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Vollmachtsdatenbank - Eingereichte Vollmacht ändern?

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letzte Antwort am 09.06.2023 08:43:23 von Felix_Pfister
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f_mayer
Fachmann
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Wir haben eine Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank eingereicht, aber leider vergessen zwei Häkchen zu setzen (Untervollmachten und Bekanntgabevollmacht) die auf dem Papierformular waren. Sehe ich das richtig, dass die Vollmacht nicht mehr geändert werden kann und eine erneute Einreichung auch nicht möglich ist solange die alte noch vorhanden ist, so dass die alte Vollmacht zu löschen, neu einzutragen und neu zu übermitteln ist?

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

swenzel
Einsteiger
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Man muss die alte Vollmacht löschen und die geänderte Vollmacht komplett neu eintragen. Eine nachträgliche Ergänzung oder Änderung ist nicht möglich.

f_mayer
Fachmann
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Nachricht 3 von 6
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Sehr geehrter Herr Wenzel,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Eine weitere Frage, gibt es eine Möglichkeit aus dem System eine Übersicht zu erstellen um zu sehen bei welchen Mandanten welche Optionen gesetzt wurden?

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swenzel
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Leider nicht. Habe ich selbst schon gesucht. Man muss jede Vollmacht einzeln auswählen, wenn man wissen will, welche Optionen gesetzt wurden.

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Vivi
Beginner
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Kann mir jemand sagen, ob es heute - 5 Jahre später - immer noch keine andere Lösung gibt, um die Haken bei der Bekanntgabevollmacht zu ändern?

 

Nach der Umstellung der VdB bzw des Steuerkonto online wurden alle unsere Vollmachten auf den ursprünglichen Stand zurück gesetzt und die manuell beim Finanzamt beantragten Änderungen nicht berücksichtigt. Nun erhalten wir unzählige Hinweise auf Steuerzahlungen, die wir bearbeiten müssen.

Die Änderung in der VdB war bisher nur mit löschen und neu registrieren der Vollmachten möglich - ist das immer noch so oder gibt es einen schnelleren Weg?

Viele Dank schon mal!

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DATEV-Mitarbeiter
Felix_Pfister
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Vivi,

 

bei einer notwendigen massenhaften Änderung der Vollmachten besteht die Möglichkeit einer Zurücksetzung der Vollmachten. Auf diese Art und Weise können die betroffenen Vollmachten dann massenhaft bearbeitet werden ohne das eine Löschung und Neuanlage der Vollmachten notwendig wird.

 

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Service der Vollmachtsdatenbank.

 

Vielen Dank und liebe Grüße

 

Felix Pfister 

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letzte Antwort am 09.06.2023 08:43:23 von Felix_Pfister
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