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Baulohn - Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 10.12.2018 10:33:43 von Lara_Hien
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herda
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo,

ich habe einen Mini-Jobber im Baulohn (auf 165 € Basis). Kann ich diesen auch irgendwie über einen Festbezug abrechnen oder muss ich diesen über Std-lohn abrechnen?

Habe bis jetzt einen Festbezug und die täts. gearbeiteten Stunden im Kalender eingetragen. Bekomme ich aber Hinweis von Lohn und Gehalt, dass die Stunden fehlen.

Kann mir jemand helfen?

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
318 Mal angesehen

Hallo,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.

Den Mitarbeiter können Sie auch mit einem Festbezug abrechnen. Jedoch ist dann im Kalender oder in der Monatserfassung die Lohnart 8620 „Statistik-LA, Std.,bes. Behandl“ zu buchen.

Wenn der Mitarbeiter zum Beispiel im Urlaub ist, müsste der Festbezug manuell geändert werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter folgenden Infodokumenten:

Arbeitnehmerbezogenes Meldeverfahren im Bauhauptgewerbe - Punkt 5.2.6

Urlaub abrechnen - Bauhauptgewerbe - Punkt 4.4.3

Viele Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 10.12.2018 10:33:43 von Lara_Hien
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