Ich bin neu bei DATEV und habe zum Jahreswechsel folgende Frage zu DATEV Lohn und Gehalt.
Mache ich nach der Lohnabrechnung Dezember 18 mit dem Monatswechsel weiter?
Wann werden die Daten für 2018 abgeschlossen und was muss ich für die Schätzung Januar 2019 beachten?
Danke im voraus für die Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
im Programm Lohn und Gehalt ist ein Monat nach der Erstellung des Monatsabschlusses abgeschlossen. So gehen Sie auch im Dezember eines Jahres vor. Sobald Sie den Monatsabschluss 12/2018 durchgeführt haben, befinden Sie sich im Abrechnungsmonat 01/2019.
Zunächst führen Sie die Lohnabrechnung für alle Mitarbeiter eines Mandanten auf der Mandantenebene unter Abrechnung | Lohnabrechnung durch. Anschließend ist unter Abrechnung | Monatsabschluss der Monatsabschluss für den Dezember zu erstellen. Die Schätzung für den Januar 2019 wird ganz normal erstellt, hier gilt es nichts Besonderes zu beachten.
Mit der Lohnabrechnung bzw. dem Monatsabschluss im Dezember eines Jahres werden in Lohn und Gehalt bestimmte Meldungen automatisch erstellt.
Darunter fällt z. B. der digitale Lohnnachweis für die Unfallversicherung und die Lohnsteuerbescheinigung.
Die DEÜV-Jahresmeldung GdA 50 für die Sozialversicherung die UV-Jahresmeldung GdA 92 für die Unfallversicherung wird standardmäßig im Januar erstellt. Alternativ können Sie unter Extras | Einstellungen, Registerkarte Meldungserstellung den Haken „DEÜV-Jahresmeldungen abweichende im Dezember des Meldejahres erzeugen“ aktivieren. Mit dieser Einstellung, werden die Jahresmeldungen bereits im Dezember erstellt.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG