Hallo,
ich habe in Erinnerung, dass - wenn ein Wechsel des Leistungsträgers während des Entgeltersatzleistungsbezugs erfolgt - nur eine Bescheinigung, nämlich die für den ersten Leistungserbringer, erstellt werden muss. Es wird auch nach der Lohnabrechnung keine erneute Bescheinigung zur Verfügung gestellt.
Kann mir hier jemand die Rechtsgrundlage nennen? Ich meine, dass es hier schon mal das Thema gab, aber ich finden den Beitrag nicht mehr.
Vielen Dank.
Viele Grüße
T. Reich
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo T. Reich,
Informationen dazu finden Sie in der Anlage 3 – Übersicht möglicher Kombinationen – Version 9.1 der Verfahrensbeschreibung EEL ab der Seite 8.
Lohn und Gehalt erstellt die Meldungen gemäß dieser Grundlagen.
Liebe Grüße aus Nürnberg
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Hien,
vielen Dank für die PDF's. Das war genau das, was ich gesucht habe,
Viele Grüße
T. Reich