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steuerfreieÜbernachtungspauschale anlegen

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letzte Antwort am 08.01.2019 07:42:43 von Kristin_Frohmeyer
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silviawenker
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie lege ich eine Lohnart für steuerfreie Übernachtungspauschale an? Muß diese in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden?

Mfg

Silvia Wenker

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
433 Mal angesehen

Hallo,

legen Sie sich die Stammlohnart 201, Festbezug St/SV-frei unter Mandantendaten | Lohnarten für steuerfreie Übernachtungskosten an. Die Bezeichnung der Lohnart können Sie nach Wunsch abändern.

Die Übernachtungskosten werden steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet und auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.01.2019 07:42:43 von Kristin_Frohmeyer
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