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Unternehmen Online vs Lex Office o.ä. + datev connect

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letzte Antwort am 08.03.2019 18:39:39 von dkunzskdk
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nancii
Beginner
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Nachricht 1 von 29
5560 Mal angesehen

Hallo,

ein Mandant von uns möchte nicht mit DUO arbeiten, weil es nur im Internet Explorer läuft und die Mandaten auch das Layout usw. nicht gefällt, und sie sich immer mit einem Stick anmelden müssen. Sie möchten gerne mit LexOffice die Buchhaltung vorbereiten. Problem ist hierbei jedoch, dass der Datev Export aus LexOffice das Belegabbild nicht mitschickt, auch wenn es ursprüglich mit der Buchung im LexOffice verknüpft wurde. Hier kam das das Modul "datev connect" ins Sichtfeld. Hat jemand Erfahrung damit, wie das dann läuft? Ich stelle mir das so vor, dass man aus Lex Office einen Export ins connect macht, und connect dann ins Datev? Hat schon jemand das Prozedere ausgeführt und kann berichten?

Und allgemein, wie überzeugt ihr Eure Mandanten von DUO? Ausser der Videos auf Youtube kann man das ja nicht einfach so ausprobieren, oder?

LG und ein schönes Wochenende!

w_paul
Erfahrener
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Nachricht 2 von 29
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Es gibt Musterdaten für das Erstellen eines Mustermandanten in Unternehmen Online.

Lexoffice bietet auch eine XML-Schnittstelle mit Datev-Format Schnittstelle. (Buchungssätze mit Belegbild durch Upload bei UO möglich)

Diese Variante liefert eine fertige Buchhaltung wobei Datev Connect Online nur Vorschläge erzeugt und dann noch gebucht werden muss.

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andreasberger
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 29
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Für UO benötigt man doch keinen Stick mehr, oder?

Siehe hier: Anwendungen mit DATEV SmartLogin

Zudem läuft UO auch mit Google Chrome.

Siehe hier: Unternehmen online funktioniert jetzt auch mit Google Chrome

w_paul
Erfahrener
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Nachricht 4 von 29
3248 Mal angesehen

Ja, statt einem Stick kann auch ein Smartphone mit App und PIN genutzt werden. Es gibt aber Einschränkungen.

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0815
Fachmann
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Nachricht 5 von 29
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Hallo,

hier finden Sie weitere hilfreiche Informationen und Erfahrungen: DATEV Connect online mit Lexoffice

Viele Grüße.

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marcbrost
Erfahrener
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Nachricht 6 von 29
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Beim Export kann man doch auswählen ob man beim Export auch Belege haben möchte oder nicht. Haben SIe die unterschiedlichen Export-Einstellungen geprüft?

Viele Grüße
Marc Brost
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bodensee
Experte
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Nachricht 7 von 29
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Wenn Mandant mit Lexoffice vorbereitet, macht man eigentlich die doppelte Arbeit.

Durch Zuordnung der Debit und Kreditrechnungen bei der Bank verbucht Lexoffice im Hintergrund. Diese Daten können via Datev Schnittstelle exportiert werden.

Parallel können sämtliche Belege via PDF an den STB übertragen oder aber alternativ in der Cloud von Lexoffice betrachtet werden.

Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn dass der Mandant hier vorbereitet. Entweder er macht gleich die Fibu mit, hier Bedarf es beim Einrichten der Hilfe, und/oder die Belege werden in UO hochgeladen und der STB macht die Fibu und den ABschluss. Im ersteren Fall nur den Abschluss. Das muss mit dem jeweiligen Mandanten abgesprochen werden. Doppelte ARbeit macht weder für den Mandanten noch für den STB aus meiner Sicht Sinn.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
eltvillerin
Einsteiger
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Nachricht 8 von 29
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Hallo.

Wenn die Belegbilder bei lexoffice bleiben, kann man aber den zur Buchung gehörenden Beleglink nicht verwenden (wie bei DUO) oder doch? Wir möchten nicht jeden Beleg suchen müssen...

VG aus dem Rheingau

MSchn.

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bodensee
Experte
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Nachricht 9 von 29
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Das kommt ja nun auf die Belegmenge an.

Wenn Sie nur den Jahresabschluss machen werden Sie vermutlich allzu viele Belege benötigen, Anlagevermögen, Kassen und Bankbestände ggf. Ausfuhren oder ähnliches, da dürfte der Aufwand des suchens deutlich geringer sein als die Kosten der doppelten Beleglinkverknüpfung oder der Kosten durch Datev.

Aber das darf glücklicherweise jeder selbst entscheiden sowohl Mandant als auch StB wie er hier vorgeht.

Wenn es gut gebucht ist bekommt Mandant von mir die Abschlussbuchungsliste und diese pflegt er in Lexoffice ein, dann ist dort der perfekte Bestand mit Beleglinkverknprüfung vorhanden.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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eltvillerin
Einsteiger
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Nachricht 10 von 29
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Eine doppelte Arbeit für die Verknüpfung entfällt, da ich die Belege probeweise mit Hilfe der Lexoffice Belegddatei nach DUO hochgeladen habe. Gleichzeitig habe ich die Buchungen in KRewe importiert und der Beleglink funktioniert.

Ich finde es halt dämlich, dass dann dafür jetzt Speichergebühren bei DUO anfallen. die wollte ich vermeiden. Wenn in ein paar Jahren dann der Prüfer drauf gucken möchte, wäre eine ArchivDVD mit Belegbildern schon eine gute Lösung bis dahin zahle ich 3,50€/Mt für den Speicher. Es ist ein Rechenexempel die DVD dagegenzurechnen. Besser wäre in je Fall, wenn man DUO nicht brauchen würde,

Wir haben übrigens eine StBZugang von unserem Mandanten erhalten, also könnte ich auch in seiner Buchhaltung direkt suchen. Aber halt eben SUCHEN... Beleglink klicken ist halt schneller.

Die Jahresabschlussbuchungen sollte der Mandant für einen Import in seine Fibu natürlich erhalten...

Nebenbei gefragt: Kann man aus Lexoffice eigentlich auch so was erstellen wie eine Rewe Archiv-DVD mit Belegen? Das würde dann nämlich Sinn machen...

VG

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bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 29
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Wir haben Mandanten die Buchen das ganze Jahr selbst in Lexoffice.

Wir übernehmen dann die XML - Daten (Upload in DUO über Belegtransfer) und die Buchungsstapel (Import in Rewe).

Mittlerweile läuft das sehr gut. Der Komfort hier direkt zu jeder Buchung den Beleg zu haben ist ideal. Da stören mich auch die Kosten nicht. Das wird dem Mandanten entsprechend verrechnet. Hier entsteht ja Aufwand für Übernahme (Zeit) sowie die Anlagenbuchhaltung (separat).

Spannender sind da die "Probleme" mit der Abstimmung aus Lexoffice zu DATEV.

Hier ist es wichtig, dass der Mandant alle Bank-Bewegungen zugeordnet hat usw....

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marcbrost
Erfahrener
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Nachricht 12 von 29
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Wurde eigentlich schon die Connect-Online-Schnittstelle erwähnt? Dann werden die Daten direkt in DUO übertragen ohner Ex- und Import. Von da aus lassen sie sich dann in der Bearbeitungsform Erweitert bereitstellen und in Rechnungswesen übernehmen. Kostet ein paar Euro aber dafür hat man den Komfort, muss jeder selbst wissen was ihm lieber ist.

Viele Grüße
Marc Brost
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bodensee
Experte
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Nachricht 13 von 29
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Im Laufe der Zeit werden die 3,50 je Monat vermutlich nicht mehr ausreichen.

Aber zur Ihrer Fragen ich habe gerade mal auf der Homepage von Lexoffice nachgesehen,

eine der Rewe DVD mit Beleglinkverknüpfung gibt es wohl nicht.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
Experte
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Nachricht 14 von 29
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Da stören mich auch die Kosten nicht. Das wird dem Mandanten entsprechend verrechnet. Hier entsteht ja Aufwand für Übernahme (Zeit) sowie die Anlagenbuchhaltung (separat).

Damit zahlt halt der Mandant die zusätzlichen Kosten und es muss dem Mandanten entsprechend kommunziert werden. Ich hätte eben gerne eine durchgängigen workflow ohne alle Belege irgendwie mindestens doppelt gespeichert oder bepreist zu haben.

Die Abstimmung -kein Thema- das ist das A& O bei Lexoffice sprich hier ist das know -how des Programms zum einen und das des STB welche Einnahme oder Ausgabe muss wie wohin gebucht werden notwendig und m.E. der Kernjob von uns, weil das gut eingerichtet ist, ist die Buchhaltung in Lexoffice durch die Belegzurodnung in der Bank schon sehr komortabel bzw. der Mandant merkt gar nicht das er im Hintergrund bucht- mit  allen pro und contras.

@Frau Schneiderhahn: STB Zugang bei Lexoffice funktioniert immer nur zeitlich begrenzt. Ich hatte vom ersten Mandanten der mit Lexoffiche gearbeitet einen Stb Zugang habe den auch bei mir gespeichert bzw. die Zugangsdaten im DAP abgelegt, als wir dann beim Abschluss waren hat der leider nicht mehr funktioniert, weil abgelaufen. Mussten wir vom Mandanten einen neuen anlegen. Weil Testweise hatte ich den Zugang probiert, als ich Ihn erhalten hatte.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Konnopka
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 15 von 29
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Guten Abend,

danke für Ihre Beiträge.

Derzeit pilotieren LexOffice und DATEV gemeinsam eine neue Form der Datenübertragung mit Namen Buchungsdatenservice.

Dabei können aus LexOffice über unser DATEV-Rechenzentrum Buchungsdaten und Stammdaten (im bekannten DATEV-Format) in das DATEV-Rechnungswesenprodukt und Belegbilder nach Belege online übertragen werden. Über den Beleglink im DATEV-Rechnungswesen können die Belege aufgerufen und geprüft werden.

Die Vorteile:

  1. sicherer und virengeprüfter Übertragungsweg
  2. ermöglicht die schnelle Verarbeitung der Buchungsdaten und Belegbilder in Kanzlei-Rechnungswesen
  3. Belegbilder werden über DATEV Unternehmen online revisionssicher im DATEV-
    Rechenzentrum archiviert und werden im ReWe-Produkt per Beleglink automatisch verlinkt

Für diejenigen von Ihnen, die bereits DATEVconnect online nutzen, hier die Unterschiede zur schon bekannten Schnittstelle:

  1. der Buchungsdatenservice transportiert vollständige Buchungssätze direkt in das DATEV-ReWe-Produkt ohne Zwischenstop in Unternehmen online
  2. der Buchungsdatenservice transportiert zusätzlich Zahlungsbuchungen
  3. der Buchungsdatenservice transportiert zusätzlich Stammdaten (separate Datei im DATEV-Format)

Weitere Partner (www.datev.de/marktplatz) können den Buchungsdatenservice nach der Freigabe umsetzen.

Wenn Sie Interesse haben, diesen Service bereits jetzt in der Pilotierungsphase auszuprobieren und zu nutzen, würde mich das freuen.

Sobald wir hier in die nächste Phase der Pilotierung eintreten, werde ich hier einen Kontaktpunkt posten, an den Sie sich bei Interesse wenden können.

Andreas Konnopka
Anforderungsmanagement und
Produktstrategie Clouddatenservices
marcbrost
Erfahrener
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Hallo Herr Konnopka,

ich hätte Interesse an der Pilotierung, ich bin gespannt wann diese dann möglich ist.

Viele Grüße

Marc Brost

Viele Grüße
Marc Brost
dkunzskdk
Aufsteiger
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Nachricht 17 von 29
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Hallo Frau Konnopka,

ich habe derzeit nur einen Mandanten mit ConnectOnline über DUO. Dieser ist mein einziger Mandant mit LexOffice. Ich mache nun den erstmaligen Übertrag im Rahmen des Abschlusses. Ich habe also noch keine Erfahrungen damit. Ich nehme aber gerne an einer Pilotierung teil, soweit es Sinn macht.

Viele Grüße,

Daniela Kunz

Beste Grüße,
Daniela Kunz
deusex
Experte
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Nachricht 18 von 29
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Hallo Frau Schneiderhorn,

insbesondere bei speicherintensiven Mandaten sollte man die Erstellung einer Mandanten-DVD in entsprechenden Zeiträumen in Betracht ziehen, da wir bspw. Mandate haben, die zwischenzeitlich deutlich mehr als 3,50 Euro monatlich für die Belegbildspeicherung bezahlen.

Es ist m.E. lediglich sehr wichtig, dass Sorge getragen wird, dass die Daten lesbar sind, vom Mandanten in verschiedenen Sicherungsmedien gesichert werden und im besten Fall hinterlegt man noch eine Sicherungskopie in der Kanzlei.

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bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
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Nachricht 19 von 29
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Ich hätte ebenfalls Interesse an der Pilotierung.

Meine Anforderung: Mein Mandant hat zwei Lexoffice - Bestände, da er zwei Betriebe hat.

Die USt müsste konsolidiert werden; das kann Lexoffice nicht - aber DATEV.

Das wäre ein echter Mehrwert für den Mandanten.

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Konnopka
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 20 von 29
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Hallo Frau Kunz, Herr Brost und Herr Holleitner,

sie haben eine persönl. Nachricht bekommen. Und ich habe schon einige Rückmeldungen von Ihnen, die Kontaktdaten gebe ich unseren Kollegen der Pilotbetreuung weiter. Sie werden dann direkt und in Kürze kontaktiert.

Herr Holleitner, zu Ihrer Frage:

Die Daten werden hier wie gewöhnlich über die Stapelverarbeitung in dem Buchführungsbestand des jeweiligen Betriebs importiert. Anschließend kann über die Rechnungswesenstammdaten ein Konsolidierungskreis angelegt und eine konsolidierte UStVA über das DATEV-RZ übermittelt werden.

Das funktioniert also.

Andreas Konnopka
Anforderungsmanagement und
Produktstrategie Clouddatenservices
DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Konnopka
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 21 von 29
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Liebe Community-Mitglieder,

nutzen Sie gerne die Gelegenheit, bei der Pilotierung des Buchungsdatenservice teilzunehmen.

Wenn Sie Interesse haben, sehen Sie sich gerne hier um:

http://www.datev.de/cloud-anwendungen-testen

Sie können mir auch gerne eine Nachricht über die Communityfunktionen mit Ihren Kontaktdaten schicken.

Andreas Konnopka
Anforderungsmanagement und
Produktstrategie Clouddatenservices
bonvoyage
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Nachricht 22 von 29
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Ich plane in Lexoffice Belege hochzuladen und mit den Kontodaten abzugleichen. So dass direkt zu jeder Buchung ein Beleg existiert. Danach solls zum Steuerberater, der prüft und hat ggf noch Rückfragen.

Wie kann ich nun als Mandant in Lexoffice sehen, wenn mein Steuerberater an bestimmten Belegen Änderungen vorgenommen hat bzw. noch Fragen dazu hat? Und wenn der Monatsabschluss in DATEV von meinem Steuerberater durchgeführt wurde, wie ist gewährleistet dass die korrekten Daten wieder nach Lexoffice kommen?

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stefans
Fortgeschrittener
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Moin Moin Herr Rott,

diese Fragen müssen Sie mit Ihrem Steuerberater klären.

Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass Ihr Steuerberater weder Änderungen in Lexoffice vornehmen wird, noch Daten zurück an Lexoffice schicken wird.

Auch Rückfragen werden nicht über Lexoffice gestellt oder geklärt werden, sondern vermutlich per E-Mail oder Telefon.

Beste Grüße

Stefan

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bonvoyage
Beginner
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Danke für die schnelle Rückmeldung. Mein Steuerberater kennt sich leider nicht außerhalb vom DATEV aus, so dass ich ihn hier versuche zu unterstützen.

Haben vielleicht noch andere Steuerberater Erfahrungen mit Rückfragen zu Belegen? Wird das alles per Telefon oder Email gemacht? Ich dachte es gibt vielleicht wie in einem geteilten Word-Dokument ein Kommentar- oder Änderungsfunktion.

Und wie erreichen sie deckungsgleiche Daten zwischen DATEV und einem Drittanbieter (Lexoffice, Fastbill)?

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dkunzskdk
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Sehr geehrter Herr Rott,

sie können ihrem Steuerberater einen Zugang zu LexOffice gewähren = StB-Zugang. Hier kann der Steuerberater Live auf ihren Bestand zugreifen.

Grundsätzlich ist der Bestand in Datev bei ihrem Steuerberater dann der maßgebliche Bestand. Eine Rückübertragung der Änderungen oder Abschlussbuchungen gibt es meines Wissens nach nicht.

Rückfragen werden dann über ein anderes Medium geklärt (Telefon, E-Email, Cloud, etc.). Wie sie dabei vorgehen, ist mit ihrem Steuerberater zu klären. Ich nutze dabei eine eigene Kanzlei-Cloud und stelle die Fragen via Excel.

Ich hoffe, Sie finden eine gute Lösung für die Digitalisierung.

Mit freundlichen Grüßen,

StBin Daniela Kunz

Beste Grüße,
Daniela Kunz
stefans
Fortgeschrittener
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Danke für die schnelle Rückmeldung. Mein Steuerberater kennt sich leider nicht außerhalb vom DATEV aus, so dass ich ihn hier versuche zu unterstützen.

Gerne. Warum wollen Sie dann auf Lexoffice und nicht auf Unternehmen-Online (DUO) von der DATEV setzen?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen Lexoffice einzusetzen, wenn Sie für sich gute Gründe dafür haben und das unbedingt wollen.

Beim Steuerberater lösen Sie dadurch allerdings auch Mehrarbeit und -kosten aus und es entstehen potentielle Fehlerquellen im Vergleich zu DUO.

Ich dachte es gibt vielleicht wie in einem geteilten Word-Dokument ein Kommentar- oder Änderungsfunktion.

In DUO gibt es eine Kommentarfunktion, aber nur, um dem StB zusätzliche Informationen zu geben. Darüber hinaus bieten weder Lexoffice noch DUO echte Kommunikationsmöglichkeiten.

Und wie erreichen sie deckungsgleiche Daten zwischen DATEV und einem Drittanbieter (Lexoffice, Fastbill)?

Im Zweifel durch manuelle Kontrolle bzw. das manuelle abgleichen der relevanten Daten.

Das ist auch ein Punkt was ich oben mit "Mehrarbeit" für den Steuerberater meine. Um die Daten von Lexoffice nach DATEV (Kanzlei-Rechnungswesen) zu bekommen, sind manuelle Exporte und entsprechende manuelle Einspielungen nötig.

Letztlich wird die Fibu in Kanzlei-Rechnungswesen beim StB die "Hauptdatenquelle" sein, da hier u.a. Buchungen vorgenommen werden, die weder in Lexoffice, DUO oder Fastbill relevant sind.

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bonvoyage
Beginner
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Nachricht 27 von 29
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Der Grund warum ich Lexoffice oder einen andere Online-Service einsetzen möchte ist Produktivität durch Einfachheit in der Bedienung und Transparenz. Ich habe große Schwierigkeiten ad hoc einfache Betriebswirtschaftliche Auswertungen zu machen. Und sind wir mal ehrlich, das Ding ist alles bloß nicht Benutzerfreundlich oder ansprechend fürs Auge, insbesondere für einen Laien.

Doppelarbeit wie Sie bereits oben angesprochen haben, möchte ich vermeiden. genauso wie den Buchhalterischen Prozess komplexer zu gestalten.

Gibt es denn die Möglichkeit die Daten von Unternehmen Online nach Lexware oder einem anderen Online-Service zu importieren?

stefans
Fortgeschrittener
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Nachricht 28 von 29
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Ich habe große Schwierigkeiten ad hoc einfache Betriebswirtschaftliche Auswertungen zu machen

DUO sieht eigene betriebswirtschaftliche Auswertungen auch gar nicht vor. Wenn Ihnen die monatlichen Auswertungen vom Steuerberater nicht genügen, ist DUO ggf. wirklich nicht das Richtige für Sie.

Gibt es denn die Möglichkeit die Daten von Unternehmen Online nach Lexware oder einem anderen Online-Service zu importieren?

Nein. Zumindest nicht das ich wüsste.

Aber wie gesagt (auch von Frau Kunz), wenn DUO für Sie nicht in Frage kommt, dann kann Ihr Steuerberater durchaus auch mit Lexoffice Ihre Fibu über DATEV erstellen.

Hier in der Community gibt es einige Threads die die Art der möglichen Zusammenarbeit schildern.

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dkunzskdk
Aufsteiger
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Nachricht 29 von 29
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Hallo Herr Rott,

stefans kann ich nur zustimmen.

Das mit den Oberflächen von Datev Unternehmen Online (DUO) kann ich nachvollziehen. Es wird seitens der Datev aber weiter optimiert.

Ich kann Ihnen nur mitteilen, dass ich kürzlich erst einem Mandanten DUO über Fernwartung erklärt habe. Als Rückmeldung kam, dass sich der Mandant vorstellen kann, dass Buchhaltung ihm tatsächlich Spaß machen könnte. Das fand ich schön. Daher folgere ich, dass es an einer guten Einweisung in DUO hapert. Schauen Sie doch auch einmal hier (nur ein kleiner Einblick): DATEV Unternehmen Online

DUO hat seine Vorteile und man kann die Auswertungen aus der Kanzlei auch ein wenig individualisieren (leider nur eingeschränkt). Aber was wollen Sie denn für individuelle Auswertungen, die Ihnen andere Programme aber der Steuerberater nicht liefern kann?

Insgesamt finde ich das Programm vom Leistungsumfang sehr nützlich und wenn man es verstanden hat, kann man auch gut damit umgehen. Immerhin bekommen Sie auf DUO die Auswertungen direkt vom Steuerberater hochgeladen. Das geht in Lexoffice z.B. nicht. Sie können über DUO auch auf Freizeichnung Online zugreifen und somit die Steuererklärungen digital freigeben/ablehnen. Sollten Sie Angestellte haben, erhalten Sie hierüber gesichert auch die Lohnauswertungen. Alles zusammen in einem Programm. Bei einer anderen Software sind diese Dokumente gestückelt und über andere Wege zur Verfügung zu stellen.

Ich arbeite auch mit Mandanten über LexOffice. Der Umfang der gefragten Leistung und das Wachstumspotential spielt bei der Auswahl der Programme eine nicht unwesentliche Rolle. Für kleinere reicht LexOffice. Ist Wachstum mit im Spiel, ist m.E. eher DUO zu empfehlen.

Vielleicht hilft Ihnen das weiter. Nochmals viel Erfolg.

Beste Grüße,
Daniela Kunz
28
letzte Antwort am 08.03.2019 18:39:39 von dkunzskdk
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