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LuG - ELStAM - AN ist bereits gemeldet

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letzte Antwort am 14.12.2018 08:35:26 von Nina_Schöneweis
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kfry
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Ich muss einen AN zum 01.11.2018 anmelden, der bis 31.12.17 bereits bei diesem AG beschäftigt war. Damals wurde die Abmeldung abgelehnt - habe ich leider erst jetzt gesehen - mit dem Hinweis als Abmeldedatum den 18.12. zu nehmen. Das leuchtet mir nicht ein, weil der AN bis 31.12. beschäftigt war. Im Januar kam die Meldung, dass ab dem 18.12. die Steuerklasse 6 zu verwenden ist. Da war er aber bereits ausgeschieden.

Jetzt wollte ich ihn wieder anmelden, da kam die Meldung, dass er bereits angemeldet ist. In den Dok.Hilfen steht einerseits, dass er evtl. 2 x bei dem selben AG beschäftigt ist (kann ich ausschließen) oder ein Systemwechsel stattgefunden hat (trifft auch nicht zu). Jetzt bin ich ratlos, was zu tun ist.

Grüße

kf

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo kf,

um eine erfolgreiche Anmeldung für den Mitarbeiter zum 01.11.2018 zu erstellen, muss er vorher abgemeldet werden.


Die Abmeldung für die elektronische Lohnsteuerkarte (Elstam) kann im aktuellen Jahr auch noch rückwirkend für das Vorjahr erstellt werden. Wenn Ihnen über das Rückmeldeverfahren das Abmeldedatum 18.12.2017 gemeldet wurde, erstellen Sie bitte mit diesem Datum eine Abmeldung für den Mitarbeiter.


Die Abmeldung können Sie auf der Mitarbeiterebene unter Abrechnung / Elektronische Lohnsteuerkarte erstellen. Bitte füllen Sie hier nur die Angaben für die Abmeldung aus und verwenden Sie als Meldeende den 18.12.

Dass Sie eine Rückmeldung im Januar mit Steuerklasse 6 erhalten haben, kann daran liegen, dass der Mitarbeiter für das Elstam Verfahren über andere Ordnungsbegriffe ( andere Steuernummer, weiterer Arbeitgeber ) ein weiteres Mal angemeldet wurde.


Wurde Ihnen die Abmeldung für 2017 über das Rückmeldeverfahren bestätigt, können Sie den Mitarbeiter mit dem neuen Datum anmelden. Die Anmeldung können Sie ebenfalls auf der Mitarbeiterebene unter Abrechnung / elektronische Lohnsteuerkarte erzeugen.  Bitte füllen Sie hierzu nur die Angaben für die Anmeldung aus.


Viele Grüße


Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG

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kfry
Einsteiger
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Ich habe bereits versucht, den MA mit dem 18.12. abzumelden. Leider hatte ich inzwischen auf der selben PNr. schon eine Abrg. für den November erstellt. Jetzt habe ich die Meldung bekommen, ich soll den MA abmelden mit einem Datum größer oder gleich dem 01.12.18.  Kann ich den MA danach zum 01.11.18 wieder anmelden?

Mit freundlichem Gruß

kf

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Kf,

wenn Sie den Mitarbeiter am ELStAM-Verfahren mit dem Meldebeginn und Meldeende 01.12.2018 abmelden, können Sie den Mitarbeiter nicht mehr zum Meldebeginn 01.11.2018 anmelden.

Die Anmeldung kann frühestens mit dem Meldebeginn 02.12.2018 erfolgreich durchgeführt werden.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.12.2018 08:35:26 von Nina_Schöneweis
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