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Kleinunternehmer

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letzte Antwort am 20.12.2018 09:34:01 von 123servus
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123servus
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Guten Morgen.

Ich habe einen Mandanten, der soll von Regelbesteuerung auf Kleinunternehmer umgestellt werden. Rückwirkend für das Jahr 2017. Was mache
ich mit der Umsatzsteuer/Vorsteuer, die ich bereits gebucht habe?

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Thomas_Kahl
Meister
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Die Umsätze müssen Sie eh umbuchen - die gehören auf ein spezielles Konto. Ist im SKR03 die 8195. Und dort kommt auch die Umsatzsteuer wieder drauf. Wenn Sie vorher ein Automatikkonto angebucht haben, sollte das bei der Buchung auch automatisch wieder rückgängig gemacht werden.

Bei der Vorsteuer würde ich es mir auch einfach machen und diese auf "nichtabzugsfähige Vorsteuern" umbuchen.

MfG
T.Kahl
Gerd_Görtz
Fortgeschrittener
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Guter Hinweis, da z.B. SKR03 8200 keine Programmverbindung zur Umsatzsteuerererklärung hat.

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Gelöschter Nutzer
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so ohne weiteres geht das nicht, wurden die AR mit Steuerausweis geschrieben?

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123servus
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Es ist ein kleiner Laden mit Laufkundschaft. Die Kunden zahlen bar, Keine Ausgangsrechnungen. Deshalb ist das Umbuchung von USt/VSt auf Erlös 8195 / Aufwand 2170 wohl am einfachsten. .

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letzte Antwort am 20.12.2018 09:34:01 von 123servus
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