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kurzarbeit Stunden gekürzt

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letzte Antwort am 27.04.2020 18:07:09 von Monique_Müller
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matschi
Einsteiger
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Hallo,

auf dem Hinweisprotokoll kommt: Kurzarbeiterstunden wurden um 8 h gekürzt. Warum wurde gekürzt bei 176 Gesamt-Std. im Nov. 2018?

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 11
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Hallo,

grundsätzlich werden Ihre Stunden für die Kurzarbeit aufgrund Ihrer Hinterlegungen in den Monatlichen Sollstunden geprüft und bei Überschreitung auf diese Sollstunden gekürzt.

Bitte prüfen Sie Ihre vorgetragenen Stunden in den Mandanten- oder Personalstammdaten.

Da Sie kein Programm angegeben haben, hier die Pfadangabe, sowohl für Lodas als auch für Lohn und Gehalt:

  • Lodas:

Mandantendaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit oder unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitzeit

  • Lohn und Gehalt:

Mandantendaten | Arbeitszeiten | Wöchentliche Arbeitszeit oder in der Mitarbeiterebene | Stammdaten | Arbeitszeiten / Wöchentliche Sollstunden

Sollte die Kürzung weiterhin auftreten, obwohl die Stunden korrekt mit 176,00 hinterlegt sind, benötigen wir zur weiteren Prüfung Ihre Ordnungsbegriffe.

Wenden Sie sich in diesem Fall bitte über einen anderen Kanal an uns.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl   

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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bodensee
Experte
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Nachricht 3 von 11
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Nun kurze Rg. 2.11 = 8 STd.

+ 4 Wochen a 40 = 160

Ergibt sollstunden von 168 , wenn nun 176 gearbeitet worden sein sollten folgt Kürzung um 8 Stunden .

Ich nehme an es liegt am 1.11. Feiertrag ist nicht gleich Kurzarbeit.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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matschi
Einsteiger
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Hallo,

es war tatsächlich die falsche monatliche Arbeitszeit hinterlegt.

Vielen Dank.

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carolalautenschläger
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Nachricht 5 von 11
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LODAS / Bundesland: Berlin

 

Hallo,

ich habe aktuell das selbe Problem. Ich mache gerade Tests für den ersten Monat mit KUG, jetzt im März 2020. Die monatliche Arbeitszeit bei einem Lohnempfänger ist mit 171,60 für März hinterlegt, auf keinen Arbeitstag fiel ein Feiertag (08.03. Sonntag - Frauentag - Feiertag in Berlin). Ich habe folgende Parameter erfasst:

 

Wochenarbeitszeit: 39 Stunden / pro Arbeitstag: 7,80 Stunden

Arbeitstage im März: 22 und damit 171,60 Stunden im März

IST-Stunden:   139,00

KUG-Stunden:  32,60

 

Auch ich bekomme den Hinweis, dass die KUG-Ausfallstd. um 1,73 Stunden gekürzt wurden.

Was muss ich ändern?

 

Beste Grüße

Carola Lautenschläger

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carolalautenschläger
Beginner
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Ich habe den Fehler nun selbst gefunden. Meine Anfrage hat sich damit erledigt.

Beste Grüße

Carola Lautenschläger

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IsabellaAnita
Beginner
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Hallo Frau Lautenschläger,

 

ich habe das gleiche Problem, es wurde um 2,67 Stunden gekürzt. 

Woran lag es bei Ihnen?

Beste Grüße 

Isabella Gepperth 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 11
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Hallo,


prüfen Sie bitte die erfassten Arbeitszeiten.


Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Punkt 3.1.3 Arbeitszeiten für Kurzarbeitergeld erfassen in der Dok. Nr. 1008704 - Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in LODAS compact / classic / comfort.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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A_S
Beginner
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Nachricht 9 von 11
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

auch in meinen Abrechnungen nimmt Lodas Kürzungen für KUG-Ausfallstunden vor.

 

In beiden Fällen beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 h , monatliche Arbeitszeit 173,33 h.

Arbeitsausfall 100%

 

In einem Fall kürzt das Programm 2,67 h im ersten Kug-Monat (April)

 

Im anderen Fall kürzt das Programm im April für den März 10,67 h.

 

Ich habe sowohl in den Personal- als auch in den Stammdaten die selben Arbeitszeiten erfasst.

 

Habe ich vielleicht zu viele Felder gefüllt? Hängt es mit der Anzahl der Arbeitstage zusammen (keine monatlichen Arbeitstage erfasst)

Die Feiertage habe ich berücksichtigt.

 

Danke!

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A_S
Beginner
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Da Lodas die Abrechnung und den Kug-Antrag nicht ändert, vermute ich, dass der Hinweis informativ ist.

Nach meinen Berechnungen komme ich darauf, dass es an den monatlichen Arbeitstagen liegt.

 

LG

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 11
5677 Mal angesehen

Hallo,
wenn trotz identischer Eingaben, die Berechnung unterschiedlich ist, müssen wir uns den Sachverhalt ansehen.
Wenden Sie sich hierzu bitte über einen anderen Weg an uns.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.04.2020 18:07:09 von Monique_Müller
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