abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Elstamabruf fehlgeschlagen...

2
letzte Antwort am 24.01.2019 10:42:37 von n_troike
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
n_troike
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
244 Mal angesehen

Hallo Ihr Lieben und noch ein gesundes Neues Jahr!

Ich bekomme hier einen Fall auf den Tisch, den ich  nicht verstehen kann. Vielleicht hat jemand eine Idee.

Für einen Mitarbeiter Eintritt 06/2018 wird am 12.07.2018 eine Elstamabfrage generiert.

Das Auswertungen-Übernahmeprotokoll gibt einen Fehler aus:

Es würde eine Sperre vorliegen...

Nach Rücksprache mit dem Bürgerbüro (Finanzamt hatte dorthin verwiesen) erfahren wir, dass Sie keinen Wohnsitz hat.

Es wurde also dann die Steuerklasse 6 hinterlegt und der MA zur Klärung informiert.

Am 04.01.2019 meldet sich die Mitarbeiterin und hat eine Kopie der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2018

Der Lohn für Dezember war da schon gelaufen.

Steuerklasse 1 ab 01.05.2018 - 31.12.2018 ausgestellt am 02.07.2018

Das ist doch total blöd, dass ich bei der Abfrage der Elstamdaten am 12.07.2018 die Steuerklasse 1 nicht übermittelt bekommen habe .

Wie würdet Ihr nun vorgehen?

Kann eine neue Abfrage für 06/2018 gemacht werden?

Was passiert mit den Daten die dann rückwirkend auf 06/ 2018 eingespielt werden ...

Die elektronische Lstbescheinigung 2018 darf/ soll ja auch nicht mehr geändert werden weil wir den nächsten Lohn (für Januar) nach der dritten Woche

raussenden.

P.S. Einen Wohnsitz hat Sie seit Dezember wohl auch.

Vielen Dank im Voraus.

Nico

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
60 Mal angesehen

Hallo Nico,

ein Abruf der ELSTAM-Anmeldung für das Vorjahr ist generell bis zum 28.02. des Folgejahres möglich. Wenn bereits eine Anmeldung zum 01.06. generiert wurde und auf Fehler gelaufen ist, verwenden Sie für die neue Anmeldung einen späteren Tag (z.B. den 02.06.).
Wenn die Steuermerkmale ab Juni 2018 zurückgemeldet werden, werden diese auch in LODAS rückwirkend ab Juni eingespielt.
Eine neue Lohnsteuerbescheinigung für 2018 wird nicht erstellt, da standardmäßig das Zuflussprinzip hinterlegt ist und die Steuerkorrektur dadurch in 2019 übernommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
n_troike
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
60 Mal angesehen

Hallo Herr Stein,

wollte mal Danke sagen. Ihre Antwort war mir eine Hilfe.

Am Ende habe ich viele Anmeldungen gestartet, die aber ins leere gelaufen sind.

Durch vergangene Änderung an dem Antrittsdatum, hatte Lodas schon in der Vergangenheit Anmeldeversuche gestartet....

Nach einem Anruf beim Finanzamt kam raus, dass die Wohnsitzsituation erst zu einem späteren Datum stattgefunden hat.

Zu diesen konnte man dann anmelden.

Grüße

Nico

2
letzte Antwort am 24.01.2019 10:42:37 von n_troike
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage