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Behandlung gewerblicher Arbeitnehmer mit Arbeitsunfähigkeit am 24.12.2018

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letzte Antwort am 11.01.2019 10:28:42 von Monique_Müller
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rattmann88
Beginner
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Nachricht 1 von 2
178 Mal angesehen

Hallo, ich habe einen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe, der am 24.12.2018 arbeitsunfähig war. Mir stellt sich die Frage ob der Arbeitnehmer Lohnfortzahlung erhält. Da dieser Tag als arbeitsfrei ohne Lohnanspruch gilt laut TV kann für den 24.12.18 Urlaub oder AZ-Guthaben genommen werden. Aber was ist bei Arbeitsunfähigkeit?

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
39 Mal angesehen

Hallo,

bitte wenden Sie sich in diesem Fall zur rechtlichen Klärung an die SOKA Bau.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.01.2019 10:28:42 von Monique_Müller
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