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LODAS: Rückwirkend AN löschen, nach 2 Abrechnungsmonaten und später wieder Abrechnen..

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letzte Antwort am 28.12.2018 14:24:52 von Vanessa_Mertel
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nataliekretschmer
Einsteiger
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Hallo Liebe Community,

ich hab ein echt beknacktes Problem!

Mandant hat mir zum 01.09. Mitgeteilt das ein neuer AN anfängt, habe ich dann auch alles Eingerichtet und Abgerechnet (Stand gerade 11/18)

Jetzt kommt die Aussage das da ein Fehler war, die Anmeldung sollte eigentlich erst zum 01.11. sein!!

Wie bekomme ich jetzt (Abrechnung 12/18 noch nicht gelaufen) diesen AN wieder storniert und dann mit einer Wiederholungsabrechnung 11/18 rein?

Hatte jemand dieses Problem schon einmal?

Meine Idee wäre ja gerade das Rücksetzten nur verursacht das ja erheblich mehr kosten für den Mandanten... Gibt es da noch andere Alternativen wo ich nur diesen einen AN stornieren kann?

Leicht verzweifelte Grüße

Natalie Kretschmer

stefans
Fortgeschrittener
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Moin Moin Frau Kretschmer,

ich würde in 09/18 das Austrittsdatum auf den 01.09. ändern und durch die Abrechnung 12/18 eine Nachberechnung veranlassen inkl. ESTAM-Abmeldung und ohne das Gehalt abgerechnet wird.

In 11/18 würde ich außerdem den Mitarbeiter auf eine neue Personalnummer kopieren, damit es keine Verbindungen zur ursprünglichen Fehlabrechnung gibt und mit der Abrechnung 12/18 wird sich entsprechend eine Nachberechnung ergeben.

Beste Grüße

Stefan

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nataliekretschmer
Einsteiger
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Wird durch diese Korrektur zum 01.09. auch alles Storniert? Oder muss ich da noch was machen?

Aber das klingt echt gut, so werde ich das wohl auch so machen dann.

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stefans
Fortgeschrittener
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Achten Sie auf die Probeabrechnung aber ja, es wird alles korrigiert.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Kretschmer,

hallo Community,

vielen Dank für Ihre Beiträge.

Alternativ können Sie für den Arbeitnehmer auch das Eintrittsdatum überschreiben. Ändern Sie den Eintritt vom 01.09. auf den 01.11. ab.

Die Abrechnungen für die Monate 09/2018 + 10/2018 werden storniert. Bei ELStAM wird der Arbeitnehmer automatisch ab und zum 01.11. erneut angemeldet.

Die Auszahlungsbeträge der beiden Monate werden unter 11/2018 verrechnet.

Freundliche Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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nataliekretschmer
Einsteiger
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Hallo Frau Heinlein,

danke für die Antwort, aber leider sieht die Abrechnung wenn ich da so mach so aus:

Probeabrechnung.PNG

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

die Nettoabzüge stammen aus der Stornierung der Monate September und Oktober.

Sie können die Negativbeträge über eine eigene Nettoabzugsnummer über die Bewegungsdaten gegenbuchen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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nataliekretschmer
Einsteiger
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Hallo Herr Stein,

und das ist dann auch korrekt was die Buchhaltung angeht ja?

Hab so einen fall noch nie gehabt.

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Kretschmer

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Kretschmer,

ja, wenn nicht bereits manuell eingegriffen wurde, wird die Buchung damit korrigiert.

Die Beträge, die für die Monate September und Oktober 2018 zu viel gebucht wurden, werden durch die Korrektur gegengebucht.

Liebe Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.12.2018 14:24:52 von Vanessa_Mertel
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