abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Nachberechnungen ins VJ LODAS

2
letzte Antwort am 12.12.2018 08:55:28 von Verena_Heinlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
126435
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
553 Mal angesehen

Hi Leute,

ich bräuchte mal dringend eure Hilfe!

Ich habe eine Mitarbeiterin, die letztes Jahr mit Stkl. 5 abgerechnet wurde (wurde uns vom Finanzamt übermittelt). Nun meldet sie sich, dass die Stkl. nicht stimmt. Sie hat seit letztes Jahr Stkl. 4 und Kinderfreibetrag 1,0, die Bescheinigung vom Finanzamt hat sie uns auch vorgelegt. Nun würde ich das gerne rückwirkend ändern und berechnen lassen.

Aber LODAS gibt mir eine Fehlermeldung und zwar dass das rückwirkend für das VJ nicht möglich ist, wegen Zuflussprinzip.

Habt ihr da eine Idee wie ich das nun manuell berechnen soll oder gibt es da einen Trick?

Danke euch für eine kurze Rückmeldung.

LG, Michaela

linda13
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
322 Mal angesehen

Hallo Michaela,

ich glaube man kann nicht einfach die Rückrechnung vom Vorjahr machen.

Sie muss doch bei den betreffenden Lohnsteuerklassen sowieso eine Einkommenssteuererklärung machen, hier kann die Mitarbeiterin sich doch eventuell zu viel einbehaltene Steuern des letzten Jahres zurückholen.

Grüße Linda

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
322 Mal angesehen

Hallo Michaela,

die Korrektur der Lohnsteuer für das Jahr 2017 ist nur mit dem Entstehungsprinzip möglich.

Unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg. wählen Sie im Register Einmalbezüge/Sonstige Angaben im Feld Steuerrechtliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr das Entstehungsprinzip aus.

Bei Anwendung des Entstehungsprinzips ist die Dreiwochenfrist im Januar zu beachten. Prüfen Sie bitte daher, ob die für das Vorjahr neu zu erstellende Lohnsteuerbescheinigung von der Finanzverwaltung noch angenommen wird.

Eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip ist dann nicht mehr möglich, wenn in einem Monat des laufenden Kalenderjahres bereits eine Nachberechnung für das Vorjahr nach dem Zuflussprinzip abgerechnet wurde. Es wird automatisch das Zuflussprinzip angewandt. In diesem Fall erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis im Fehlerprotokoll.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
2
letzte Antwort am 12.12.2018 08:55:28 von Verena_Heinlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage