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Übergangsbilanz von 4/3 Soll-Verst. auf Bilanz

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letzte Antwort am 17.12.2018 09:44:54 von Gelöschter Nutzer
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michaelboenigk
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Guten Tag Community,

wir würden gerne mal einige Ansätze zu oben genanntem Thema aus der Community erfragen. Vielleicht gibt es einfachere Wege zur Umsetzung.

Fall: Ein 4/3 Rechner (im Jahr 2016) wurde vom Finanzamt aufgefordert ab dem nächsten Jahr (also ab 2017) zu bilanzieren. Im Jahr 2016 wird also noch eine EÜR gemacht und der Mdt. war auch bereits im Jahr 2016 der Soll-Versteuerung unterworfen. Weiterhin wurde im Jahr 2016 in Datev via OPOS gebucht, sprich: Alle Forderungen und Verbindlichkeiten sind bereits erfasst und werden programmseitig im Rahmen der EÜR wieder runtergerechnet um die korrekten Betriebsausgaben und Einnahmen darzustellen. Die Umsatzsteuer und Vorsteuer wurde also bereits im Jahr 2016 korrekt ausgewiesen und angemeldet. Jetzt geht es darum möglich unkompliziert die Übergangsbilanz aufzustellen.

Für die Übergangsbilanz haben wir einen neuen Mandanten angelegt. In der Bilanz müssen wir ja Verbindlichkeiten und Forderungen korrekt ausweisen sowie einen Übergangsgewinn ermitteln. Wäre der Mdt. also in 2016 Ist-Versteuerer gewesen, könnte ich jetzt klassisch in der Übergangsbilanz 1410 / 8400 buchen und hätte damit sowohl Forderungen als auch Umsatz und Umsatzsteuer korrekt dargestellt. Nun ist die Umsatzsteuer aber ja bereits im Rahmen der Soll-Versteuerung im Jahr 2016 korrekt angemeldet worden. Ich suche also einen Weg sowohl die Erlöse als auch die Forderungen korrekt darzustellen ohne aber die Umsatzsteuer dazu erneut auszuweisen. Gleiches gilt natürlich auch für die Vorsteuer und die Verbindlichkeiten.

Welchen Konten nutzen Sie um diesen Vorgang möglichst logisch darzustellen? Haben wir ggf. einen Denkfehler oder eine einfache Lösung der Problematik übersehen?

Viele Grüße und schon einmal vielen Dank an alle

Michael Boenigk

stefans
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
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Moin Moin Herr Boenigk,

die Forderungen und Verbindlichkeiten müssen lediglich als EB-Werte von Ihnen entsprechend der EÜR gebucht werden.

Aufgrund der Buchung als EB-Wert ergeben sich keine Auswirkungen auf die Umsatzsteuerkonten.

Im Übrigen würde ich keinen neuen Mandanten anlegen, sondern lediglich eine Jahresübernahme mit geänderten Zuordnungstabellen und Stammdaten. Eine Übergangsbilanz ergibt sich aus der korrekten und vollständigen Erfassung der EB-Werte als Eröffnungsbilanz.

Die Ermittlung des Übergangsgewinn/ -verlust würde ich mithilfe der Wirtschaftsberatung und der entsprechenden Schnellberechnung aus dem Dokument  Wechsel der Gewinnermittlungsart 0406611 machen.

Beste Grüße

Stefan

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heuser
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Die Antwort war sehr hilfreich, vielen Dank dafür. Ich habe seit gestern das gleiche Problem gehabt ( wollte die gleiche Frage stellen)

Vielen Dank

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 4
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noch ein Tipp, beim 4/3er gibt es ja immer die sonstigen Konten. Die tragen wir immer auf Konto 0880 vor, mit Gewinn sodass 9000 die Summe Null ergibt.


und jetzt kommt es.  Gibt ja auch Posten die sich noch auswirken,

USt  12/2016 hat ja auch noch Auswirkung zum 1.1.2017, wo hin damit. Klar Vortrag zum 1.1.2017, Gewinnauswirkung (Übergangsgewinn) diesen Vortrag mache ich dann über 0881. Auf diesem Konto habe ich dann auch die Gewinnauswirkung zum 1.1.2017.
Da braucht man kein neuen Mandant.

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letzte Antwort am 17.12.2018 09:44:54 von Gelöschter Nutzer
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