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BAV ab 2019 bei Übernahme Vertrag vom Vorarbeitgeber

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letzte Antwort am 11.01.2019 13:25:42 von Monique_Müller
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manu
Einsteiger
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Hallo,

ich habe heute morgen schon einen Fall auf den Tisch bekommen bei dem ich eure Hilfe brauche:

Mitarbeiter ist am 1.11.2018 eingetreten.

Heute (9.1.2019) bringt er die Unterlagen von der BAV (Pensionskasse) mit den Optionen:

1. mit eigenen Beiträgen weiterzahlen

2. beitragsfrei weiterführen

3. auf neuen Arbeitgeber übertragen.

Bei unserem Mandanten (neuer AG) möchte er Gehaltsumwandlung mit 220,00 € machen (wozu der neue AG ja verpflichtet ist).

Frage: ist das jetzt schon so ein Fall "Sozialpartnermodell" mit verpflichtendem AG-Zuschuss von 15%?

Wenn ja, ist es auch möglich den Vertrag Rückwirkend auf 2018 zu datieren (machen da die Versicherungen überhaupt mit)?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe....

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
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Hallo,

selbstverständlich kann der bestehende Vertrag zur Betrieblichen Altersvorsorge auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
Bei Fragen zu Vertragsmodalitäten wie auch zur rückwirkenden Datierung des Vertrages wenden Sie sich an das Versicherungsunternehmen.

Der verpflichtende AG-Anteil gilt ab 2019 nur für Neuverträge oder einer neuen Entgeltumwandlungsvereinbarung, wenn der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart.  Maßgeblich ist das Datum der Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1000710 - Betriebsrentenstärkungsgesetz .

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.01.2019 13:25:42 von Monique_Müller
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