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steuerpflichtige SFN abrechnen

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letzte Antwort am 13.06.2022 14:57:53 von fruchtzwerg
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martini-ceb
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zu Lohn und Gehalt:

Wir möchten gerne zukünftig die SFN`s, die den Arbeitnehmern auch bei Urlaub und Krankheitstagen zustehen, monatlich abrechnen.

Kann mir ggfs. jemand erklären, wie ich da am Besten vorgehe?

Wie kann ich mit den Durchschnittsspeichern arbeiten?

Und was muss ich dort hinterlegen?

Welche Lohnarten werden hierfür verwendet?

Vielen Dank schon im Voraus.

Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Liebe Grüße

Tina Martini

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Martini,

wenn der Urlaubslohn und die Lohnfortzahlung aus dem Durchschnitt ermittelt und dabei die SFN-Zuschläge berücksichtigt werden sollen, ist es notwendig einen Durchschnittsspeicher anzulegen.

In erster Linie ist hier wichtig, dass vor der Abrechnung unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der Registerkarte Durchschnitte geprüft wird, ob die verwendeten Lohnarten in den richtigen Durchschnitt einfließen.

In Lohn und Gehalt stehen Ihnen für die Berechnung des Durchschnitts bei Gehaltsempfängern z. B. die Lohnarten 1631 (Urlaubslohn) und 1661 (Lohnfortzahlung), sowie bei Stundenlohnempfängern z. B. die Lohnarten 1601 (Urlaubslohn) und 1651 (Lohnfortzahlung) bereit. Alle genannten Lohnarten rechnen standardmäßig mit dem Durchschnitt 1 der letzten drei Monate und einem Zeitversatz von einem Monat.

Auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Durchschnitte | Gleich bleibende Werte legen Sie die gleichbleibenden Stunden bzw. Tage fest, die bei der Durchschnittsberechnung herangezogen werden.

Die Berechnung des Durchschnitts erfolgt automatisch mit der Lohnabrechnung und kann über Auswertungen | Durchschnitte nachvollzogen werden.

Weitere Informationen und Beispiele für die Durchschnittsberechnung in Lohn und Gehalt finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank in den Dokumenten 5304003 und 5303234.

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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s_berbig
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Hallo Frau Heubeck,

können Sie mir bei den o.g Fragen (von Frau Martini) auch bei LODAS weiterhelfen?

Ich habe schon etliche Dokumente durchgearbeitet, komme aber irgendwie nicht weiter.

Wir haben Festlohnempfänger mit SFN abzurechnen. Was müssen wir bei den Krankheitstagen und der Lohnfortzahlung einrichten bzw. beachten?

Vielen Dank schon im Voraus.

Viele Grüße

Sabine Berbig

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Berbig,

auch in LODAS muss dies über den Durchschnitt gesteuert werden.

Sie benötigen einen Durchschnittsspeicher, der bisher nicht verwendet wird. In diesen lassen Sie die Zuschlagslohnarten einfließen.
Zudem wird eine Lohnart benötigt, die aus dem Durchschnitt rechnet. Hierfür kann beispielsweise die Stammlohnart 101 verwendet werden. Wählen Sie im Faktor den gewünschten Durchschnitt und den Zeitraum aus dem der Faktor gebildet werden soll.

Informationen zur Einrichtung des Durchschnittsspeichers finden Sie im Dokument  1070204 und für die SFN-Zuschläge im Dokument 5303366.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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SFre
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Hallo Frau Heubeck,

 

ich bin mich auch durch das Thema am durchlesen.

 

Hätte dazu noch eine weitere Frage:

 

Ich rechne Stundenlohnempfänger in L+G ab. Muss ich jeden Monat "Händisch"!!!! die Daten im Durchschnitt eingeben? Geht das nicht automatisch?? Ich habe hier nichts finden können.

 

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung


Sonja Frevel

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Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Frevel,


wie bereits im Beitrag von @Selina_Heubeck geschildert, ist es zunächst notwendig einen entsprechenden Durchschnittsspeicher einzurichten.


Anschließend kann für Stundenlohnempfänger automatisch ein Durchschnittstundenlohn vom Programm ermittelt werden, wenn z. B. die Durchschnittslohnart 1601 (Urlaubslohn) oder 1651 (Lohnfortzahlung) verwendet wird.


Nach erfolgreicher Einrichtung des Durchschnittsspeichers sind keine weiteren Daten manuell einzugeben. Es sind lediglich die jeweiligen Stunden mit der entsprechenden Durchschnittslohnart beim Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Bewegungsdaten in der Monatserfassung oder im Kalender zu erfassen.


Beispiele hierzu werden im Dokument 5303234 "Zahlungen aus dem Durchschnitt berechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt" unter den Punkten 2.6 und 2.8 aufgeführt.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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Hallo, 
Verstehe ich das richtig, dass es bei Datev keine Lohnart für einen steuerpflichtigen Sonntagszuschlag oder Nachtzuschlag oder so gibt???

Ich möchte doch einfach nur im Kalender an diesem Sonntag eine Lohnart eintragen die dann meine 8 Stunden steuerpflichtigen Zuschlag auslöst...

 

Danke, VG

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


nach §3b Abs. 1 und 3 EStG sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie die gesetzlich festgeschriebenen Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen. Dementsprechend sind unsere Standardlohnarten geschlüsselt. 


Wollen sie dennoch einen Sonntagszuschlag steuerpflichtig auszahlen, kopieren Sie eine steuer- und SV-pflichtige Lohnart auf eine freie Lohnartennummer und benennen diese entsprechend um. 


Weitergehende Informationen zum Thema SFN-Zuschläge entnehmen Sie bitte unseren Dokumenten 9219380 - Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) sowie 5303367 - Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und Nachtzuschläge erfassen und berechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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@Matthias_Platz  schrieb:


Wollen sie dennoch einen Sonntagszuschlag steuerpflichtig auszahlen, kopieren Sie eine steuer- und SV-pflichtige Lohnart auf eine freie Lohnartennummer und benennen diese entsprechend um. 




naja wollen... es ist ja eher ein muss wenn der Mitarbeiter krank ist oder Urlaub hab und an diesem Tag Anspruch gehabt hätte.

deshalb verstehe ich nicht warum es dafür nicht vom Programm vorgegebene Lohnarten gibt.

Alles was ich schon wieder selber irgendwo her kopieren muss, ist fehleranfällig und muss ja auch bei Rechtsänderungen überwacht werden oder?

finde das persönlich nicht gut gelöst.

Das machen andere Programme besser leider...

 

VG

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letzte Antwort am 13.06.2022 14:57:53 von fruchtzwerg
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