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Lohn und Gehalt / Berücksichtigung SFN-Zuschläge bei AAG-Erstattungen

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letzte Antwort am 18.11.2020 15:31:21 von DMarschalek
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deutmarg
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Nachricht 1 von 12
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Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Arbeitgeber ist Gastronomiebetrieb, es werden den Vollzeitkräften Nacht-/Sonntags- und Sonntagsnachtzuschläge zum Festlohn bezahlt.

Die Abrechnung etc. passt auch alles, nur werden diese Zuschläge bei Krankheit mit Entgelfortzahlung nicht nach der Umrechnungsformel bzw. anteilig berücksichtigt, sondern voll erstattet nach AAG. Daraus ergeben sich für z. B. einen Tag Krankheit Erstattungsansprüche von über 250 €, wenn die Zuschläge in diesem Monat 200 € betragen haben.

Wie kann man die Einstellungen auf Mandantenebene so einstellen, dass nur anteilige Zuschläge erstattet werden?

Bei den Lohnarten habe ich schon versucht bei 1500, 1510 und 1530 die Art der Erstattung auf Erstattung gemäß Umrechnungsformel einzustellen, allerdings ist dies nicht zulässig.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Freundliche Grüße

Tim Deutmarg

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 12
1297 Mal angesehen

Hallo,

die 15xxer Lohnarten sind ja nur für tatsächlich geleistete Stunden zulässig (nur da steuerfrei möglich). Diese Lohnarten dürfen daher gar nicht in die Erstattung einfließen.

Für die Lohnfortzahlung müssen Sie aus den vorher gezahlten Zuschlägen der letzten 3 Monate einen Durchschnitt bilden. Dieser ist dann steuer- und sv-pflichtig und voll erstattungsfähig. (manuell ausrechnen oder im Programm eine Durchschnittslohnart einrichten - siehe LexInform)

LG
VM

LG
VM
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DMarschalek
Beginner
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Nachricht 3 von 12
1165 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe einen Mandanten der steuerfreie SFN-Zuschläge an seine Mitarbeiter bezahlt. Bei Krankheit und Urlaub werden diese auch, im Durchschnitt der letzten 3 Monate, steuer- und sozialversicherungspflichtig geleistet. Hier habe ich zwei individuelle Lohnarten (1618 für Urlaub und 1658 für Krankheit) angelegt. Bei beiden Lohnarten habe ich "Volle Erstattung Entgeltfortzahlung" in den Lohnartenbesonderheiten hinterlegt. Diese funktionieren auch soweit richtig.

 

Die Mitarbeiter sind Gehaltsempfänger.

 

Die Krankheit wird mit dem Ausfallschlüssel "K" und der entsprechender Lohnart im Kalender hinterlegt. Diese wird mir auch mit in den Erstattungsantrag U1 mit einbezogen. Somit alles korrekt.

 

Der Urlaub wird mit dem Ausfallschlüssel "U" und der entsprechender Lohnart im Kalender hinterlegt. Diese wird nicht mit in den Erstattungsantrag mit einbezogen. Die Lohnart selbst funktioniert.

Allerdings wird die Lohnart in Kombination mit dem Ausfallschlüssel "U" nicht mit in den Erstattungsantrag U1 berücksichtigt.

 

Kann mir jemand weiterhelfen wie man das lösen kann bzw. wie der Ausfallschlüssel "U" mit in den Erstattungsantrag U1 einzogen wird?

 

Vielen Dank schon mal.

 

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

schauen Sie mal bei der Lohnart unter der Mappe "Lohnartenbesonderheiten" nach. Dort wird wahrscheinlich bei "Erstattungsfähigkeit nach dem AAG..." und dort bei der DropDown-Auswahl bei "Art der Erstattung (AAG)" "keine Erstattung" stehen.

Hier müssen Sie die entsprechende Änderung vornehmen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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DMarschalek
Beginner
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Nachricht 5 von 12
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Hallo Herr Reich,

 

vielen Dank für die Antwort.

 

Dort habe ich aber "Volle Erstattung Entgeltfortzahlung" hinterlegt.

 

Es muss am Ausfallschlüssel "U" für Urlaub liegen.

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TN
Fachmann
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Nachricht 6 von 12
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Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt es daran, dass nicht U und K gleichzeitig vorliegen kann. Wenn der Mitarbeiter K ist, ersetzt das den Schlüssel U. Für U gibt es keine Erstattung.

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DMarschalek
Beginner
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Nachricht 7 von 12
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Am selben Tag nicht, aber ich kann doch in einem Monat eine Woche Krank sein und eine Woche Urlaub haben. Dann hätte ich beide Ausfallschlüssel und es müssten beide Beträge mit in dem Erstattungsantrag berücksichtigt werden.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 8 von 12
1132 Mal angesehen

Was passiert denn, wenn Sie die Lohanrt über die Bewegungsdaten eingeben? Wird die dann berücksichtigt?

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TN
Fachmann
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Nachricht 9 von 12
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Erstattet wird nur für Phasen der Krankheit. Wenn die Krankheit während des Urlaubs aufgetreten ist, hat der AN keinen Urlaub mehr, sondern ist krank!

 

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TN
Fachmann
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Vielleicht sollte ich noch das Wort "stattdessen" einfügen...

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TN
Fachmann
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Also warum sollte eine Krankenkasse ein Urlaubsentgelt erstatten?

DMarschalek
Beginner
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Danke t_r_

 

Über die Bewegungsdaten funktioniert es.

 

Es liegt am Ausfallschlüssel "U" für Urlaub. Wenn dieser im Kalender eingetragen wird in Kombination mit der Lohnart, dann wird die Lohnart nicht mit in den Erstattungsantrag mit einbezogen.

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letzte Antwort am 18.11.2020 15:31:21 von DMarschalek
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