Hallo, ich habe einen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe, der am 24.12.2018 arbeitsunfähig war. Mir stellt sich die Frage ob der Arbeitnehmer Lohnfortzahlung erhält. Da dieser Tag als arbeitsfrei ohne Lohnanspruch gilt laut TV kann für den 24.12.18 Urlaub oder AZ-Guthaben genommen werden. Aber was ist bei Arbeitsunfähigkeit?
Hallo,
bitte wenden Sie sich in diesem Fall zur rechtlichen Klärung an die SOKA Bau.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG