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Fälligkeitsfrist beim SEPA-Lastschriftverfahren in der Rechnungschreibung

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letzte Antwort am 13.12.2018 11:08:33 von Juergen_Haubner
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rattmann88
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Hallöchen zusammen. Wie verkürzt man die Fälligkeitsfrist beim SEPA-Lastschriftverfahren in der Rechnungschreibung? Beispiel: Stelle ich dem Mandant heute (12.12.2018) die Rechnung, ist das Abbuchungsdatum 04.01.2019 auf abgedruckt. Vielen Dank im Voraus.

m_fehlau
Fortgeschrittener
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Soweit Sie mit dem Mandanten nicht anderes vereinbart haben, gilt bei SEPA eine Zeitspanne zwischen der Prenotification und der Kontobelastung von mindestens 14 Bankarbeitstagen, d. h. Rechnung heute (= Vorankündigung) zzgl. 14 Bankarbeitstage entspricht dem 04.01.

Unter Kanzleidaten -> Grundwerte kann der Wert unter der Registerkarte Fibu/OPOS/RW angepasst werden.

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rattmann88
Beginner
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Danke sehr. Die Stelle zum Ändern des Wertes habe ich gefunden. Aber das Programm übernimmt den Wert nicht in den Rechnungen. Wissen Sie vielleicht, was ich noch tun muss?

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DATEV-Mitarbeiter
Juergen_Haubner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Rattmann,

wie bereits Herr Fehlau erwähnt, wird für die Ermittlung der SEPA-Fälligkeit die hinterlegte Anzahl an Bankarbeitstagen unter Kanzleidaten | Grundwerte | Zahlungsverkehr | SEPA-Fälligkeit (Bankarbeitstage): herangezogen. Sie können entweder die Grundeinstellung, oder beim Drucken und Verarbeiten von bestimmten Rechnungen die Werte anpassen. Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1070765.

Wenn die in den Grundwerten angepasste Fälligkeit nicht für die Rechnung übernommen wird, kann es sein, dass im Formular eine individuelle Formel hinterlegt ist. Um dies herauszufinden, wählen Sie in den Grundwerten der betroffenen Rechnung auf der linken Seite das Rechnungsformular 101 und öffnen die Rechnung in der Vorschau. Wenn die Fälligkeit mit dem Formular 101 korrekt angezeigt wird, können sie die Formel für die Zahlungsträgertexte aus dem Formular 101 kopieren und in Ihr individuelles Formular übernehmen (hierfür ist es erforderlich, dass Sie das Formular Nr. 101 auf eine andere Nummer kopieren (z. B. 99). Das kopierte Formular kann geöffnet und die Formel kann kopiert werden).

Viele Grüße aus Nürnberg

Jürgen Haubner

DATEV eG

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letzte Antwort am 13.12.2018 11:08:33 von Juergen_Haubner
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