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Ruhendes Beschäftigungsverhältnis, trotzdem Abrechnen / hochsetzen?

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letzte Antwort am 12.12.2018 08:24:07 von Nina_Schöneweis
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a_iodice
Einsteiger
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Guten Morgen,

wie ist die Vorgehensweise bei Ruhendes Beschäftigungsverhältnis wg. voller Erwerbsminderungsrente (befristet bis 31.07.19) wobei davon ausgegangen wird, das die AN nicht mehr arbeiten kann.

Es gibt sonst keine abrechenbaren MA.

Wird der Abrechnungsmonat erst in 2019 hochgesetzt oder muss ich wg. des Jahreswechsels aktiv werden?

Danke.

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jennifervista
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
73 Mal angesehen

Guten Morgen,

ich vermute, dass ja trotzdem Lohnsteueranmeldung sowie Beitragsnachweis erstellt werden müssen, auch wenn es auf ne Null hinausläuft. Der Arbeitnehmer braucht am Ende des Jahres ja auch seine Lohnsteuerbescheinigung. Also weiter abrechnen, würde ich sagen. In Lodas gibt es die Möglichkeit der automatischen Abrechnung zu dem immer gleichen Tag eines Monats. Ich weiss allerdings nicht, ob es sowas auch in L&G gibt.

Grüße aus Schleswig

Jennifer Vista

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
73 Mal angesehen

Hallo,

rechnen Sie den Mandanten weiter ab, solange der Mitarbeiter nicht tatsächlich austritt, damit die jeweiligen Meldungen erstellt werden.

Vielen Dank jennifervista für Ihre Erläuterungen.

Eine automatische Abrechnung ist mit Lohn und Gehalt nicht möglich.

Freundliche Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.12.2018 08:24:07 von Nina_Schöneweis
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