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LODAS: Digitalter Lohnnachweis nach Änderung Betriebs-Nr. der abrechnenden Stelle

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letzte Antwort am 11.12.2018 21:16:29 von chrissy
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danielajo
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Hallo!

Die Betriebs-Nr. der abrechnenden Stelle hat sich ab 10/2018 geändert. Die neue Betriebs-Nr. wurde in den Stammdaten an den entsprechenden Stellen ab 10/2018 erfasst. Erstelle ich nun eine Probe-Abr. für 12/2018 erhalte ich eine Fehlermeldung, dass die Betriebs-Nr. in den Rückmeldedaten nicht mit der Betriebs-Nr. in den Stammdaten übereinstimmt. Im Übernahmeprotokoll vom 04.12.2017 für das Jahr 2018 kann ich allerdings keine Betriebs-Nr. finden.

Das die Betriebs-Nr.'n nicht übereinstimmen (wo auch immer die Nr. in den Rückmeldedaten steht), ist auch klar, da von 01-09/2018 die alte Betriebs-Nr. in den Stammdaten hinterlegt ist und ab 10/2018 die neue Betriebs-Nr.

Nun zu meiner Frage: Wenn ich in 01/2018 die Stammdatenabfrage UV storniere und in 01/2018 eine neue Stammdatenabfrage erstelle, führt dies zu Problemen, da die neue Betriebs-Nr. erst ab 10/2018 eingetragen ist?

Vielen Dank im Voraus für Eure Anregungen und Hilfe.

Daniela

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Monique_Müller
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Hallo Daniela,

in den Mandanten-Stammdaten ist die neue Betriebsnummer unter Sozialversicherung | Unfallversicherung | Allgemeine Daten ab 01/2018 anzupassen. Anschließend kann die Stammdatenabfrage 2018 erneut vorgenommen werden.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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danielajo
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Hallo Frau Schauer,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich soll die Betriebs-Nr. ab 01/2018 eintragen, obwohl es die Nr. in 01/2018 noch nicht gab?

Ich habe vorsichtshalber die Stammdatenabfrage für 01/2019 storniert. Ist das richtig?

Ich warte nämlich schon seit 2 Tagen auf die Rückmeldung der Stornierung der Stammdatenabfrage 2019. Und ich müsste morgen den Lohn 12/2018 bearbeiten.

Viele Grüße

Daniela

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Monique_Müller
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Hallo Daniela,

ja genau, die neue Betriebsnummer ist ab 01/2018 zu erfassen.

Hintergrund: Pro Mitgliedsnummer darf nur ein Lohnnachweis gemeldet werden.

Es ist nicht falsch, die Stammdatenabfrage 2019 zu stornieren. Für eine Stornierung erhalten Sie jedoch keine Rückmeldung. Sie können diese Abfrage zum gegebenen Zeitpunkt einfach neu vornehmen.

Viele Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Monique Müller
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danielajo
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Ach so! Ich kann also heute die Stammdatenabfrage 2018 stornieren und morgen die Stammdatenabfrage für 2018 mit der neuen Betriebs-Nr. durchführen. Und wenn dann die Rückmeldedaten (neu) für 2018 vorliegen, kann der Lohn 12/2018 bearbeitet werden.

Ist das so richtig?

Wenn super, vielen Dank für Ihre Hilfe.

Viele Grüße

Daniela

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Wolfgang_Stein
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Hallo Daniela,

ja, das Vorgehen ist so richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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chrissy
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Hallo zusammen,

ich habe dasselbe Problem und noch eine Verständnisfrage.

Auch ich habe einen Mandanten bekommen, bei dem sich die abrechnende Stelle nun ab Dezember ändert.

Ich würde dann auch in den Januar 2018 zurück gehen und die neue Bertriebsnummer entsprechend erfassen.

Meine Frage ist, muss ich die Stornierung der Stammdatenabfrage für 2018 separat durchführen oder wird diese automatisch angestoßen, wenn ich den Dezember abrechne?

Vielen Dank und Gruß, Chrissy

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danielajo
Einsteiger
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Hallo Chrissy,

ich habe zuerst die Stammdatenabfrage für 2018 storniert und nach der Verarbeitung eine neue Stammdatenabfrage für 2018 erstellt.

Gruß

Daniela

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chrissy
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Hallo Daniela,

Vielen Dank. Ich werde es dann genauso machen.

Viele Grüße, Chrissy

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letzte Antwort am 11.12.2018 21:16:29 von chrissy
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