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Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft - RV/AV-Beträge weichen von Jahressumme der Gehaltsabrechnungen ab

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letzte Antwort am 11.01.2019 10:42:58 von Monique_Müller
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m2lira
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Hallo,

im Dezember wurde zusammen mit der Gehaltsabrechnung in LODAS auch die Lohnsteuerbescheinigung erstellt und übermittelt.

Ich habe jetzt festgestellt, dass die in der Lohnsteuerbescheinigung 2018 aufgeführten Beträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung deutlich niedriger sind, als die entsprechenden Beträge in den Jahressummen der gleichzeitig erstellten Gehaltsabrechnung im Dezember 2018, die restlichen Beträge sind jedoch auf beiden Dokumenten identisch.

Die Summe auf der Gehaltsabrechnung ist korrekt und entspricht den Beträgen mit den gültigen Beitragssätzen bezogen auf das SV-Jahresbrutto, die Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung sind wie gesagt deutlich niedriger.

Interessant ist, dass die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge den Beiträgen entsprechen würden, wenn man die Beiträge mit dem JahresSTEUERbrutto (in diesem Fall wegen BAV-Beiträgen deutlich niederiger als das Sozialversicherungsbrutto) rechnet.

Wie kann das sein und was kann man tun um dies (auch beim Finanzamt) zu korrigieren.

Besten Dank!

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

da es sich hierbei um Beiträge handelt, die auf steuerfreien Arbeitslohn (§ 3 Nr. 63 EStG) entfallen, dürfen diese in der Lohnsteuerbescheinigung m.E. nicht bescheinigt werden.

Nachzulesen ist dies u.A. im BMF-Schreiben zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen 2018 ( 5236407 ). Dort ausgeführt unter Punkt 13 e.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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m2lira
Beginner
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Nachricht 3 von 8
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Danke für die schnelle Antwort!

in 13 e steht aber auch:

Hingegen sind z. B. zu bescheinigen:

-die Beiträge im Fall der beitragspflichtigen Umwandlung von Arbeitslohn zugunsten einer Direktzusage oberhalb von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze...

Dies wäre in dem genannten Fall zutreffend.

Dies bringt mich dann aber auch auf die Spur, dass die Direktzusage(n) eventuell falsch im System angelegt sind.Fragt sich nur noch was da falsch ist...

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 8
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Hallo mlira,

beachten Sie, dass die von Ihnen genannte Einschränkung nur bei Direktzusagen, nicht aber bei Direktversicherung oder Pensionskassen gelten.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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m2lira
Beginner
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Ja. Es handelt sich um eine Direktzusage mit entsprechender kongruenter Rückversicherung. Im früher verwendeten System (bis 12/2017) waren die Jahressummen der Gehaltsabrechnungen und der Lohnsteuerbescheinigung auch noch identisch.

Ich nehme daher stark an, dass die Direktzusagen bei der Systemumstellung falsch übertragen wurden.

Wissen Sie, welche "Häckchen" gesetzt werden müssten (bzw. nicht gesetzt werden dürften) , damit es stimmt?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo m2lira,

Nein, da bin ich dann leider raus, da wir Direktzusagen bisher nicht abrechnen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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m2lira
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Nochmals besten Dank Herr Lutz! Ihre Antworten haben mich auf jeden Fall weiter gebracht und ich kenne nun die Ursache für die Abweichungen, eine Lösung wird sich dann sicher auch noch finden.

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


vielen Dank Herr Lutz für die tolle Hilfe.


Ergänzend möchte ich das Dokument 1020917 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 unter Punkt 2.3. nennen. Hier sind alle Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge beschrieben, wenn es um die korrekte Schlüsselung im Programm LODAS geht.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.01.2019 10:42:58 von Monique_Müller
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