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Altersteilzeit Störfall

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letzte Antwort am 10.01.2019 14:11:02 von Lara_Hien
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slg
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Hallo Community,

eine Kollegin ist im November 2018 in Altersteilzeit gegangen (Blockmodell Arbeitsphase) und dann leider im Dezember 2018 plötzlich verstorben.

Sie hat sich bis zum Zeitpunkt des Todes ein Wertguthaben aufgebaut, welches ich nun nachträglich abrechnen muss. (Vererblich)

Meine Frage ist, ob ich bei "Sozialversicherung/Wertguthaben" hier "Bildung" und "Freistellung" ein Datum eingeben muss und

wie ich die Auszahlung vornehme (Lohnart; Abrechnungsmonat 01/2019 Zuordung Monat 12/2018?)

Wir arbeiten mit LuG compact.

Vielen Dank

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Lara_Hien
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Hallo,

legen Sie das Wertguthaben unter Stammdaten | Sozialversicherung | Wertguthaben in Lohn und Gehalt an.

Das Wertguthaben muss zuerst ab dem ersten Monat des Aufbaus (z. B. November) aufgebaut werden. Erst danach kann der Störfall abgerechnet werden.

Wie Sie die Anlage des Wertguthabens in Lohn und Gehalt vornehmen und welche Besonderheiten bei einem Störfall zu beachten sind, finden Sie in den Dokumenten:

Flexi-Gesetz: Wertguthaben / Entgeltguthaben

Flexi-Gesetz: Wertguthaben / Entgeltguthaben Störfall

Sollten Sie detailliertere Informationen benötigen, melden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

Viele Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 10.01.2019 14:11:02 von Lara_Hien
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