ich habe einen Mandanten, bei dem die lohnabrechnung eingestellt wird. Kein Mitarbeiter mehr. Auf was muss ich bei dr letzten Abrechnung achten?
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Hallo,
wenn für einen Mandanten die Betriebstätigkeit eingestellt wird, sind in Lohn und Gehalt mit der letzten Abrechnung bestimmte Einstellungen vorzunehmen.
Auf der Mandantenebene | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften ist in der aktuell gültigen Mitgliedschaft das Ende (MM/JJJJ) zu hinterlegen. Außerdem ist ein Meldegrund für den Sondertatbestand zu wählen, dort verwenden Sie "Einstellung des Betriebes ( UV05)".
Unter Mandantendaten | Adresse | Unternehmensdaten finden Sie den Haken "Einstellung der Betriebstätigkeit".
Wenn Sie das Kontrollkästchen aktivieren, wird im ersten Monat nach Aktivierung eine UV-Jahresmeldung erstellt.
Die Einstellung der Betriebstätigkeit wird im Rahmen des Monatsabschlusses elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt und führt dort in der Datei der Beschäftigungsbetriebe zur Deaktivierung des Betriebsdatensatzes.
Bei den betroffenen Mitarbeitern ist unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum schließlich noch das Austrittsdatum zu hinterlegen.
Führen Sie für alle Mitarbeiter eine Lohnabrechnung und anschließend den Monatsabschluss durch.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke für die Antwort.