Hallo Datev-Team,
ich hätte eine Anregung. Und zwar ist jetzt in 2019 in dem Stammdaten der Mitarbeiter / SV / Allgemeine SV-Daten / Unfallversicherung bei dem Punkt "Abweichende Gefahrtarifstellenverteilung (GTS) die Tabelle so klein und schmal, dass nicht ersichtlich ist ob eine Eingabe nun erfolgt ist oder nicht. Man kann nicht erkennen ob hier was eingegeben wurde!
Letztes Jahr war dies noch besser. Bitte beim nächsten Service-Release wieder größer programmieren.
Vielen Dank und Grüße
Leo Barnsteiner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Leo Barnsteiner,
leider gibt es in der aktuellen Version von Lohn und Gehalt 10.8 einen Programmfehler bei der Anzeige der abweichenden Gefahrtarifstellenverteilung. Dies tritt bei einer verkleinerten Ansicht der Maske "Unfallversicherung" auf der Mitarbeiterebene auf.
Selbstverständlich wird der Fehler zum nächsten Service Release (voraussichtliche Bereitstellung am 25.01.2019) korrigiert.
Als vorübergehende Lösung vergrößern Sie, wenn möglich Lohn und Gehalt und verkleinern Sie gegebenenfalls die Übersicht. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, die Zeile mit den Überschriften Nr., Nr. MG, Nr. GTS, Betriebsnr. GTS, Bezeichnung Berufsgenossenschaft, GTS, Bezeichnung Gefahrtarifstelle und Prozentsatz durch das Schieben nach oben zu verkleinern. Damit wird die Zeile bzw. werden die Zeilen für die abweichende Gefahrtarifstellenverteilung angezeigt.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Tag zusammen, ich habe in dem selben Screenshot ein Problem. Ich weiß nicht worauf sich der Prozentsatz bezieht, auf alle Gefahrentarife oder nur auf den abweichenden? Und was setze ich in Relation um auf den richtigen Prozentsatz zu kommen?
Vielleicht kann mir das jemand beantworten 🙂
Viele Grüße
Anna Fiege
Hallo Anna Fiege,
der abgefragte Prozentsatz unter "Abweichende Gefahrtarifstellenverteilung (GTS)" bezieht sich auf die abweichende Gefahrtarifstelle (GTS), die sie hier hinterlegen können. Eine oder mehrere abweichende GTS sind nur notwendig, wenn diese von der auf der Mandantenebene erfassten Hauptgefahrtarifstelle abweicht.
Die abweichende GTS muss nicht zu 100 % beim jeweiligen Mitarbeiter gültig sein. So kann sie z. B. nur zu 75 % dort zutreffen und die restlichen 25 % gelten der Hauptgefahrtarifstelle oder einer weiteren GTS des Mandanten. Wichtig ist, dass die gewünschte prozentuale Aufteilung in den Mitarbeiterstammdaten zusammen 100 % ergibt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument 9233193 Gefahrtarifstellen den Mitarbeitern zuordnen (Fenster).