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Änderungen Personalebene vor Jahresupdate

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letzte Antwort am 19.12.2018 13:59:46 von Katharina_Dietl
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rinchen
Einsteiger
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Hallo!

Mein erster Jahreswechsel mit lodas steht an und ich stehe vor vielen Fragen.

Ich musste bereits am 13. den Dezember abrechnen, sodass sich das neue Wirtschaftsjahr auf der Datev Oberfläche zeigt. Meine Frage ist nun

- wenn ich Änderungen für 2018 machen muss(mandanten/Personal/bewegungsdaten) öffne ich da Jahr 2018 und ändere alles und es wir übernommen In das neue Jahr?

- kann ich jetzt bereits Änderungen(alle Daten) in 2019 machen, bevor da Update eingespielt wurde oder sind dann alle Eingaben hinfällig? Probeabrechnungen funktionieren wohl erst nach dem Update?

Vielen Dank im voraus!

Beste Grüße

Rinchen

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Rinchen,

für Anpassungen der Mandanten- bzw. Personaldaten wechseln Sie in den entsprechenden Bearbeitungsmonat, ab dem sie gültig sind und ändern diese. Eine Korrektur der bereits abgerechneten Monate erfolgt nur, wenn sich auch das Entgelt ändert.

Bewegungsdaten für den zuletzt abgerechneten Monat können im zugehörigen Bearbeitungsmonat geändert werden und mit einer Wiederabrechnung korrigiert werden.

Für Bewegungsdaten, die Sie weiter in der Vergangenheit korrigieren möchten, erfassen Sie die Anpassung im aktuellen Bearbeitungsmonat unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Nachberechnung Standard. Bitte beachten Sie dabei, dass nur noch die Differenz zu buchen ist.

Sie können bereits jetzt Stammdatenänderungen für 2019 in LODAS erfassen. Senden Sie bitte alle Stammdatenänderungen an das Rechenzentrum, bevor das Update eingespielt wird.

Die Lohnabrechnung für 01/2019 ist bereits seit dem 11.12.2018 möglich.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rinchen
Einsteiger
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Hallo Frau Heinlein,

Danke für Ihre Antwort!

Ich kann also ohne weiteres in z.b. 11/18 wechseln und einen neuen Mitarbeiter anlegen und abrechnen oder z.b. den Bezug von Krangengeld enden lassen? Das wäre ja in dem Sinne keine Wiederabrechnung.

Erstellt man eine Wiederabrechnung pro Person oder für den gesamten Mandanten? Kann man öfter als 1x eine Wiederabrechnung erstellen? Registriert lodas, dass meist nur ein Differenzbetrag auszubezahlen ist und es bereits einen Auszahlungsbetrag gab?

Warum ist das senden der Stammdatenänderungen vor dem Update wichtig? Vollständig wird es natürlich noch nicht sein. Mache ich das über die Probeabrechnung?

Vielen Dank im voraus für ihre Geduld!

Freundliche Grüße

RINCHEN

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Rinchen,

ja, Sie können erforderliche Änderungen bzw. Neuanlagen in 11/2018 vornehmen.

Eine Wiederabrechnung senden Sie immer nur für den zuletzt abgerechneten Monat. Wenn Sie, wie in Ihrem Fall, den Dezember 2018 wiederholen, wird aufgrund der Stammdatenänderungen eine Nachberechnung angestoßen. Sie können den zuletzt abgerechneten Monat beliebig oft wiederabrechnen.

Es besteht die Möglichkeit, Differenzzahlungen bei Wiederabrechnung für Lohn- und Gehaltszahlungen nach dem Weitergabetermin erstellen zu lassen.

Dazu aktivieren Sie das Kontrollkästchen Differenzzahlungsträger bei Wiederabrechnung erstellen unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen in der Registerkarte DÜ.

Voraussetzung ist, dass bereits mit der Erstabrechnung das Kontrollkästchen Getrennte Auswertungen für Lohn-/ Gehaltszahlungen und Netto-Abzüge aktiviert war.

Alternativ können Sie die bereits geleistete Zahlung auch als Netto-Abzug gegenbuchen.

Es kann durch ein Update zu dem Verlust von nicht gesendeten Stammdaten kommen. Deswegen empfehlen wir grundsätzlich, die Stammdaten vor dem Update an das Rechenzentrum zu senden.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
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letzte Antwort am 19.12.2018 13:59:46 von Katharina_Dietl
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