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ELSTER-Bescheide: Vorauszahlungen auf Null herabgesetzt - Lösung für Eigenorganisation?

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letzte Antwort am 14.12.2018 08:23:46 von Juergen_Haubner
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simohr
Beginner
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Hallo zusammen,

wenn wir ELSTER-Bescheide über DATEV abrufen haben wir ja auch die Möglichkeit die Vorauszahlungen direkt zu übernehmen.

Wenn nun aber die Vorauszahlungen für das 4. Quartal in einem Bescheid auf 0,- Euro festgesetzt wurden übernimmt er diesen Wert nicht automatisch in die Vorauszahlungen, sondern es bleibt der alte Wert stehen.

Da wir einige unserer Mandanten via Vorlagenverwaltung über die anstehenden Vorauszahlungen informieren, kann es vorkommen, dass hier ein falscher Betrag ausgespuckt wird. Es besteht also ein latentes Risiko den Mandanten falsch zu informieren, wenn dies durchrutscht.

Gibt es einen Trick wie man den Betrag 0,- Euro "automatisch" reinbekommt oder habt ihr eine andere Idee wie man dieses "Problem" lösen kann?

Beste Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Juergen_Haubner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo simohr,

Bei der Übermittlung der ESt-Bescheide werden Null-Werte bei den Vorauszahlungen nicht übermittelt. Ebenfalls nicht rückübermittelt werden die nachträglichen Vorauszahlungen bzw. die 5. Rate.

Siehe hierzu auch Info-Dokument 1014648

Grüße aus Nürnberg

Jürgen Haubner

DATEV eG

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letzte Antwort am 14.12.2018 08:23:46 von Juergen_Haubner
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