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Lodas: Lohnsteuer nach SV-Prüfung mit Nachzahlungsbeiträgen

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letzte Antwort am 18.03.2019 07:28:19 von blas
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ulis
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Hallo Community,

folgende Frage stellt sich gerade: Bei einer SV-Prüfung (2014-2017, Bescheid aus 2019) sind Beiträge an die KK nachzuzahlen. Hintergrund ist ein Wert aus dem Fahrtenbuch, welcher im Dezember 2014 nicht korrekt erfaßt wurde. Soweit so gut. Daneben ist die Jahresmeldung 2014 zu berichtigen.

Was geschieht mit der Lohnsteuer? Ist eine berichtigte Lohnabrechnung (wie auch immer umzusetzen) vorzunehmen?

Viele Grüße

Ulrike Scheck

jennifervista
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Hallo Frau Scheck,

bisher haben wir in unserem Büro(und auch im vorherigen) nie die Lohnsteuer aus Prüfungen der SV nachgeholt.

Gab auch nie ein Problem damit. Andersrum muss man es wiederum unbedingt machen! Und natürlich das Fahrtenbuch/Abrechnung ab 2018 noch nachträglich korrigieren bzw. richtig machen

Gruß

Jennifer Vista

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blas
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Hallo Frau Scheck,

eigentlich habe ich nur die gleiche Frage und kann effektiv nicht helfen. Ich wollte Ihnen nur versichern, dass das Problem durchaus vorhanden ist. Kommt nach einer DRV-Prüfung eine LSt-Ap (und diesen Fall habe ich gerade), fragt die LSt-Prüferin, wie wir denn die Versteuerung des nachträglich sv- und steuerpflichtig gestellten Entgeltes behandelt haben. Verbeitragung SV-Beiträge kein Problem, aber hinsichtlich LSt wäre eine Meldung nach § 41c (4) EStG ans Betriebsstättenfinanzamt wahrscheinlich erforderlich gewesen. Das Abschlussgespräch mit der Prüferin steht noch aus. Haben Sie denn eine Lösung gefunden?

(Bitte Grammatik/Ausdruck am Ende eines langen Arbeitstages nicht auf die Goldwaage legen.)

Schöne Grüße,

Kerstin Blas

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ulis
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Hallo Frau Blas,

mit dem Mandanten wurde vereinbart, daß nur die SV-Meldung storniert/berichtigt wird. Was die Lohnsteuer angeht, harren wir den Dingen, die in einer Lohnsteuer-Prüfung kommen.

Viele Grüße

Ulrike Scheck

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yon_canik
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Hallo Frau Blas,

was ist den bei Ihnen nun rausgekommen, wenn ich fragen darf? ich habe auch eine SV-Prüfung hinter mir und mach mir nun Gedanken wie ich das mit der Lohnsteuer machen soll.

Liebe Grüße

Yilmaz

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zieglerconsult
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Hallo,

sie sollten den SV Bescheid einfach dem zuständigen Finanzamt vorlegen. Genau so wie Sie Lohnsteuer-Feststellungsbescheide aus Außenprüfungen der SV senden müssen um Säumniszuschläge zu vermeiden. Im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung kann die nicht abgeführte Lohnsteuer dann nachentrichtet werden. Im Normalfall sollten Sie einfach nach dem Einreichen Ihres SV-Bescheides eine berichtigte Lohnsteueranmeldung auf den Zuflussmonat in der Lohnsteuer erhalten. Ggf. halten Sie doch noch kurz Rücksprache mit der Arbeitgeberstelle des Finanzamts.

Bisher haben wir das so praktiziert und das Finanzamt hat dies auch auf "einfachem Dienstweg" berichtigt. Durch aktive Zusammenarbeit ersparen wir uns so meistens Lohnsteuer-Außenprüfungen die eher nur noch selten vorkommen.

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blas
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Hallo Y.Yilmaz,

letzte Woche gab es das Abschlussgespräch. Die LSt-Prüferin wird die Werte an das Wohnsitz-FA des betreffenden AN senden, damit er persönlich nachversteuert. Aber da gab es jetzt keinen Ärger mit der Prüferin, weil wir noch nix getan hatten. Sie sah den Vorgang ganz entspannt.

Schöne Grüße, KB

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letzte Antwort am 18.03.2019 07:28:19 von blas
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