Liebe Community,
für einen MA (Eintritt 01.05.2018) erfolgte in den Monaten 05 + 06/2018 keine Beitragsmeldung zur Versorgungskasse, obwohl die anschließenden Monate ab 07/18 einwandfrei funktionieren. Die fehlenden Monate sollen nun in L+G nachgeholt werden und was muss ich bitte veranlassen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
geht es Ihnen um eine Beitragsmeldung an eine Zusatzversorgungskasse (ZVK) im Baulohn, an ein Versorgungswerk oder eine Meldung für einen Versorgungsbezugsempfänger im Rahmen des maschinellen Zahlstellenmeldeverfahrens?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schöneweis,
es geht um nachträchliche Beitragsmeldungen für die Monate 05 + 06/2017 an ein Versorgungswerk für Ärzte (West) und ich arbeite mit L+G.
Vielen Dank für Ihr Feedback und ebenfalls schöne Grüße zurück!
Sorry Frau Schöneweis und soll " nachträgliche Beitragsmeldungen " heißen!!
Hallo,
die Beitragsnachweise für Mai und Juni können Sie nachträglich nicht mehr über Lohn und Gehalt an das Versorgungswerk übermitteln.
Die Versorgungswerke nehmen Beitragsnachweise per Datenübermittlung maximal für den laufenden Kalendermonat und die 2 davorliegenden Monate an.
Beispiel: Im Dezember werden die Beitragsnachweise für die Monate Dezember, November und Oktober angenommen. Beitragsnachweise für weiter zurückliegende Monate sind per sv.net zu melden.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument:
Datenübermittlung an berufsständische Versorgungswerke
Freundliche Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank, Frau Schöneweis und konnte das zwischenzeitlich über sv.net problemlos erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Märkl