Hallo,
vorausgefüllte Steuererklärung heißt, sich die Daten zu
-Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung,
-Beiträgen zur privaten Rürup-Rentenversicherung,
-Beiträgen zur Riester-Rente,
-Rentenbezugsmitteilungen,
-Lohnsteuerbescheinigungen
-Lohnersatzleistungen
von der Finanzverwaltung zur Verfügung stellen zu lassen. Es handelt sich hierbei um Daten, die in der Praxis vom Mandanten oft gar nicht oder nur unvollständig überliefert werden. Deshalb wäre es in bestimmten Fällen absolut sinnvoll, die Daten der Finanzverwaltung anzuzapfen. Erfahrungen habe ich jedoch noch keine.
Meine Fragen hierzu:
Was ist der Preis für den angezapften Datensatz pro Mandant?
Kann jemand aus seiner Erfahrung darüber berichten?
Freundliche Grüße,
Peter Kiehnle
Hallo Herr Kiehnle,
es werden pro, in der Vollmachtsdatenbank erfasstem Datensatz, 0,60 € netto / Jahr berechnet.
Wir nutzen den Datenabruf gerne.
a) um die gespeicherten Daten abzurufen & mit den vorgelegten Belegen zu vergleichen
so können Rückfragen im Vorfeld geklärt werden
b) nicht vorgelegte / fehlende Daten: z.B. die Aufteilung der KV-Beiträge liegen nicht vor und können so doch erfasst werden.
Zudem können alle Daten gleich in die richtigen Felder übernommen werden.
Gruß
S. Fuchs
Der Datenabruf bei der Finanzverwaltung ist eine kostenlose Dienstleistung. Lediglich bei der Datev fallen Gebühren für die Vollmachtsdatenbank an. Auf dieses Verfahren kann man allerdings getrost verzichten.
Die vorausgefüllte Steuererklärung - Steuerberater