greift der Sachbearbeiter in der Kanzlei elektronisch auf den Beleg zu und verbindet diesen mit dem entsprechenden Feld in der Steuererklärung. Wobei natürlich nicht in jedem Feld eine solche Referenzierung erfolgen muss.
Anschließend werden die Erklärungsdaten ohne Belege aber mit Referenzierung an die Finanzverwaltung übermittelt. Hat der Sachbearbeiter jetzt Rückfragen oder will er Belege prüfen, kann er ohne Einschaltung des Steuerberaters auf die Belege und Erläuterungen zu den Eingabefeldern zugreifen. Diese Zugriffe werden protokolliert."

RABE wird wohl in Zusammenarbeit mit Datev Meine Steuern entwickelt.

bodensee
Experte
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Nachricht 8 von 8
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"Nachtigal ich hör dir trapsen"

Schönes Wochenende an die Community

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 11.01.2019 19:19:44 von bodensee
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