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Nummer der Kostenstelle oder des Kostenträgers : Sind Buchstaben in der Kostenstelle problematisch?

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letzte Antwort am 18.12.2018 09:24:12 von Heinz_Bleyer
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Fachmann
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Der Mandant möchte die Kostenrechnung nutzen. Er hat Kostenstellen im Format: XY-0001, XY-0002, XT-0001 definiert.

Nun habe ich ein Problem, mit diesen Kostenstellen in Kanzlei Rewe zu arbeiten. Es werden laut Dok.-Nr.: 9211576 alphanumerische Kostenstellen mit max. 8 Stellen unterstützt.

Im Feld Kostenstelle/-träger die Nummer der Kostenstelle oder des Kostenträgers (maximal 8 Stellen alphanumerisch) eingeben und die Langbezeichnung (maximal 60 Zeichen) als betriebliche Bezeichnung der Kostenstelle/-träger.

Der Bindestrich fällt wohl nicht unter diese Definition (ebenso ein Punkt). Dieses Sonderzeichen lässt sich durch ein anderes Zeichen (ein kleines x) ersetzten (z.B. XYx0001).

Ansonsten meine Frage in die Runde:

Spricht etwas dagegen, statt reinen Zahlen auch Buchstaben in der Kostenstelle zu verwenden? Also z.B. Kostenstellen im Format: XYx0001

DATEV-Mitarbeiter
Heinz_Bleyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Schimke,

beim Belege buchen können zwar alphanumerische Kostenstellen/-träger mit Sonderzeichen (z. B. Bindestrich) erfasst werden. Die Kostenrechnung kann diese Buchungen aber nicht auswerten, da im Kostenstellenstamm nur alphanumerische Kostenstellen/-trägernummern ohne Sonderzeichen angelegt werden können. Es spricht aber nichts dagegen, tatsächlich auch mit alphanumerischen Kostenstellen/-trägern - also Kostenstellen/-trägernummern bestehend aus Ziffern und Buchstaben - zu arbeiten (z. B. XYx0001).

Übrigens können die Kostenstellen/-träger mittlerweile auf maximal 36 Stellen erweitert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Dokument Erweiterung der Felder für Kostenstellen/-träger und KOST-Menge.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Heinz Bleyer

Produktmanagement und Service Kostenrechnung

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letzte Antwort am 18.12.2018 09:24:12 von Heinz_Bleyer
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