Hallo, können die Registrierungsbriefe zu Arbeitnehmer Online auch an den Arbeitgeber geschickt werden anstatt an die einzelnen Arbeitnehmer? Der Arbeitgeber verteilt diese Briefe dann selber? Bei 180 Arbeitnehmer sind die Hälfte der Registrierungsbriefe angeblich nie angekommen. Die Option wäre sehr hilfreich.
Wir haben das gleiche Problem. der 2. Brief kam nur bei einem einzigen Mitarbeiter an.
Es wäre mehr als hilfreich die Briefe in die Kanzlei schicken zu können.
Ich habe leider ebenfalls keine Möglichkeit gefunden die Briefe in die Kanzlei senden zu lassen.
DATEV bitte diese Option unbedingt anbieten.
DATEV bitte diese Option unbedingt anbieten.
Wird aus Datenschutzgründen ggf. nicht funktionieren / erlaubt sein.
DATEV bitte diese Option unbedingt anbieten.
Wird aus Datenschutzgründen ggf. nicht funktionieren / erlaubt sein.
Wenn Sie darauf abzielen, dass die Kanzlei sonst die Daten für die Registrierung hat (TAN usw.), muss ich Sie enttäuschen - die hat sie trotzdem. Kann man nämlich im LODAS einsehen. Bin ich letztens erst darüber gestolpert und habe mich gewundert.
Hallo Community,
ich kann die vorgegangenen Posts nur bestätigen.
Es ist nicht möglich, dass die Registrierungsbriefe an die Kanzlei gesendet werden.
Grundsätzlich können Sie aber in LODAS über Mandant / Programmverbindungen / Arbeitnehmer online-Statusübersicht alle relevanten Registrierungscodes einsehen und ggf. mit dem Arbeitnehmer abstimmen.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
In dem Zusammenhang hätte ich eine ergänzende Frage vanessa.mertel:
Werden hier immer die letzten generierten / versandten Codes angezeigt oder nur die von der ursprünglichen Registrierung?
Hallo,
in der Arbeitnehmer online Statusübersicht werden immer die aktuellen Registrierungsdaten angezeigt.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke!
Hallo Frau Schauer,
wie sieht es aus, wenn nur ein Brief beim AN ankommt und zwar nur der PIN-Brief?
Ich höre auch bei uns öfters, das nur einer von den zwei Briefen ankommt und jedesmal muss ich es erneut auslösen und jedesmal kostet dies Gebühren.
Erzählen mir die MA´s nicht alles oder kann es sein, das nur ein PIN-Brief nach erneuter Freischaltung zugesendet wird? (MA hat sich noch nie registriert, obwohl schon 2 Jahre im Unternehmen)
Schade das wir die Briefe als AG nicht erhalten dürfen.
Schade das wir die Briefe als AG nicht erhalten dürfen.
Das würde das Problem nicht lösen, wenn es schon davor liegt: bei der Post. Wenn das stimmt, was gestern in der Sendung markt beim NDR lief, wundert mich Ihre Aussage leider nicht mehr.
Es wäre schön, wenn auch das online ginge - ganz ohne Briefe und Papier.
Ich meine aber, dass auch ich bei der allerersten Registrierung 2 Briefe erhalten habe. Den 2. aber erst nachdem ich was mit dem 1. gemacht habe (afaik - alles unter Vorbehalt). Kann heute Abend einmal in meine Unterlagen schauen, was in den Briefen steht.
Hallo,
grundsätzlich werden von unserer Seite immer beide Registrierungsbriefe generiert und versendet.
Es kann hin und wieder dazu kommen, dass dem Mitarbeiter nur einer der beiden Briefe zugestellt wird. Wenn solche Fälle bei Ihnen auftreten, besteht in LODAS über Mandant / Programmverbindungen / Arbeitnehmer online-Statusübersicht die Möglichkeit, den fehlenden Code abzufragen und dem Arbeitnehmer mitzuteilen.
Wenn beide Registrierungsbriefe beim Mitarbeiter vor Ort sein sollen, bleibt nur der Weg, den Versand der Schreiben über die Schaltfläche "Registrierungsaufforderung erneut versenden" unter Personaldaten / Personaldaten, Register "Arbeitnehmer online" nochmals auszulösen.
Liebe Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
ich kann dazu nur wieder anregen, dass man doch die Möglichkeit bekommt, die Registrierungsbriefe dem Arbeitgeber zuschicken zu können. Kuvertiert, wie auch die Gehaltsabrechnungen. Das kann ja datenschutztechnisch kein anderer Sachverhalt sein. Ich habe mehrere Mandanten mit über 200 Arbeitnehmern und bei gut einem Viertel kommen die Briefe gar nicht oder nur einer an. Das ist ein extremer Aufwand und führt vor Allem beim Arbeitgeber , unseren Mandanten, zu Unmut gegenüber uns, dem Steuerbüro. "Wieso klappt das nicht?", "Wieso geht das nicht, dass der Arbeitgeber das verteilt?". Wir haben hier echte Probleme, die Mandanten bei Laune zu halten.
Vielleicht können Sie das ja mal an die Verantwortlichen weiterreichen.
Beste Grüße
K. Lenz
Und wo ist der Unterschied, ob DATEV das nun an Adresse A oder B schickt? Wenn die Post schlampig ist, sollte es bei Ihnen in der Kanzlei auch nicht ankommen?!
Oder meinen Sie, wenn die Post Ihre Adresse sieht, dass es dann alles klappt?
Ich kann gerne berichten, wie es bei mir läuft. Ich mache es dann bald auch zum 2. Mal. Das 1. Mal lief es alles wunderbar; alles kommt an und war schnell eingerichtet .
Wenn, dann sollte man eine OnlineLösung schaffen, bei der die Kanzlei Zugriff auf alle Codes hat, sodass man auch "mal eben" per Telefon einrichten kann. So wie das SmartLogin auch.
naja, ein Gesamtpaket mit zB 20 Registrierungsbriefen zusammen verschickt gegen 20 einzeln verschickte Registrierungsbriefe halt...
Danke Frau Schauer für Ihre Antwort.
Wie sieht es mit schon registrierten Benutzern aus?
Ich muss zuerst die Mitarbeiter abmelden und am nächsten
Tag wieder anmelden, um überhaupt eine Anforderung für die
Briefe raus senden zu können.
Wenn hier ein Brief fehlen sollte, muss ich die Prozedur dann wiederholen (Ab- und wieder Anmelden) oder reicht eine erneute Registrierungsanforderung?
Dann:
in LODAS über Mandant / Programmverbindungen / Arbeitnehmer online-Statusübersicht die Möglichkeit, den fehlenden Code abzufragen und dem Arbeitnehmer mitzuteilen.
Dies ist der fehlende Code von Brief 1 oder?
Fehlt der PIN-Brief, muss ich neu Anforderung oder?
zu meinen Vorrednern:
Online wäre eine ganz super Lösung!
Hallo Community,
ein Versand der Registrierungsbriefe ist grundsätzlich nur an die Adresse des Arbeitnehmers möglich.
Eine Änderung diesbezüglich ist aktuell nicht in Planung.
Der Lohnabrechner kann dem Arbeitnehmer die Codes auch zukommen lassen. Diese können in Lodas über die Statusübersicht eingesehen werden. Aufrufen können Sie dies über Mandant I Programmverbindungen I Arbeitnehmer online Statusübersicht.
Nachtrag 24.09.2019
Ist der Arbeitnehmer bereits registriert, können die Registrierungsbriefe nicht erneut versandt werden.
Der Arbeitnehmer kann sich im Portal Arbeitnehmer online einen erneuten Zugang über die Schlatflächen Benutzername vergessen/Passwort vergessen generieren.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Dokument Kein erneuter Versand von Registrierungsbriefen .
Hat der Arbeitnehmer alle seine Zugangsdaten vergessen und zusätzlich eine neue Mobilfunknummer erhalten, finden Sie eine Abhilfe im Dokument Zugangsdaten vergessen und neue Mobilfunknummer erhalten.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hi Herr Bohle!
unter Arbeitnehmer online können sie alle Registrierungscodes einsehen und dem Mitarbeiter telefonisch, per Mail oder wie auch immer diese Codes zur Verfügung stellen.
Vielleicht habe ich Sie aber auch falsch verstanden!?
mfg Torsten
Ich kann gerne berichten, wie es bei mir läuft. Ich mache es dann bald auch zum 2. Mal. Das 1. Mal lief es alles wunderbar; alles kommt an und war schnell eingerichtet .
Und hier bin ich nochmal. Arbeitnehmer Online wurde am 28.10 für mich freigeschaltet, der 1. Brief kam am 31.10 an, der 2. Brief kam heute am 02.11 an.
Alles tipptopp!
@DATEV: Die Briefe sind optisch deutlich schicker und besser lesbar als noch in 11/2017!
Hallo Frau Dietl,
es ist einige Zeit vergangen und ich wollte mich gern erkundigen, ob es mittlerweile möglich ist, die Registrierungsbriefe an die Adresse des Arbeitgebers zu senden?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Alecya
Hallo @Alecya ,
nein, es ist weiterhin nicht möglich die Registrierungsbriefe an die Kanzleiadresse zu versenden.
Ich möchte hier aber auf die Modernisierung von DATEV Arbeitnehmer online, die für das zweite Quartal 2022 angedacht ist, verweisen. An anderer Stelle hier in der Community habe ich unser Vorhaben bereits skizziert (Arbeitnehmer:innen Online - DATEV-Community - 262586), aber ich möchte hier noch zwei Dinge zum neuen Registrierungsprozess erklären.
Mit der Modernisierung von DATEV Arbeitnehmer online vereinfachen wir den "Registrierungsprozess" für Arbeitnehmer:innen und versenden nur noch einen Brief, in dem alle relevanten Daten zur Inbetriebnahme von DATEV Arbeitnehmer online stehen.
Lohnsachberbeiter:innen können im neuen DATEV Arbeitnehmer online Cockpit alle relevanten Daten für den "Registrierungsprozess" einsehen und diese an die Arbeitnehmer:innen übermitteln. Dazu wird es eine Einstellungsmöglichkeit für den Übermittlungsweg der Einladung geben. Zunächst sind diese Einstellungen "Briefversand" (ein automatisch generierter Brief) oder "keine automatische Übermittlung" (es wird kein Brief generiert). Bei der zweiten Option müssen die Einladungscodes über einen selbstgewählten Weg den Arbeitnehmer:innen übergeben werden.
In beiden Fällen stehen die aktuellen Einladungscodes im DATEV Arbeitnehmer online Cockpit bereit und können jederzeit den Arbeitnehmer:innen zur Verfügung gestellt werden.
Grüße aus Nürnberg
Sven Wieczorek
Bei der zweiten Option müssen die Einladungscodes über einen selbstgewählten Weg den Arbeitnehmer:innen übergeben werden.
Ist bei der zweiten Variante eine Möglichkeit der Erstellung eines Serienbriefs vor Ort aus dem Programm heraus geplant? Wenn nicht, sollte darüber nachgedacht werden. Es wäre schon sehr hilfreich, wenn eine automatisierte Bereitstellung der Codes ohne Versand über das RZ möglich wäre.
Hallo @t_r_ ,
mit der ersten Version von DATEV Arbeitnehmer online Cockpit werden wir dafür noch keine Lösung haben, jedoch kennen wir die Anforderung und planen eine entsprechende Funktionalität ein.
Grüße aus Nürnberg
Sven Wieczorek